Was Ihr Wegzug auslöst
Elf Fragen zu Beteiligungen, Depot, Wohnsitz, Familie, Zielland und Rückkehr – die Auswertung nennt die betroffenen Vorschriften, die Fristen und die nächsten Schritte. Alles läuft in Ihrem Browser.
Ihr Wegzugs-Steuercheck
Elf Fragen – die Auswertung erscheint sofort. Der Check prüft die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, die Wegzugsteuer auf Investmentanteile, die Wirksamkeit der Wohnsitzaufgabe, die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG, die Entstrickung von Betriebsvermögen und die erbschaftsteuerlichen Nachwirkungen. Es werden keine Daten übertragen; die Auswertung läuft in Ihrem Browser.
Beantworten Sie die Fragen – die Auswertung aktualisiert sich sofort.
Fast alle Gestaltungen wirken nur vor dem Wegzug. Nach Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bleibt nur noch die Erhebungsseite – Raten, Stundung, Rückkehr. Planen Sie mit zwölf bis achtzehn Monaten Vorlauf.
Was der Check prüft
- § 6 AStG: fiktive Veräußerung von Anteilen ab 1 % bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht, Schenkung ins Ausland oder Ausschluss des Besteuerungsrechts.
- § 19 Abs. 3, § 49 Abs. 5 InvStG: Wegzugsteuer auf Investmentanteile ab 500.000 € Anschaffungskosten je Fonds, ab 1 % der Anteile oder generell bei Spezial-Investmentanteilen.
- §§ 8, 9 AO: Wirksamkeit der Wohnsitzaufgabe – jederzeit nutzbare Wohnung und Aufenthaltsdauer.
- § 2 AStG: erweiterte beschränkte Steuerpflicht für zehn Jahre bei deutscher Staatsangehörigkeit, Niedrig- oder Vorzugsbesteuerung und wesentlichen wirtschaftlichen Interessen im Inland.
- § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 16 Abs. 3a EStG, § 12 KStG: Entstrickung von Betriebsvermögen und Verlagerung der Geschäftsleitung.
- § 2 ErbStG, § 4 AStG: Erbschaft- und Schenkungsteuer für fünf bzw. zehn Jahre.
- § 49 EStG: dauerhafte beschränkte Steuerpflicht für inländische Immobilien, Beteiligungen und Renten.
Die sechs Schritte einer Wegzugsplanung
- Bestandsaufnahme: Beteiligungen, Fondsdepots, Betriebsvermögen, Immobilien, Renten und Versicherungen erfassen.
- Bewertung: Unternehmenswert und Anschaffungskosten zum geplanten Stichtag ermitteln.
- Zielland-Analyse: Regime, Abkommen, Step-up, Erbschaft- und Vermögenssteuer prüfen – mit Beratung vor Ort.
- Struktur: Erst danach über Umstrukturierung, Teilverkauf, Schenkung oder Betriebsstätte entscheiden; § 42 AO und Sperrfristen beachten.
- Absicherung: verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO für die tragende Weichenstellung.
- Umsetzung & Fristen: Wohnsitz sauber aufgeben, Anträge stellen, Fristenkalender über zwölf Jahre anlegen.
Häufige Fragen (FAQ)
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Die Auswertung erfolgt vollständig in Ihrem Browser; es werden keine Eingaben übertragen oder gespeichert.
Ersetzt der Check eine Beratung?
Nein. Er zeigt, welche Vorschriften typischerweise betroffen sind. Bewertung, Gestaltung und Anträge erfordern eine Einzelfallprüfung, in der Regel mit Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht.
Warum wird nach der Wohnung gefragt?
Weil eine jederzeit nutzbare Wohnung nach § 8 AO den Wohnsitz begründet – der Wegzug wäre steuerlich unwirksam, unabhängig von der Abmeldung.
Wieso ist die Familie relevant?
Für die abkommensrechtliche Ansässigkeit entscheidet der Mittelpunkt der Lebensinteressen; persönliche Bindungen wiegen dabei regelmäßig schwerer als wirtschaftliche.
Was, wenn ich mehrere Fonds habe?
Die 500.000-€-Schwelle gilt je Fonds. Prüfen Sie jede Position getrennt – der ETF-Rechner rechnet das für einen Fonds vollständig durch.
Wie viel Vorlauf brauche ich?
Für Bewertung, Struktur, verbindliche Auskunft und Sicherheitsleistung sind zwölf bis achtzehn Monate realistisch.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Rechtsstand 2026. Unverbindliche Formulierungshilfen bzw. Einschätzungen – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Wichtiger Hinweis
Der Wegzugs-Steuercheck ist ein typisierendes Orientierungsinstrument und keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Die Wegzugsbesteuerung betrifft regelmäßig sechs- bis siebenstellige Beträge und hängt maßgeblich von der Unternehmensbewertung, dem konkreten Abkommen und dem Recht des Zielstaats ab. Ziehen Sie vor jeder Entscheidung Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Fachanwalt für Steuerrecht hinzu – und die Beratung im Zielland.
Ihr Fall im Detail?
Schildern Sie uns Beteiligungen, Depot, Wohnsituation, Zielland und Zeitplan. Wir ordnen die Reihenfolge ein, benennen die Bewertungsfrage und die Anträge, die vor dem Wegzug gestellt sein müssen.
- Antwort innerhalb von 24 Stunden
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Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.
Zwölf Monate Vorlauf schlagen jede Gestaltung danach.
Der KI-Assistent verbindet Check, Rechner und Musterschreiben zu einem Fahrplan.
