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Steuerticker · Arbeitnehmer§ 9 EStG38 ct/kmab km 1

Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Die gestaffelte Entfernungspauschale wird vereinheitlicht: 38 Cent je Entfernungskilometer, ohne Unterscheidung zwischen den ersten zwanzig Kilometern und dem Rest.

Die Vereinheitlichung entlastet vor allem Kurzpendler, die bisher nur 30 Cent je Kilometer ansetzen konnten. Wer weiter fährt, war schon bisher bei 38 Cent – für ihn ändert sich wenig.

Fachlich geprüft · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Die Entfernungspauschale beträgt einheitlich 38 Cent je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Angesetzt wird weiterhin nur die einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte, begrenzt auf die kürzeste Straßenverbindung. Wer mit seinem Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, kann statt des Werbungskostenabzugs die Mobilitätsprämie beantragen.

Was sich ändert

Entfernungspauschale im Vergleich
Entfernungbisherkünftig
Kilometer 1–2030 Cent38 Cent
ab Kilometer 2138 Cent38 Cent
Höchstbetrag ohne eigenes Fahrzeug4.500 €4.500 €

Unverändert bleiben die Grundregeln: Es zählt die einfache Entfernung, nicht die gefahrenen Kilometer; maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung, eine längere nur bei offensichtlich verkehrsgünstigerer Strecke; und die Pauschale gilt je Arbeitstag mit Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte.

Was das bringt

Rechenbeispiel · 15 km Arbeitsweg

220 Arbeitstage im Jahr

bisher: 15 km × 220 × 0,30 €990 €
künftig: 15 km × 220 × 0,38 €1.254 €
zusätzliche Werbungskosten264 €

Steuerlich wirkt der Mehrbetrag nur, soweit die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen.

Richtig eintragen

  1. Arbeitstage zählen – Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage abziehen.
  2. Entfernung belegen: kürzeste Straßenverbindung, bei Abweichung Begründung notieren.
  3. Anlage N ausfüllen: Entfernung, Arbeitstage und genutztes Verkehrsmittel.
  4. Jobticket gegenrechnen: steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse mindern die Pauschale.
  5. Mobilitätsprämie prüfen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

Deine Checkliste: Pendlerpauschale ansetzen

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Pendlerpauschale ansetzen

5 Punkte · § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG
  • 1. Arbeitstage realistisch ermittelnHomeoffice-Tage zählen nicht als Fahrt.
  • 2. Kürzeste Straßenverbindung prüfenAbweichung nur bei Verkehrsgünstigkeit.
  • 3. Jobticket-Zuschuss abziehenSteuerfreie Zuschüsse mindern die Pauschale.
  • 4. Werbungskosten insgesamt prüfenErst über 1.230 € wirkt der Abzug.
  • 5. Mobilitätsprämie prüfenBei Einkommen unter dem Grundfreibetrag.

Häufige Fragen (FAQ)

Zählt die Hin- und Rückfahrt?

Nein. Angesetzt wird nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Gilt die Pauschale auch bei Bahn oder Fahrrad?

Ja, sie ist verkehrsmittelunabhängig. Ohne eigenes Fahrzeug gilt allerdings der Höchstbetrag von 4.500 € im Jahr.

Wie wirken Homeoffice-Tage?

Für Tage im Homeoffice gibt es keine Entfernungspauschale, dafür die Homeoffice-Pauschale – beides am selben Tag ist nicht möglich.

Was passiert mit dem Jobticket?

Ein steuerfrei gewährtes Job- oder Deutschlandticket mindert die abziehbare Entfernungspauschale.

Was ist die Mobilitätsprämie?

Eine Prämie für Pendler mit Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags, bei denen der Werbungskostenabzug wirkungslos bliebe.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 17. August 2026. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den aktuellen Stand anhand der Primärquellen.

  1. § 9 EStG – Werbungskosten und Entfernungspauschale. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. §§ 101 ff. EStG – Mobilitätsprämie. Gesetze im Internet.
  3. BMF – Gesetzesmaterialien zur Entfernungspauschale. Bundesministerium der Finanzen.
SteuerNest Redaktion
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Wir verfolgen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen und übersetzen sie in verständliche Sprache. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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