Was kostet der Wegzug?
Gemeiner Wert, Anschaffungskosten, Steuersatz – der Rechner zeigt den fiktiven Veräußerungsgewinn nach § 6 AStG, die Belastung im Teileinkünfteverfahren und die Höhe der sieben Jahresraten.
Wie der Rechner rechnet
Grundlage ist die Fiktion des § 6 Abs. 1 AStG: Die Anteile gelten im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht als zum gemeinen Wert veräußert. Der Gewinn ist die Differenz zwischen gemeinem Wert und Anschaffungskosten. Er unterliegt dem Teileinkünfteverfahren – 40 % bleiben steuerfrei, 60 % gehen in das zu versteuernde Einkommen ein.
Erhebung und Sicherheit
Auf Antrag wird die Steuer in sieben gleichen Jahresraten erhoben (§ 6 Abs. 4 AStG) – zinslos, aber regelmäßig gegen Sicherheitsleistung. Der Rechner schätzt die Avalkosten aus dem gewählten Sicherheitsanteil und dem Avalzins über eine durchschnittliche Restlaufzeit von vier Jahren. Diese Kosten sind der eigentliche Preis der Ratenlösung.
Was der Rechner nicht abbildet
- Progressionseffekte durch andere Einkünfte des Wegzugsjahres,
- den Freibetrag des § 17 Abs. 3 EStG, der bei hohen Werten ausläuft,
- eine dauerhafte zinslose Stundung nach der Rechtsprechung zum Freizügigkeitsabkommen,
- die Wegzugsteuer auf Investmentanteile nach § 19 Abs. 3 InvStG – dafür gibt es einen eigenen Rechner,
- Bewertungsstreitigkeiten: In der Praxis entscheidet die Unternehmensbewertung über den größten Teil des Ergebnisses.
Häufige Fragen
Warum nur 60 % des Gewinns?
Weil das Teileinkünfteverfahren gilt: 40 % des Veräußerungsgewinns sind nach § 3 Nr. 40 Buchst. c EStG steuerfrei, 60 % unterliegen dem persönlichen Tarif.
Sind die sieben Raten wirklich zinslos?
Ja, solange sie fristgerecht gezahlt werden. Kosten entstehen mittelbar über die Sicherheitsleistung – typischerweise als Avalprovision der Bank.
Was passiert bei Rückkehr?
Kehren Sie innerhalb von sieben – auf Antrag zwölf – Jahren zurück und halten die Anteile, entfällt die Steuer rückwirkend (§ 6 Abs. 3 AStG); gezahlte Raten werden erstattet.
Gilt der Rechner auch für ETFs?
Nein. Für Investmentanteile gelten § 19 Abs. 3 und § 49 Abs. 5 InvStG mit Abgeltungsteuer und Teilfreistellung – nutzen Sie dafür den ETF-Rechner.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Rechtsstand 2026. Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen und ersetzen keine Beratung.
Wie hoch wird Ihre Wegzugsteuer?
Nennen Sie uns Beteiligungsquote, Ertragslage und Zielland. Wir ordnen die Bewertungsmethode ein, rechnen die Belastung und benennen die Anträge, die vor dem Umzug gestellt sein müssen.
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Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.
Ein Wert, sieben Raten, zwölf Jahre Bindung.
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