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Glossar · Umsatzsteuer§ 18 UStGDefinition

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Regelmäßige Meldung und Vorauszahlung der Umsatzsteuer ans Finanzamt.

Das Wichtigste in Kürze

Unternehmer melden ihre Umsatzsteuer periodisch elektronisch an und zahlen die Zahllast (Umsatzsteuer minus Vorsteuer) voraus. Der Rhythmus – monatlich, vierteljährlich oder jährlich – richtet sich nach der Höhe der Vorjahressteuer.

Rechtsgrundlage: § 18 UStG Bereich: Umsatzsteuer

Abgabezeitraum

Bei hoher Zahllast ist monatlich zu melden, sonst vierteljährlich; Existenzgründer können verpflichtet sein, zunächst monatlich abzugeben. Eine Dauerfristverlängerung verschiebt die Abgabe um einen Monat.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Bis wann ist die Voranmeldung abzugeben?

Grundsätzlich bis zum 10. des Folgemonats; mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 18 UStG – Besteuerungsverfahren. Gesetze im Internet.
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