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Glossar · Umsatzsteuer§ 15 UStGDefinition

Vorsteuer

Die einem Unternehmer in Rechnung gestellte Umsatzsteuer, die er abziehen darf.

Das Wichtigste in Kürze

Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die einem Unternehmer von anderen Unternehmern berechnet wird. Er kann sie von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen – Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung und die Verwendung für steuerpflichtige Umsätze.

Rechtsgrundlage: § 15 UStG Bereich: Umsatzsteuer

Voraussetzungen

Erforderlich sind Unternehmereigenschaft, eine Rechnung mit allen Pflichtangaben und ein Bezug zu steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen. Bei gemischter Nutzung ist die Vorsteuer aufzuteilen; Kleinunternehmer sind vom Abzug ausgeschlossen.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Was braucht eine Rechnung für den Vorsteuerabzug?

Alle Pflichtangaben nach § 14 UStG, u. a. Steuernummer/USt-IdNr., Leistungsbeschreibung, Entgelt und Steuersatz.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 15 UStG – Vorsteuerabzug. Gesetze im Internet.
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