Was bleibt netto – und wo?
Tragen Sie Ihre Einkunftsstruktur ein: Der Vergleich zeigt die typisierte laufende Belastung in Deutschland und in sieben verbreiteten Zuzugsregimen – und was über zehn Jahre daraus wird.
Angenommene Sätze
Der Vergleich arbeitet mit typisierten Sätzen, um Größenordnungen sichtbar zu machen. Die tatsächliche Belastung hängt von Progressionsstufen, Regionalzuschlägen, Sozialabgaben und der konkreten Ausgestaltung des Regimes ab.
- Deutschland: Erwerbseinkünfte 45 % zzgl. Solidaritätszuschlag, Kapitalerträge 25 % zzgl. Soli, Renten mit 84 % Besteuerungsanteil zum Spitzensatz.
- Italien (Pauschalsteuer): jährliche Pauschale auf ausländische Einkünfte – im Rechner 200.000 € angesetzt; im Haushaltsverfahren 2026 war eine Anhebung auf 300.000 € vorgesehen.
- Portugal (IFICI): 20 % auf qualifizierte Tätigkeitseinkünfte, 28 % auf Kapitalerträge, Renten regulär.
- Spanien (Beckham): 24 % auf Arbeitseinkommen bis 600.000 €, darüber 47 %; Kapitalerträge typisiert 26 %.
- Griechenland: 7 % auf ausländische Renten, übrige Einkünfte typisiert 40 % bzw. 15 % auf Dividenden.
- Zypern (Non-Dom): Erwerbseinkünfte typisiert 30 %, Dividenden und Zinsen für Non-Doms 0 %, Wertpapiergewinne 0 %.
- VAE: keine Einkommensteuer für natürliche Personen.
- Schweiz (Aufwandbesteuerung): Pauschale im Rechner mit 210.000 € angesetzt; kantonal sehr unterschiedlich, Vermögenssteuer kommt hinzu.
Was der Vergleich nicht ersetzt
Die deutsche Rechnung endet nicht mit dem Umzug: Wegzugsteuer nach § 6 AStG, erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG, Erbschaftsteuer für fünf bzw. zehn Jahre und die beschränkte Steuerpflicht für inländische Quellen laufen weiter. Ein Regime, das die laufende Belastung halbiert, kann durch eine einmalige Wegzugsteuer und zehn Jahre Nachwirkung wirtschaftlich unattraktiv werden.
Häufige Fragen
Wie genau sind die Ergebnisse?
Es sind Größenordnungen. Der Rechner arbeitet mit pauschalen Spitzensätzen und ohne Sozialabgaben, Freibeträge und Regionalzuschläge. Für Entscheidungen ist eine Berechnung mit Beratung in beiden Staaten erforderlich.
Warum ist die italienische Pauschale bei kleinen Einkommen ungünstig?
Weil sie unabhängig von der Höhe der Auslandseinkünfte anfällt. Sie lohnt erst, wenn die reguläre Belastung die Pauschale übersteigt.
Sind Sozialabgaben berücksichtigt?
Nein. Sie können die Gesamtbelastung erheblich verändern – ebenso Vermögens-, Erbschafts- und Grundsteuern des Zielstaats.
Deckt der Vergleich die Wegzugsteuer ab?
Nein, er zeigt nur die laufende Belastung. Die einmalige Wegzugsteuer berechnen Sie mit dem Wegzugsteuer-Rechner.
Zwei Länder gegenrechnen?
Nennen Sie uns Einkunftsarten, Beträge, Familiensituation und Zeithorizont. Wir ordnen die Regime ein, benennen die deutschen Nachwirkungen und sagen, was im Zielstaat zu prüfen ist.
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Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.
Der Steuersatz ist nur die halbe Rechnung.
Der KI-Assistent verbindet laufende Belastung, Wegzugsteuer und Nachwirkungen.
