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Fachbeitrag · Internationale SteuerplanungZielländerSonderregime§ 2 AStG2026

Wohin – und was das wirklich kostet

Sonderregime für Zuziehende sind ein Wettbewerb der Staaten. Sie sind attraktiv, befristet und politisch volatil – und sie lösen in Deutschland Nachwirkungen aus, die viele Prospekte nicht erwähnen.

Weltkarte mit Notizen zur StandortwahlKein Regime ist dauerhaft: Fast alle sind befristet und wurden in den letzten Jahren geändert.

Die Wahl des Ziellands entscheidet über die laufende Belastung, über die Anerkennung des Wegzugs und darüber, ob Deutschland zehn Jahre lang weiter zugreift. Prüfen Sie immer drei Ebenen: nationales Recht des Zielstaats, Abkommensrecht und deutsche Nachwirkungen.

Zuletzt fachlich geprüft am 26. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Die Regime unterscheiden sich in Struktur und Dauer: pauschale Abgeltung für Auslandseinkünfte (Italien), berufsbezogene Sondersätze (Portugal IFICI, Spanien Beckham), rentnerbezogene Pauschalen (Griechenland), Aufwandbesteuerung (Schweiz, Liechtenstein), Non-Dom-Modelle (Zypern, UK-FIG) und strukturelle Steuerfreiheit (VAE, teils Golf- und Karibikstaaten). Alle Angaben unten sind Orientierungswerte – Regime werden regelmäßig geändert; prüfen Sie den Stand vor dem Zuzug. Zu bedenken ist stets: Eine Vorzugsbesteuerung kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht des § 2 AStG auslösen, und die Wegzugsteuer fällt unabhängig vom Zielland an.

Europäische Zuzugsregime 2026 im Überblick

Orientierungswerte – Stand 2026, Änderungen laufend
LandRegimeKernDauer
ItalienPauschalsteuer für Neuzuzüglerjährliche Pauschale auf ausländische Einkünfte (2024 auf 200.000 € verdoppelt; im Haushaltsverfahren 2026 war eine Anhebung auf 300.000 € vorgesehen), Familienangehörige zusätzlich pauschal; separat: 7-%-Regime für ausländische Renten in bestimmten Regionen des Südensbis 15 Jahre
PortugalIFICI (Nachfolger des NHR)20 % auf qualifizierte Tätigkeiten in Forschung, Innovation und bestimmten Branchen; das alte NHR-Regime ist für Neuzuzügler beendet, Rentner profitieren nicht mehr10 Jahre
SpanienBeckham-Regime24 % auf Arbeitseinkommen bis 600.000 €, darüber Spitzensatz; erfasst nur bestimmte Zuzugskonstellationen; Vermögens- und Solidaritätsabgaben beachten6 Jahre
GriechenlandRentner- und HNWI-Regime7 % Pauschalsatz auf ausländische Renteneinkünfte; alternativ Pauschalbetrag für vermögende Zuzügler15 Jahre
Vereinigtes KönigreichFIG-RegimeAblösung des Non-Dom-Status: befristete Begünstigung für ausländische Einkünfte und Gewinne neu Zuziehender4 Jahre
ZypernNon-Dom-StatusBefreiung von der Sonderbeitragspflicht auf Dividenden und Zinsen für Non-Doms; günstige Behandlung von Wertpapiergewinnenbis 17 Jahre
Schweiz / LiechtensteinAufwandbesteuerungBesteuerung nach dem Lebensaufwand mit kantonalen Mindestbemessungsgrundlagen; keine Erwerbstätigkeit im Land; Vermögenssteuer bleibtunbefristet, kantonal
ÖsterreichZuzugsbegünstigungeigene Wegzugsbesteuerung, keine Erbschaftsteuer; Zuzugsfreibetrag für Wissenschaftlerfallabhängig
Wichtiger Hinweis zu den Zahlen

Zuzugsregime werden häufig und teils rückwirkend geändert – Italien hat die Pauschale binnen zweier Jahre zweimal angehoben, Portugal das NHR-Regime ersetzt, das Vereinigte Königreich den Non-Dom-Status abgeschafft. Die Werte in dieser Tabelle sind Orientierungswerte für 2026 und ersetzen keine Prüfung im Zielstaat durch die dortige Beratung.

Außerhalb Europas: VAE, Golf, Asien, Amerika

  • Vereinigte Arabische Emirate: keine Einkommensteuer für natürliche Personen; Körperschaftsteuer von 9 % oberhalb einer Gewinnschwelle, zusätzlich globale Mindeststeuer-Regeln für große Gruppen. Substanz- und Aufenthaltsanforderungen sind zu erfüllen; das Abkommen mit Deutschland ist in seiner Reichweite begrenzt.
  • Golfstaaten allgemein: ähnlich strukturiert, aber Rechtssicherheit und Abkommenslage sehr unterschiedlich.
  • Thailand, Malaysia, Philippinen: territoriale Elemente in der Besteuerung; die Behandlung ausländischer Einkünfte hat sich in mehreren Staaten zuletzt geändert – aktueller Stand ist zwingend zu prüfen.
  • Vereinigte Staaten: Besteuerung nach Staatsangehörigkeit und Ansässigkeit, umfangreiche Meldepflichten; die deutsche Wegzugsteuer trifft hier besonders hart, weil ein Step-up nicht automatisch erfolgt.
  • Kanada, Australien, Neuseeland: eigene Wegzugs- und Zuzugsregeln, teils befristete Begünstigungen für temporäre Residenten.

Bei Drittstaaten ohne Abkommen gilt: Deutschland vermeidet Doppelbesteuerung nur unilateral über die Anrechnung nach § 34c EStG. Erhebt der Zielstaat keine Steuer, entsteht kein Anrechnungsvolumen – „steuerfrei“ ist dann nur, was Deutschland ohnehin nicht erfasst.

Die deutsche Rechnung: fünf Nachwirkungen

  1. Wegzugsteuer nach § 6 AStG und § 19 Abs. 3 InvStG – unabhängig vom Zielland.
  2. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG bei Niedrigbesteuerung oder Vorzugsbesteuerung – zehn Jahre.
  3. Erbschaft- und Schenkungsteuer: fünf Jahre für deutsche Staatsangehörige (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG), zusätzlich § 4 AStG.
  4. Beschränkte Steuerpflicht für inländische Quellen nach § 49 EStG – dauerhaft.
  5. Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG, wenn eine ausländische Gesellschaft passive Einkünfte niedrig besteuert erzielt und beherrscht wird – bei „Holding in der Sonne“-Modellen der Regelfall.
Ort der Geschäftsleitung nicht vergessen

Wer wegzieht, aber seine deutsche GmbH weiter faktisch vom Ausland aus leitet, verlagert womöglich den Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) – mit Folgen für Körperschaftsteuer, Betriebsstätten und im Extremfall der Entstrickung nach § 12 KStG. Umgekehrt kann eine ausländische Gesellschaft mit Geschäftsleitung in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig werden. Governance und Protokolle sind hier Beweismittel.

Auswahl: acht Kriterien statt einer Steuerquote

  • Regimestruktur: strukturelle Befreiung oder befristetes Sonderregime? Letzteres verlangt einen Exit-Plan.
  • Abkommenslage: Existenz, Alter und Rückfallklauseln des DBA; Ansässigkeitsbescheinigung erhältlich?
  • Step-up: Neubewertung der Anteile beim Zuzug – sonst Doppelbelastung nach der Wegzugsteuer.
  • Vermögens-, Erbschafts- und Schenkungsteuer im Zielstaat.
  • Sozialversicherung und Krankenversicherungsschutz.
  • Substanzanforderungen: Aufenthaltstage, Wohnung, Betrieb – auch für die deutsche Anerkennung des Wegzugs.
  • Politische Stabilität des Regimes: Wie oft wurde es geändert?
  • Familie: Mitziehende Angehörige, Schulen, Erbfolge und Ehegüterrecht.

Zielland prüfen – Checkliste

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Zielland prüfen – Checkliste

7 Punkte · Rechtsstand 2026
  • Regime verifiziertAktuelle Fassung im Zielstaat bestätigt, nicht Prospektstand.
  • DBA geprüftRückfallklauseln, Rentenartikel, Ansässigkeitsbescheinigung.
  • Step-up geklärtNeubewertung beim Zuzug – schriftlich bestätigt.
  • § 2 AStG geprüftVorzugsbesteuerung und Niedrigsteuervergleich.
  • Erb- und VermögenssteuerBelastung im Zielstaat und deutsche Fristen.
  • Substanz geplantAufenthaltstage, Wohnung, Governance.
  • Exit-PlanWas passiert nach Ablauf des Regimes?

Häufige Fragen (FAQ)

Welches Land ist steuerlich das beste Ziel?

Es gibt kein bestes Land, sondern nur passende Kombinationen aus Einkunftsstruktur, Vermögensart, Familiensituation und Zeithorizont. Für laufende Kapitaleinkünfte wirken andere Regime als für Unternehmerlohn oder Renten.

Vermeidet ein Sonderregime die deutsche Wegzugsteuer?

Nein. § 6 AStG knüpft an den Wegzug an, nicht an das Zielland. Ein Sonderregime kann die laufende Belastung senken, aber die Wegzugsteuer entsteht unabhängig davon.

Kann ein Sonderregime deutsche Nachteile auslösen?

Ja. Eine Vorzugsbesteuerung für Zugezogene ist ein Anknüpfungspunkt für die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG – zehn Jahre lang.

Gilt das portugiesische NHR-Regime noch?

Für Neuzuzügler nicht mehr. An seine Stelle ist das IFICI-Programm getreten, das auf qualifizierte Tätigkeiten zielt und Rentner nicht begünstigt. Bestandsfälle richten sich nach den Übergangsregelungen.

Wie hoch ist die italienische Pauschalsteuer?

Sie wurde 2024 auf 200.000 € pro Jahr für ausländische Einkünfte verdoppelt; im Haushaltsverfahren 2026 war eine Anhebung auf 300.000 € vorgesehen. Für mitziehende Angehörige fällt ein zusätzlicher Pauschalbetrag an. Prüfen Sie den geltenden Stand vor dem Zuzug.

Was ist das britische FIG-Regime?

Ein befristetes Regime für neu Zuziehende, das den früheren Non-Dom-Status ersetzt und ausländische Einkünfte und Gewinne für einige Jahre begünstigt. Danach greift die reguläre Besteuerung.

Was bedeutet Step-up und warum ist er entscheidend?

Der Zuzugsstaat setzt die Anteile mit dem Verkehrswert am Zuzugstag an. Ohne Step-up wird der in Deutschland bereits versteuerte Wertzuwachs im Zielstaat ein zweites Mal erfasst.

Reicht eine Adresse im Ausland?

Nein. Ohne tatsächliche Ansässigkeit – Wohnung, Aufenthalt, Lebensmittelpunkt – erkennt Deutschland den Wegzug nicht an, und der Zielstaat erteilt keine Ansässigkeitsbescheinigung. Briefkastenlösungen scheitern zudem an CRS-Daten.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 26. Juli 2026. Rechtsstand 2026 (EStG, AStG, InvStG, AO, ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung sowie die genannten Abkommen). Angaben ohne Gewähr.

  1. § 2 AStG, §§ 7 ff. AStG – Hinzurechnungsbesteuerung, § 6 AStG. Gesetze im Internet.
  2. § 34c EStG, § 10 AO – Geschäftsleitung. Gesetze im Internet.
  3. Nationale Zuzugsregime: italienische Pauschalbesteuerung für Neuzuzügler (Erhöhung 2024, Haushaltsgesetzgebung 2026), portugiesisches IFICI-Programm als Nachfolger des NHR-Regimes, spanisches Sonderregime nach Ley 35/2006 („Beckham“), griechische Rentner- und HNWI-Regime, britisches FIG-Regime, zyprischer Non-Dom-Status, schweizerische Aufwandbesteuerung – Stand 2026, jeweils vor Ort zu verifizieren.
  4. BMF, Stand der Doppelbesteuerungsabkommen 2026; OECD-Musterabkommen und Kommentar.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen internationales Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Angabe gegen Gesetz, Abkommen und Rechtsprechung. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Fachanwalt für Steuerrecht.

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Nennen Sie uns Einkunftsstruktur, Vermögensarten, Familiensituation und Zeithorizont. Wir ordnen die Regime ein, benennen die deutschen Nachwirkungen und sagen, was im Zielstaat zu prüfen ist.

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