Unternehmer melden ihre Umsatzsteuer periodisch elektronisch an und zahlen die Zahllast (Umsatzsteuer minus Vorsteuer) voraus. Der Rhythmus – monatlich, vierteljährlich oder jährlich – richtet sich nach der Höhe der Vorjahressteuer.
Abgabezeitraum
Bei hoher Zahllast ist monatlich zu melden, sonst vierteljährlich; Existenzgründer können verpflichtet sein, zunächst monatlich abzugeben. Eine Dauerfristverlängerung verschiebt die Abgabe um einen Monat.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Umsatzsteuer-Voranmeldung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Bis wann ist die Voranmeldung abzugeben?
Grundsätzlich bis zum 10. des Folgemonats; mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

