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Podcast · Ausbildung & StudiumFolge 57In Kürze

Studium absetzen: der Verlustvortrag für den Berufseinstieg

Sechs Jahre studieren, keine Einkünfte – und trotzdem Steuern sparen. In dieser Folge klären wir die Weiche zwischen Erst- und Zweitausbildung und zeigen, wie der Verlustvortrag später wirkt.

Studium absetzen: der Verlustvortrag für den BerufseinstiegStudieren – und im ersten Berufsjahr die Rechnung stellen.
EP 57
Ausbildung & Studium · SteuerNest Podcast
Studium absetzen: der Verlustvortrag für den Berufseinstieg
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In Kürze verfügbar
Diese Folge erscheint am 11. September 2026

Wir produzieren gerade an dieser Episode. Sobald sie live ist, kannst du sie hier und auf allen Podcast-Plattformen anhören – oder lies das Thema schon jetzt im ausführlichen Ratgeber nach.

Darum geht’s in dieser Folge

Der Unterschied klingt technisch, kostet aber echtes Geld: In der Erstausbildung sind Ausbildungskosten nur Sonderausgaben bis 6.000 € – und sie verfallen, wenn im selben Jahr keine Einkünfte vorliegen. Nach abgeschlossener Erstausbildung sind dieselben Kosten unbegrenzte Werbungskosten, die über § 10d EStG in die Zukunft wandern.

Wir gehen die Positionen durch, die im Studium zusammenkommen – Semesterbeiträge, Literatur, Laptop, Fahrten, Zweitwohnung, Auslandssemester – und erklären, wie die Verlustfeststellung beantragt wird und warum der Feststellungsbescheid so wichtig ist.

Das nimmst du mit

  • Wann eine Erstausbildung abgeschlossen ist – die Zwölfmonatsgrenze mit Prüfung.
  • Warum das Ausbildungsdienstverhältnis alles verändert.
  • Welche Kostenpositionen im Studium wirklich zählen.
  • Wie du den Verlustvortrag beantragst und rückwirkend Jahre rettest.
  • Welche Fehler dazu führen, dass der Abzug endgültig verloren geht.

Die Zahlen der Folge

Auf einen Blick
KennzahlWertRechtsgrundlage
Sonderausgaben Erstausbildung6.000 €§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG
Werbungskosten Zweitausbildungunbegrenzt§ 9 Abs. 1 EStG
Verlustvortrag rückwirkendi. d. R. 7 Jahre§ 10d Abs. 4 EStG
Entfernungspauschale0,38 € ab dem 1. km§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Zweitwohnungmax. 1.000 € monatlich§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG
Arbeitsmittel Sofortabzug800 € netto§ 6 Abs. 2 EStG
Der häufigste Fehler

Viele geben für die Studienjahre gar keine Erklärung ab, weil kein Einkommen da war. Genau dann ist sie wertvoll: Ohne Antrag stellt das Finanzamt keinen Verlustvortrag fest – und ohne Feststellungsbescheid gibt es im Berufseinstieg keine Erstattung.

Wann kann ich Studienkosten unbegrenzt absetzen?

Sobald eine erste Berufsausbildung abgeschlossen ist – also nach einer mindestens zwölfmonatigen geordneten Ausbildung mit Abschlussprüfung oder nach dem Bachelor. Dann sind Master, Zweitstudium und Promotion unbegrenzte Werbungskosten.

Wie viele Jahre kann ich nachholen?

Regelmäßig sieben Jahre, weil für die Verlustfeststellung nicht die vierjährige Antragsfrist gilt, sondern § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG in Verbindung mit der Festsetzungsfrist.

Was bringt der Verlustvortrag konkret?

Er mindert im ersten Berufsjahr das zu versteuernde Einkommen. Bei 17.500 € Vortrag und rund 32 % Grenzsteuersatz sind das etwa 5.600 € Erstattung.

Zählt die Hochschule als Arbeitsweg?

Bei einem Vollzeitstudium gilt sie als erste Tätigkeitsstätte – es zählt die Entfernungspauschale für die einfache Strecke. Praktika und Exkursionen sind dagegen Auswärtstätigkeiten mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer.

Was ist mit BAföG?

BAföG ist steuerfrei und ohne Progressionsvorbehalt; es gehört nicht in die Erklärung. Zweckgebundene Stipendienanteile kürzen aber die entsprechenden Kosten nach § 3c Abs. 1 EStG.

Brauche ich einen Steuerberater?

Für die reine Verlustfeststellung meist nicht – die Erklärung ist überschaubar. Sinnvoll ist Beratung, wenn das Finanzamt die Einordnung als Zweitausbildung bestreitet oder der Feststellungsbescheid deutlich abweicht.

Kontakt

Frage zu Ausbildung oder Studium?

Erstausbildung oder Zweitausbildung, Verlustvortrag, BAföG oder Werkstudentenjob: Schreib uns deine Frage zum Thema. Wir erklären, welche Vorschrift greift, welche Frist läuft und welche Vorlage passt.

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