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Glossar · Umsatzsteuer§§ 46–48 UStDVDefinition

Dauerfristverlängerung

Verlängerung der Abgabefrist für die Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen Monat.

Das Wichtigste in Kürze

Mit der Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist zur Abgabe und Zahlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung dauerhaft um einen Monat. Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung.

Rechtsgrundlage: §§ 46–48 UStDV Bereich: Umsatzsteuer

Sondervorauszahlung

Monatliche Melder zahlen eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-Vorauszahlungen, die mit der letzten Voranmeldung des Jahres verrechnet wird. Vierteljahreszahler benötigen keine Sondervorauszahlung.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Dauerfristverlängerung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie beantrage ich die Dauerfristverlängerung?

Elektronisch über ELSTER; sie gilt dann fortlaufend, bis sie widerrufen wird.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 46 UStDV – Dauerfristverlängerung. Gesetze im Internet.
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