Die Aufstiegsfortbildung folgt stets auf eine abgeschlossene Berufsausbildung. Damit sind alle Kosten unbegrenzte Werbungskosten – und über den Verlustvortrag auch dann nutzbar, wenn während der Vollzeitmaßnahme kaum Einnahmen anfallen.
Zuletzt fachlich geprüft am 26. Juli 2026 · Rechtsstand: 2026
Kosten für Meisterkurs, Fachwirt oder Techniker sind unbegrenzte Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 EStG): Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Meisterstück, Fachliteratur, Fahrten mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer und Verpflegungspauschalen. Das Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG fördert Maßnahmekosten mit Zuschuss und Darlehen. Zuschüsse kürzen den Abzug nach § 3c Abs. 1 EStG, das Darlehen nicht.
Der Abzug: unbegrenzt und vortragsfähig
Wer eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, ist bei jeder weiteren Qualifizierung im Werbungskostenbereich. Bei einer Vollzeitmaßnahme ohne Arbeitslohn entsteht ein Verlust, der über § 10d Abs. 4 EStG festgestellt wird und im Jahr nach dem Abschluss – mit dem höheren Meistergehalt – zur Erstattung führt.
| Position | Umfang | Hinweis |
|---|---|---|
| Kurs- und Lehrgangsgebühren | in voller Höhe | abzüglich Zuschussanteil |
| Prüfungsgebühren | in voller Höhe | auch Wiederholung |
| Meisterstück und Material | in voller Höhe | Belege aufbewahren |
| Fachliteratur und Werkzeug | in voller Höhe | bis 800 € netto sofort |
| Fahrten zum Lehrgangsort | 0,30 € je gefahrenen km | Auswärtstätigkeit |
| Verpflegung | Pauschalen ab 8 Std. | 3 Monate je Ort |
| Unterkunft bei Blockunterricht | tatsächliche Kosten | Rechnung erforderlich |
| Zinsen für das AFBG-Darlehen | in voller Höhe | Tilgung nicht |
Aufstiegs-BAföG: Zuschuss, Darlehen, Erlass
Das AFBG fördert Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit einem Zuschussanteil und einem zinsgünstigen KfW-Darlehen. Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein Unterhaltsbeitrag hinzu. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Teil des Darlehens erlassen; auch für die Existenzgründung sind Erlassmöglichkeiten vorgesehen.
Der steuerfreie Zuschussanteil ersetzt konkrete Kosten und mindert deshalb den Werbungskostenabzug (§ 3c Abs. 1 EStG). Das Darlehen ist dagegen kein Zufluss steuerfreier Einnahmen – die damit bezahlten Gebühren bleiben voll abziehbar. Bei einem späteren Darlehenserlass wird der erlassene Betrag nach Verwaltungsauffassung wie ein Zuschuss behandelt und im Erlassjahr gegengerechnet.
- Antrag auf Aufstiegs-BAföG vor Maßnahmebeginn stellen – rückwirkende Förderung ist eng begrenzt.
- Bewilligungsbescheid auswerten: Wie hoch sind Zuschuss-, Darlehens- und Unterhaltsanteil?
- Gebühren vollständig erfassen und nur den Zuschussanteil abziehen.
- Fahrten und Verpflegung getrennt nach Präsenztagen dokumentieren.
- Bei Vollzeitmaßnahme Verlustfeststellung nach § 10d Abs. 4 EStG beantragen.
- Erlassantrag nach erfolgreicher Prüfung fristgerecht bei der KfW stellen.
Zwei Jahre mit Aufstiegs-BAföG
Bei Teilzeitmaßnahmen wirken die Kosten sofort gegen den laufenden Arbeitslohn; bei Vollzeit über den Verlustvortrag.
Die häufigsten Fehler
- Zuschussanteil nicht gegengerechnet – das Finanzamt kürzt später und fordert Zinsen.
- Mit dem Darlehen bezahlte Gebühren nicht angesetzt, obwohl sie voll abziehbar sind.
- Fahrten zum Lehrgangsort mit der Entfernungspauschale abgerechnet.
- Meisterstück und Materialkosten als privat behandelt.
- Bei Vollzeitmaßnahme keine Erklärung abgegeben – der Verlustvortrag entfällt.
- Antrag auf Darlehenserlass nach der Prüfung versäumt.
Aufstiegsfortbildung optimal abrechnen
6 Punkte · § 9 Abs. 1 EStG, AFBG- Erstausbildung abgeschlossenVoraussetzung für vollen Abzug.
- Bewilligungsbescheid ausgewertetZuschuss, Darlehen, Unterhalt.
- Zuschuss gegengerechnet§ 3c Abs. 1 EStG.
- Präsenztage erfasstFahrten und Verpflegung.
- Verlustfeststellung beantragtBei Vollzeitmaßnahme.
- Erlassantrag gestelltNach erfolgreicher Prüfung.
Häufige Fragen (FAQ)
Sind Meisterkurskosten abziehbar?
Ja, in voller Höhe als Werbungskosten, weil die Aufstiegsfortbildung eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Abziehbar sind Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Meisterstück, Literatur, Werkzeug, Fahrten und Verpflegungspauschalen.
Was fördert das Aufstiegs-BAföG?
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren über einen Zuschuss und ein zinsgünstiges KfW-Darlehen; bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Teil des Darlehens erlassen.
Muss ich den Zuschuss von meinen Kosten abziehen?
Ja. Der steuerfreie Zuschuss ersetzt konkrete Aufwendungen und mindert daher den Werbungskostenabzug nach § 3c Abs. 1 EStG. Der Darlehensanteil kürzt nichts – damit bezahlte Gebühren bleiben voll abziehbar.
Was passiert beim Darlehenserlass?
Der erlassene Betrag wird wie ein nachträglicher Zuschuss behandelt und im Jahr des Erlasses von den abziehbaren Kosten abgesetzt. Wirkt sich das nicht mehr aus, weil die Kosten in früheren Jahren angefallen sind, ist der Vorgang als Erstattung von Werbungskosten zu erfassen.
Lohnt eine Vollzeitmaßnahme steuerlich?
Häufig ja: Ohne Arbeitslohn entsteht ein Verlust, der über § 10d Abs. 4 EStG festgestellt wird und im ersten Jahr nach dem Abschluss – mit höherem Gehalt und höherem Steuersatz – besonders stark wirkt.
Welche Fahrten kann ich ansetzen?
Fahrten zum Lehrgangsort sind Auswärtstätigkeiten: 0,30 € je tatsächlich gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückweg plus Verpflegungspauschale ab acht Stunden Abwesenheit. Bei Blockunterricht mit Übernachtung kommen Unterkunftskosten hinzu.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 26. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


