Die Mobilitätsprämie ist keine Steuerermäßigung, sondern eine echte Auszahlung – beantragt wird sie mit der Einkommensteuererklärung.
Zuletzt fachlich geprüft am 28. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Seit 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) liegt, profitiert davon steuerlich nicht – für diese Gruppe gibt es die Mobilitätsprämie in Höhe von 14 % der begünstigten Entfernungspauschale. Die zeitliche Befristung der Prämie wurde aufgehoben; sie gilt also auch nach 2026 weiter. Antrag: mit der Steuererklärung, Festsetzung durch Bescheid.
Wer die Prämie bekommt
Zwei Bedingungen müssen zusammentreffen. Erstens muss dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen – 2026 sind das 12.348 € (Verheiratete: der doppelte Betrag). Zweitens müssen deine Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen, denn nur der übersteigende Teil ist begünstigt.
Typische Fälle: Teilzeitkräfte mit langem Arbeitsweg, Auszubildende in ländlichen Regionen, Beschäftigte mit unterjährigem Jobwechsel und Menschen mit mehreren kleinen Beschäftigungen. Auch Selbständige mit geringem Gewinn können die Prämie für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte erhalten.
So wird gerechnet
Bemessungsgrundlage ist die Entfernungspauschale, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigt und das Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt. Darauf werden 14 % gezahlt – der Eingangssteuersatz, der andernfalls die Steuerersparnis gebracht hätte.
12.000 € zu versteuerndes Einkommen, 200 Arbeitstage
Die Prämie wird ausgezahlt, nicht mit Steuer verrechnet. Sie ist selbst nicht steuerpflichtig.
Antrag und Fristen
Die Prämie wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist Teil der Einkommensteuererklärung; in ELSTER findest du die entsprechende Anlage bzw. die Abfrage im Erklärungsassistenten. Ohne Erklärung gibt es keine Prämie – auch wenn keine Abgabepflicht besteht.
Für den Antrag gilt die Festsetzungsfrist von vier Jahren: Die Prämie für 2025 lässt sich also bis Ende 2029 beantragen, für 2026 bis Ende 2030. Festgesetzt wird sie in einem eigenen Bescheid, der wie der Steuerbescheid mit Einspruch angreifbar ist.
Die Entfernungspauschale mindert das zu versteuernde Einkommen. Die Mobilitätsprämie ersetzt diesen Effekt für Menschen, deren Einkommen ohnehin unter dem Grundfreibetrag liegt. Beides gleichzeitig für denselben Kilometer gibt es nicht.
Nachweise sammeln
Nachzuweisen sind vor allem Entfernung und Arbeitstage. Nutze die kürzeste Straßenverbindung; eine längere Strecke ist möglich, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist. Für die Arbeitstage genügt eine plausible Aufstellung – Schichtpläne, Stundenzettel oder Kalenderauszüge sind die belastbarste Grundlage.
Sammle außerdem alle weiteren Werbungskosten. Sie erhöhen die Bemessungsgrundlage, sobald der Pauschbetrag überschritten ist: Fortbildung, Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, Beiträge zu Berufsverbänden und Kontoführungsgebühren.
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Mobilitätsprämie beantragen
6 Punkte- 1. Einkommen prüfenLiegt das zu versteuernde Einkommen unter 12.348 €?
- 2. Entfernung festhaltenKürzeste Straßenverbindung, einfache Strecke.
- 3. Arbeitstage belegenSchichtplan, Stundenzettel oder Kalender.
- 4. Weitere Werbungskosten addierenErst über 1.230 € entsteht die Bemessungsgrundlage.
- 5. Antrag in der Erklärung stellenOhne Antrag keine Prämie – auch ohne Abgabepflicht.
- 6. Bescheid prüfenEigener Prämienbescheid, Einspruch binnen eines Monats.
Häufige Fragen (FAQ)
Läuft die Mobilitätsprämie aus?
Nein. Die zeitliche Befristung wurde aufgehoben, die Prämie gilt auch nach 2026 weiter.
Wie hoch ist die Prämie?
14 % der begünstigten Entfernungspauschale, also des Teils, der den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigt.
Bekomme ich sie zusätzlich zur Pendlerpauschale?
Nein. Die Prämie tritt an die Stelle des Steuervorteils, der sich wegen des geringen Einkommens nicht auswirkt.
Gilt sie auch für Selbständige?
Ja, für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, wenn die Einkommensgrenze eingehalten ist.
Muss ich die Prämie versteuern?
Nein. Die Mobilitätsprämie ist keine steuerpflichtige Einnahme.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 28. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


