Die Vereinheitlichung entlastet vor allem Kurzpendler, die bisher nur 30 Cent je Kilometer ansetzen konnten. Wer weiter fährt, war schon bisher bei 38 Cent – für ihn ändert sich wenig.
Fachlich geprüft · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Die Entfernungspauschale beträgt einheitlich 38 Cent je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Angesetzt wird weiterhin nur die einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte, begrenzt auf die kürzeste Straßenverbindung. Wer mit seinem Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, kann statt des Werbungskostenabzugs die Mobilitätsprämie beantragen.
Was sich ändert
| Entfernung | bisher | künftig |
|---|---|---|
| Kilometer 1–20 | 30 Cent | 38 Cent |
| ab Kilometer 21 | 38 Cent | 38 Cent |
| Höchstbetrag ohne eigenes Fahrzeug | 4.500 € | 4.500 € |
Unverändert bleiben die Grundregeln: Es zählt die einfache Entfernung, nicht die gefahrenen Kilometer; maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung, eine längere nur bei offensichtlich verkehrsgünstigerer Strecke; und die Pauschale gilt je Arbeitstag mit Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte.
Was das bringt
220 Arbeitstage im Jahr
Steuerlich wirkt der Mehrbetrag nur, soweit die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen.
Richtig eintragen
- Arbeitstage zählen – Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage abziehen.
- Entfernung belegen: kürzeste Straßenverbindung, bei Abweichung Begründung notieren.
- Anlage N ausfüllen: Entfernung, Arbeitstage und genutztes Verkehrsmittel.
- Jobticket gegenrechnen: steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse mindern die Pauschale.
- Mobilitätsprämie prüfen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
Deine Checkliste: Pendlerpauschale ansetzen
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Pendlerpauschale ansetzen
5 Punkte · § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG- 1. Arbeitstage realistisch ermittelnHomeoffice-Tage zählen nicht als Fahrt.
- 2. Kürzeste Straßenverbindung prüfenAbweichung nur bei Verkehrsgünstigkeit.
- 3. Jobticket-Zuschuss abziehenSteuerfreie Zuschüsse mindern die Pauschale.
- 4. Werbungskosten insgesamt prüfenErst über 1.230 € wirkt der Abzug.
- 5. Mobilitätsprämie prüfenBei Einkommen unter dem Grundfreibetrag.
Häufige Fragen (FAQ)
Zählt die Hin- und Rückfahrt?
Nein. Angesetzt wird nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Gilt die Pauschale auch bei Bahn oder Fahrrad?
Ja, sie ist verkehrsmittelunabhängig. Ohne eigenes Fahrzeug gilt allerdings der Höchstbetrag von 4.500 € im Jahr.
Wie wirken Homeoffice-Tage?
Für Tage im Homeoffice gibt es keine Entfernungspauschale, dafür die Homeoffice-Pauschale – beides am selben Tag ist nicht möglich.
Was passiert mit dem Jobticket?
Ein steuerfrei gewährtes Job- oder Deutschlandticket mindert die abziehbare Entfernungspauschale.
Was ist die Mobilitätsprämie?
Eine Prämie für Pendler mit Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags, bei denen der Werbungskostenabzug wirkungslos bliebe.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 17. August 2026. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den aktuellen Stand anhand der Primärquellen.

