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Steuer-Identifikationsnummer: so findest du sie

Die 11-stellige Steuer-ID begleitet dich ein Leben lang – gebraucht wird sie beim Arbeitgeber, bei der Bank und in jeder Steuererklärung. Wir zeigen fünf verlässliche Wege zur Nummer und wie du sie neu anfordern kannst.

Zwei Personen suchen gemeinsam Unterlagen durchAm schnellsten steht die Steuer-ID auf der Lohnsteuerbescheinigung oder dem letzten Steuerbescheid.

Die Steuer-Identifikationsnummer wird bei der Geburt vergeben, ändert sich nie – und ist trotzdem der häufigste Grund, warum Formulare liegen bleiben.

Zuletzt fachlich geprüft am 10. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Die Identifikationsnummer (IdNr.) nach § 139b AO hat elf Ziffern und gilt lebenslang, unabhängig von Umzug, Heirat oder Arbeitgeberwechsel. Sie steht auf der Lohnsteuerbescheinigung, dem Einkommensteuerbescheid und im Zuteilungsschreiben des BZSt. Ist sie nicht auffindbar, forderst du sie kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern an – die Mitteilung kommt ausschließlich per Post an deine Meldeadresse. Nicht verwechseln: Die Steuernummer ist das Aktenzeichen deines Finanzamts.

Steuer-ID oder Steuernummer – was ist was?

Die Identifikationsnummer ist eine reine Personenkennung: elf Ziffern, ohne Systematik, ohne Bezug zu einem Finanzamt. Sie wird jeder in Deutschland gemeldeten Person zugeteilt – bei Neugeborenen automatisch nach der Meldung beim Einwohnermeldeamt.

Die Steuernummer dagegen ist das Aktenzeichen deines Finanzamts. Sie ändert sich, wenn du in einen anderen Finanzamtsbezirk umziehst. Selbständige führen zusätzlich häufig eine USt-IdNr. und künftig eine Wirtschafts-Identifikationsnummer.

Die drei häufigsten Nummern
NummerMerkmal
Steuer-ID (IdNr.)11 Ziffern, lebenslang, personenbezogen
Steuernummerwechselt mit dem zuständigen Finanzamt
W-IdNr.für wirtschaftliche Tätigkeit, DE + 9 Ziffern + Merkmal

Fünf Wege zu deiner Steuer-ID

Bevor du etwas beantragst, lohnt der Blick in den Ordner. Die Nummer ist auf vielen Dokumenten abgedruckt:

1. Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers – meist oben links neben den persönlichen Daten. 2. Einkommensteuerbescheid – im Adressfeld oder Kopf des Bescheids. 3. Zuteilungsschreiben des BZSt, das nach der Geburt oder dem Zuzug verschickt wurde. 4. Rentenbezugsmitteilung oder Bescheinigung der Kranken- und Pflegeversicherung. 5. Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, die dir dein Arbeitgeber auf Nachfrage nennt.

Nicht auf der Gesundheitskarte

Die Nummer auf der Krankenversichertenkarte ist die Versicherungsnummer, nicht die Steuer-ID. Auch die Rentenversicherungsnummer ist eine andere Kennung.

Erneut anfordern – kostenlos beim BZSt

Findest du die Nummer nicht, fordere sie beim Bundeszentralamt für Steuern an. Das geht über das Eingabeformular auf der BZSt-Website oder schriftlich. Du brauchst Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie deine aktuelle Meldeadresse.

Die Mitteilung erfolgt aus Datenschutzgründen ausschließlich per Post an die im Melderegister eingetragene Adresse – nicht per E-Mail und nicht telefonisch. Rechne mit rund vier Wochen Bearbeitungszeit. Alternativ nennt dir auch dein Finanzamt die Nummer, wenn du dich ausweisen kannst.

Anforderung im Überblick
PunktAngabe
ZuständigBundeszentralamt für Steuern
Kostenkeine
Benötigte DatenName, Geburtsdatum, Geburtsort, Meldeadresse
Zustellungper Post an die Meldeadresse
Dauerin der Regel etwa vier Wochen

Steuer-ID für Kinder

Auch Kinder haben eine eigene Steuer-ID – sie wird kurz nach der Geburt automatisch vergeben und per Brief an die Eltern geschickt. Gebraucht wird sie unter anderem für den Kindergeldantrag, für einen Freistellungsauftrag auf ein Kinderkonto und für die Anlage Kind.

Wofür du die Nummer brauchst

Ohne Steuer-ID kann der Arbeitgeber deine Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht abrufen – die Folge ist im Zweifel die teure Steuerklasse VI. Banken benötigen sie für Freistellungsaufträge und Verlustbescheinigungen, Versicherungen für die Übermittlung von Vorsorgeaufwendungen, die Familienkasse für das Kindergeld.

Praxis · Jobstart ohne Steuer-ID

Was passiert

Arbeitgeber kann ELStAM nicht abrufenSteuerklasse VI
Mehrbelastung im ersten Monatoft mehrere hundert Euro
KorrekturNachmeldung, Erstattung über die Steuererklärung

Reiche die Nummer nach: Der Arbeitgeber korrigiert den Lohnsteuerabzug im laufenden Jahr, spätestens die Steuererklärung holt zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück.


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7 Punkte
  • Unterlagen prüfenLohnsteuerbescheinigung und letzten Bescheid ansehen.
  • Zuteilungsschreiben suchenBrief des BZSt aus Geburt oder Zuzug.
  • Beim Arbeitgeber fragenPersonalabteilung kennt die Nummer.
  • BZSt-Formular nutzenKostenlose erneute Mitteilung anfordern.
  • Postweg beachtenZustellung nur an die Meldeadresse.
  • Kinder-ID ablegenFür Kindergeld und Freistellungsauftrag.
  • Nummer sicher speichernNicht offen in E-Mails versenden.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viele Stellen hat die Steuer-ID?

Elf Ziffern. Sie enthält keine Buchstaben und wird ohne Leerzeichen geführt.

Ändert sich die Steuer-ID bei Umzug oder Heirat?

Nein. Die Identifikationsnummer bleibt lebenslang gleich. Nur die Steuernummer des Finanzamts kann sich ändern.

Kann ich die Steuer-ID online abrufen?

Eine Online-Anzeige gibt es nicht. Du kannst die erneute Mitteilung online anfordern, sie wird aber per Post an die Meldeadresse geschickt.

Wie lange dauert die erneute Mitteilung?

In der Regel etwa vier Wochen. Wer es eilig hat, kann das Finanzamt fragen – dort ist die Nummer bei Vorlage eines Ausweises abrufbar.

Kostet die Anforderung etwas?

Nein, die Mitteilung der Identifikationsnummer ist kostenlos.

Was ist, wenn ich zwei Steuer-IDs habe?

Doppelvergaben kommen vor, etwa nach Zuzug aus dem Ausland. Melde das dem BZSt – eine Nummer wird dann deaktiviert.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 10. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 139b AO – Identifikationsnummer. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. BZSt – Steuerliche Identifikationsnummer. Bundeszentralamt für Steuern, 2026.
  3. Mein ELSTER – Hinweise zu persönlichen Daten. Bayerisches Landesamt für Steuern, 2026.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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