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Podcast · Ausbildung & StudiumFolge 59In Kürze

Fortbildung, Meister und Umschulung: der volle Abzug

Wer sich nach der Ausbildung weiterqualifiziert, ist steuerlich im besten Bereich: unbegrenzte Werbungskosten. In dieser Folge klären wir die Abgrenzung, die Kürzung durch Förderung und die Rolle des Verlustvortrags.

Fortbildung, Meister und Umschulung: der volle AbzugMeisterkurs, Zertifikat oder Umschulung – steuerlich alles Werbungskosten.
EP 59
Ausbildung & Studium · SteuerNest Podcast
Fortbildung, Meister und Umschulung: der volle Abzug
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In Kürze verfügbar
Diese Folge erscheint am 25. September 2026

Wir produzieren gerade an dieser Episode. Sobald sie live ist, kannst du sie hier und auf allen Podcast-Plattformen anhören – oder lies das Thema schon jetzt im ausführlichen Ratgeber nach.

Darum geht’s in dieser Folge

Fortbildung, Aufstiegsfortbildung und Umschulung haben eine Gemeinsamkeit: Sie folgen einer abgeschlossenen Erstausbildung und sind damit unbegrenzt abziehbar. Wir gehen die Positionen durch – Gebühren, Prüfung, Meisterstück, Literatur, Fahrten mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer, Verpflegungspauschalen und Übernachtung.

Der zweite Teil dreht sich um Geld von außen: Aufstiegs-BAföG mit Zuschuss und KfW-Darlehen, Bildungsgutschein der Arbeitsagentur und Arbeitgeberzuschüsse. Die Regel dahinter ist einfach – Zuschüsse kürzen den Abzug, Darlehen nicht.

Das nimmst du mit

  • Warum der Kursort nie erste Tätigkeitsstätte ist.
  • Wie der Zuschussanteil des Aufstiegs-BAföG den Abzug mindert.
  • Warum mit dem Darlehen bezahlte Gebühren voll abziehbar bleiben.
  • Wie eine Vollzeitmaßnahme über den Verlustvortrag wirkt.
  • Was bei Rückzahlungsklauseln des Arbeitgebers gilt.

Die Zahlen der Folge

Auf einen Blick
KennzahlWertGrundlage
Abzug Fortbildungunbegrenzt§ 9 Abs. 1 EStG
Deckel Erstausbildung6.000 €§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG
Fahrten zum Kursort0,30 € je gefahrenen km§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG
Verpflegungspauschaleab 8 Std., max. 3 Monate§ 9 Abs. 4a EStG
Arbeitsmittel Sofortabzug800 € netto§ 6 Abs. 2 EStG
Verlustvortrag rückwirkendi. d. R. 7 Jahre§ 10d Abs. 4 EStG
Die Regel für Fördergeld

Zuschüsse ersetzen konkrete Kosten und kürzen deshalb den Abzug (§ 3c Abs. 1 EStG). Darlehen sind kein steuerfreier Zufluss – damit bezahlte Gebühren bleiben voll abziehbar. Wird ein Darlehen später teilweise erlassen, wird der erlassene Betrag im Erlassjahr gegengerechnet.

Ist Fortbildung wirklich unbegrenzt abziehbar?

Ja. Fortbildung im ausgeübten Beruf und jede Maßnahme nach abgeschlossener Erstausbildung sind Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 EStG – ohne Höchstbetrag.

Kürzt das Aufstiegs-BAföG meinen Abzug?

Nur der Zuschussanteil. Mit dem KfW-Darlehen bezahlte Gebühren bleiben voll abziehbar; ein späterer Darlehenserlass wird im Jahr des Erlasses gegengerechnet.

Wie rechne ich Fahrten zum Lehrgangsort ab?

Als Auswärtstätigkeit mit 0,30 € je tatsächlich gefahrenen Kilometer – also Hin- und Rückweg – plus Verpflegungspauschale bei mehr als acht Stunden Abwesenheit.

Was gilt bei Umschulung mit Bildungsgutschein?

Über den Gutschein finanzierte Lehrgangskosten sind für dich nicht angefallen und daher nicht abziehbar. Selbst getragene Fahrten, Lernmittel und Verpflegung bleiben ansetzbar.

Wie wirkt eine Vollzeitmaßnahme ohne Einkommen?

Es entsteht ein Verlust, der auf Antrag nach § 10d Abs. 4 EStG festgestellt wird und im ersten Jahr danach – mit höherem Gehalt – besonders stark wirkt.

Und wenn ich Fortbildungskosten zurückzahlen muss?

Rückzahlungen wegen vorzeitigen Ausscheidens sind im Jahr der Zahlung Werbungskosten. Vereinbarung und Zahlungsnachweis aufbewahren.

Kontakt

Frage zu Ausbildung oder Studium?

Erstausbildung oder Zweitausbildung, Verlustvortrag, Fortbildung, Referendariat oder Kindergeld: Schreib uns deine Frage zum Thema. Wir erklären, welche Vorschrift greift, welche Frist läuft und welche Vorlage passt.

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