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Rechner · Standortvergleich

Was bleibt netto – und wo?

Tragen Sie Ihre Einkunftsstruktur ein: Der Vergleich zeigt die typisierte laufende Belastung in Deutschland und in sieben verbreiteten Zuzugsregimen – und was über zehn Jahre daraus wird.

7 Regime typisierte Sätze Stand 2026
Eingaben
Ergebnis
–günstigstes Regime
Einkünfte insgesamt p. a.–
Belastung Deutschland–
Günstigstes Regime–
Ersparnis im Vergleichszeitraum–
Typisierte Näherungsrechnung mit pauschalen Spitzensätzen – keine Steuerberechnung im Einzelfall. Nicht berücksichtigt sind Sozialabgaben, Vermögens-, Erbschafts- und Kommunalsteuern, Freibeträge, Progressionsstufen sowie die deutschen Nachwirkungen (Wegzugsteuer, § 2 AStG, beschränkte Steuerpflicht). Zuzugsregime werden häufig geändert – prüfen Sie den geltenden Stand im Zielstaat.

Angenommene Sätze

Der Vergleich arbeitet mit typisierten Sätzen, um Größenordnungen sichtbar zu machen. Die tatsächliche Belastung hängt von Progressionsstufen, Regionalzuschlägen, Sozialabgaben und der konkreten Ausgestaltung des Regimes ab.

  • Deutschland: Erwerbseinkünfte 45 % zzgl. Solidaritätszuschlag, Kapitalerträge 25 % zzgl. Soli, Renten mit 84 % Besteuerungsanteil zum Spitzensatz.
  • Italien (Pauschalsteuer): jährliche Pauschale auf ausländische Einkünfte – im Rechner 200.000 € angesetzt; im Haushaltsverfahren 2026 war eine Anhebung auf 300.000 € vorgesehen.
  • Portugal (IFICI): 20 % auf qualifizierte Tätigkeitseinkünfte, 28 % auf Kapitalerträge, Renten regulär.
  • Spanien (Beckham): 24 % auf Arbeitseinkommen bis 600.000 €, darüber 47 %; Kapitalerträge typisiert 26 %.
  • Griechenland: 7 % auf ausländische Renten, übrige Einkünfte typisiert 40 % bzw. 15 % auf Dividenden.
  • Zypern (Non-Dom): Erwerbseinkünfte typisiert 30 %, Dividenden und Zinsen für Non-Doms 0 %, Wertpapiergewinne 0 %.
  • VAE: keine Einkommensteuer für natürliche Personen.
  • Schweiz (Aufwandbesteuerung): Pauschale im Rechner mit 210.000 € angesetzt; kantonal sehr unterschiedlich, Vermögenssteuer kommt hinzu.

Was der Vergleich nicht ersetzt

Die deutsche Rechnung endet nicht mit dem Umzug: Wegzugsteuer nach § 6 AStG, erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG, Erbschaftsteuer für fünf bzw. zehn Jahre und die beschränkte Steuerpflicht für inländische Quellen laufen weiter. Ein Regime, das die laufende Belastung halbiert, kann durch eine einmalige Wegzugsteuer und zehn Jahre Nachwirkung wirtschaftlich unattraktiv werden.

Häufige Fragen

Wie genau sind die Ergebnisse?

Es sind Größenordnungen. Der Rechner arbeitet mit pauschalen Spitzensätzen und ohne Sozialabgaben, Freibeträge und Regionalzuschläge. Für Entscheidungen ist eine Berechnung mit Beratung in beiden Staaten erforderlich.

Warum ist die italienische Pauschale bei kleinen Einkommen ungünstig?

Weil sie unabhängig von der Höhe der Auslandseinkünfte anfällt. Sie lohnt erst, wenn die reguläre Belastung die Pauschale übersteigt.

Sind Sozialabgaben berücksichtigt?

Nein. Sie können die Gesamtbelastung erheblich verändern – ebenso Vermögens-, Erbschafts- und Grundsteuern des Zielstaats.

Deckt der Vergleich die Wegzugsteuer ab?

Nein, er zeigt nur die laufende Belastung. Die einmalige Wegzugsteuer berechnen Sie mit dem Wegzugsteuer-Rechner.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026. Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen und ersetzen keine Beratung.

  1. Nationale Zuzugsregime, Stand 2026: italienische Pauschalbesteuerung für Neuzuzügler, portugiesisches IFICI-Programm, spanisches Sonderregime nach Ley 35/2006, griechische Rentner- und HNWI-Regime, zyprischer Non-Dom-Status, schweizerische Aufwandbesteuerung, VAE-Steuerrecht. Angaben sind vor Ort zu verifizieren.
  2. § 2 AStG, § 6 AStG, § 49 EStG. Gesetze im Internet.
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Nennen Sie uns Einkunftsarten, Beträge, Familiensituation und Zeithorizont. Wir ordnen die Regime ein, benennen die deutschen Nachwirkungen und sagen, was im Zielstaat zu prüfen ist.

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Standortvergleich

Der Steuersatz ist nur die halbe Rechnung.

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