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Mobilitätsprämie: für Pendler mit kleinem Einkommen

Wer so wenig verdient, dass die Entfernungspauschale steuerlich nichts bringt, geht bei den Fahrtkosten normalerweise leer aus. Genau dafür gibt es die Mobilitätsprämie – und sie ist inzwischen dauerhaft. Wir zeigen Berechnung, Antrag und Grenzen.

Pendler auf dem Weg zur Arbeit38 Cent ab dem ersten Kilometer – wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, bekommt stattdessen die Prämie.

Die Mobilitätsprämie ist keine Steuerermäßigung, sondern eine echte Auszahlung – beantragt wird sie mit der Einkommensteuererklärung.

Zuletzt fachlich geprüft am 28. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Seit 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) liegt, profitiert davon steuerlich nicht – für diese Gruppe gibt es die Mobilitätsprämie in Höhe von 14 % der begünstigten Entfernungspauschale. Die zeitliche Befristung der Prämie wurde aufgehoben; sie gilt also auch nach 2026 weiter. Antrag: mit der Steuererklärung, Festsetzung durch Bescheid.

Wer die Prämie bekommt

Zwei Bedingungen müssen zusammentreffen. Erstens muss dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen – 2026 sind das 12.348 € (Verheiratete: der doppelte Betrag). Zweitens müssen deine Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen, denn nur der übersteigende Teil ist begünstigt.

Typische Fälle: Teilzeitkräfte mit langem Arbeitsweg, Auszubildende in ländlichen Regionen, Beschäftigte mit unterjährigem Jobwechsel und Menschen mit mehreren kleinen Beschäftigungen. Auch Selbständige mit geringem Gewinn können die Prämie für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte erhalten.

So wird gerechnet

Bemessungsgrundlage ist die Entfernungspauschale, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigt und das Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt. Darauf werden 14 % gezahlt – der Eingangssteuersatz, der andernfalls die Steuerersparnis gebracht hätte.

Beispiel · Teilzeit, 40 km einfache Entfernung

12.000 € zu versteuerndes Einkommen, 200 Arbeitstage

Entfernungspauschale: 40 km × 0,38 € × 2003.040 €
abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag− 1.230 €
begünstigte Bemessungsgrundlage1.810 €
Mobilitätsprämie 14 %253,40 €

Die Prämie wird ausgezahlt, nicht mit Steuer verrechnet. Sie ist selbst nicht steuerpflichtig.

Antrag und Fristen

Die Prämie wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist Teil der Einkommensteuererklärung; in ELSTER findest du die entsprechende Anlage bzw. die Abfrage im Erklärungsassistenten. Ohne Erklärung gibt es keine Prämie – auch wenn keine Abgabepflicht besteht.

Für den Antrag gilt die Festsetzungsfrist von vier Jahren: Die Prämie für 2025 lässt sich also bis Ende 2029 beantragen, für 2026 bis Ende 2030. Festgesetzt wird sie in einem eigenen Bescheid, der wie der Steuerbescheid mit Einspruch angreifbar ist.

Nicht mit der Pendlerpauschale verwechseln

Die Entfernungspauschale mindert das zu versteuernde Einkommen. Die Mobilitätsprämie ersetzt diesen Effekt für Menschen, deren Einkommen ohnehin unter dem Grundfreibetrag liegt. Beides gleichzeitig für denselben Kilometer gibt es nicht.

Nachweise sammeln

Nachzuweisen sind vor allem Entfernung und Arbeitstage. Nutze die kürzeste Straßenverbindung; eine längere Strecke ist möglich, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist. Für die Arbeitstage genügt eine plausible Aufstellung – Schichtpläne, Stundenzettel oder Kalenderauszüge sind die belastbarste Grundlage.

Sammle außerdem alle weiteren Werbungskosten. Sie erhöhen die Bemessungsgrundlage, sobald der Pauschbetrag überschritten ist: Fortbildung, Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, Beiträge zu Berufsverbänden und Kontoführungsgebühren.


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Mobilitätsprämie beantragen

6 Punkte
  • 1. Einkommen prüfenLiegt das zu versteuernde Einkommen unter 12.348 €?
  • 2. Entfernung festhaltenKürzeste Straßenverbindung, einfache Strecke.
  • 3. Arbeitstage belegenSchichtplan, Stundenzettel oder Kalender.
  • 4. Weitere Werbungskosten addierenErst über 1.230 € entsteht die Bemessungsgrundlage.
  • 5. Antrag in der Erklärung stellenOhne Antrag keine Prämie – auch ohne Abgabepflicht.
  • 6. Bescheid prüfenEigener Prämienbescheid, Einspruch binnen eines Monats.
0 von 6 erledigt

Häufige Fragen (FAQ)

Läuft die Mobilitätsprämie aus?

Nein. Die zeitliche Befristung wurde aufgehoben, die Prämie gilt auch nach 2026 weiter.

Wie hoch ist die Prämie?

14 % der begünstigten Entfernungspauschale, also des Teils, der den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigt.

Bekomme ich sie zusätzlich zur Pendlerpauschale?

Nein. Die Prämie tritt an die Stelle des Steuervorteils, der sich wegen des geringen Einkommens nicht auswirkt.

Gilt sie auch für Selbständige?

Ja, für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, wenn die Einkommensgrenze eingehalten ist.

Muss ich die Prämie versteuern?

Nein. Die Mobilitätsprämie ist keine steuerpflichtige Einnahme.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 28. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 101 EStG – Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG – Entfernungspauschale. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  3. Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026. Bundesfinanzministerium, Monatsbericht Februar 2026.
SteuerNest Redaktion
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