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Glossar · Erbschaft & SchenkungErbStGDefinition

Erbschaftsteuer

Steuer auf den Vermögensübergang von Todes wegen.

Das Wichtigste in Kürze

Die Erbschaftsteuer besteuert den Erwerb durch Erbschaft. Höhe und persönliche Freibeträge richten sich nach der Steuerklasse (Verwandtschaftsgrad); je näher verwandt, desto höher der Freibetrag und niedriger der Satz.

Rechtsgrundlage: ErbStG Bereich: Erbschaft & Schenkung

Freibeträge

Ehegatten steht ein Freibetrag von 500.000 €, Kindern von 400.000 € zu. Für das selbstgenutzte Familienheim und Betriebsvermögen gelten besondere Verschonungen. Es gilt derselbe Tarif wie bei der Schenkungsteuer.

Eckdaten · Erbschaftsteuer
Ehegatte500.000 €
Kind400.000 €

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Erbschaftsteuer zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie oft kann ich Freibeträge nutzen?

Bei Schenkungen alle zehn Jahre erneut; im Erbfall einmal je Erwerb.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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