Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die einem Unternehmer von anderen Unternehmern berechnet wird. Er kann sie von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen – Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung und die Verwendung für steuerpflichtige Umsätze.
Voraussetzungen
Erforderlich sind Unternehmereigenschaft, eine Rechnung mit allen Pflichtangaben und ein Bezug zu steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen. Bei gemischter Nutzung ist die Vorsteuer aufzuteilen; Kleinunternehmer sind vom Abzug ausgeschlossen.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Was braucht eine Rechnung für den Vorsteuerabzug?
Alle Pflichtangaben nach § 14 UStG, u. a. Steuernummer/USt-IdNr., Leistungsbeschreibung, Entgelt und Steuersatz.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

