Die Erbschaftsteuer besteuert den Erwerb durch Erbschaft. Höhe und persönliche Freibeträge richten sich nach der Steuerklasse (Verwandtschaftsgrad); je näher verwandt, desto höher der Freibetrag und niedriger der Satz.
Freibeträge
Ehegatten steht ein Freibetrag von 500.000 €, Kindern von 400.000 € zu. Für das selbstgenutzte Familienheim und Betriebsvermögen gelten besondere Verschonungen. Es gilt derselbe Tarif wie bei der Schenkungsteuer.
| Ehegatte | 500.000 € |
|---|---|
| Kind | 400.000 € |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Erbschaftsteuer zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie oft kann ich Freibeträge nutzen?
Bei Schenkungen alle zehn Jahre erneut; im Erbfall einmal je Erwerb.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

