SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
Rechner · § 6 AStG

Was kostet der Wegzug?

Gemeiner Wert, Anschaffungskosten, Steuersatz – der Rechner zeigt den fiktiven Veräußerungsgewinn nach § 6 AStG, die Belastung im Teileinkünfteverfahren und die Höhe der sieben Jahresraten.

§ 6 AStG 60 % Ansatz 7 Jahresraten
Eingaben
Verkehrswert am letzten Tag der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 11 BewG).
Einlage, Kaufpreis oder Wert bei Zuzug (§ 17 Abs. 2 EStG).
Anteil der Steuer, für den eine Sicherheit gestellt wird – Grundlage der Avalkosten.
Ergebnis
–Gesamtbelastung
Steuerfrei (40 %)–
Einkommensteuer–
Soli & Kirchensteuer–
Fiktiver Veräußerungsgewinn–
Steuerpflichtig (60 %)–
Einkommensteuer–
Solidaritätszuschlag (5,5 %)–
Kirchensteuer–
Jahresrate (bei sieben Raten)–
Avalkosten über die Ratenphase–
Gesamt inkl. Sicherheitskosten–
Überschlägige Berechnung nach § 6 AStG in Verbindung mit § 17 EStG und dem Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 Buchst. c EStG). Der Rechner unterstellt, dass der Gewinn vollständig dem gewählten Grenzsteuersatz unterliegt, und blendet Freibetrag (§ 17 Abs. 3 EStG), Progressionseffekte und Verlustverrechnung aus. Für Wegzüge in die Schweiz kann nach der Rechtsprechung eine dauerhafte zinslose Stundung geboten sein.

Wie der Rechner rechnet

Grundlage ist die Fiktion des § 6 Abs. 1 AStG: Die Anteile gelten im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht als zum gemeinen Wert veräußert. Der Gewinn ist die Differenz zwischen gemeinem Wert und Anschaffungskosten. Er unterliegt dem Teileinkünfteverfahren – 40 % bleiben steuerfrei, 60 % gehen in das zu versteuernde Einkommen ein.

Erhebung und Sicherheit

Auf Antrag wird die Steuer in sieben gleichen Jahresraten erhoben (§ 6 Abs. 4 AStG) – zinslos, aber regelmäßig gegen Sicherheitsleistung. Der Rechner schätzt die Avalkosten aus dem gewählten Sicherheitsanteil und dem Avalzins über eine durchschnittliche Restlaufzeit von vier Jahren. Diese Kosten sind der eigentliche Preis der Ratenlösung.

Was der Rechner nicht abbildet

  • Progressionseffekte durch andere Einkünfte des Wegzugsjahres,
  • den Freibetrag des § 17 Abs. 3 EStG, der bei hohen Werten ausläuft,
  • eine dauerhafte zinslose Stundung nach der Rechtsprechung zum Freizügigkeitsabkommen,
  • die Wegzugsteuer auf Investmentanteile nach § 19 Abs. 3 InvStG – dafür gibt es einen eigenen Rechner,
  • Bewertungsstreitigkeiten: In der Praxis entscheidet die Unternehmensbewertung über den größten Teil des Ergebnisses.

Häufige Fragen

Warum nur 60 % des Gewinns?

Weil das Teileinkünfteverfahren gilt: 40 % des Veräußerungsgewinns sind nach § 3 Nr. 40 Buchst. c EStG steuerfrei, 60 % unterliegen dem persönlichen Tarif.

Sind die sieben Raten wirklich zinslos?

Ja, solange sie fristgerecht gezahlt werden. Kosten entstehen mittelbar über die Sicherheitsleistung – typischerweise als Avalprovision der Bank.

Was passiert bei Rückkehr?

Kehren Sie innerhalb von sieben – auf Antrag zwölf – Jahren zurück und halten die Anteile, entfällt die Steuer rückwirkend (§ 6 Abs. 3 AStG); gezahlte Raten werden erstattet.

Gilt der Rechner auch für ETFs?

Nein. Für Investmentanteile gelten § 19 Abs. 3 und § 49 Abs. 5 InvStG mit Abgeltungsteuer und Teilfreistellung – nutzen Sie dafür den ETF-Rechner.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026. Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen und ersetzen keine Beratung.

  1. § 6 AStG, § 17 EStG, § 3 Nr. 40 EStG. Gesetze im Internet.
  2. § 11 BewG, §§ 199 ff. BewG. Gesetze im Internet.
  3. EuGH, C-581/17 (Wächtler); BFH, I R 35/20; BMF-Schreiben vom 02.06.2025.
Kontakt

Wie hoch wird Ihre Wegzugsteuer?

Nennen Sie uns Beteiligungsquote, Ertragslage und Zielland. Wir ordnen die Bewertungsmethode ein, rechnen die Belastung und benennen die Anträge, die vor dem Umzug gestellt sein müssen.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos & unverbindlich
  • DSGVO-konform – keine Weitergabe Ihrer Daten

Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.

* Pflichtfeld · Ihre Anfrage ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Danke – Ihre Nachricht ist eingegangen.

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Für eine Sofort-Einschätzung können Sie dieselbe Frage auch dem KI-Assistenten stellen.

Rechnen statt schätzen

Ein Wert, sieben Raten, zwölf Jahre Bindung.

Der KI-Assistent verbindet Rechenergebnis, Fristen und Musterschreiben.

Link kopiert