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Glossar · Erbschaft & SchenkungErbStGDefinition

Schenkungsteuer

Steuer auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden.

Das Wichtigste in Kürze

Die Schenkungsteuer erfasst Vermögensübertragungen zu Lebzeiten. Es gelten dieselben Steuerklassen, Freibeträge und Tarife wie bei der Erbschaftsteuer – die Freibeträge leben jedoch alle zehn Jahre wieder auf.

Rechtsgrundlage: ErbStG Bereich: Erbschaft & Schenkung

Zehn-Jahres-Zeitraum

Schenkungen innerhalb von zehn Jahren an dieselbe Person werden zusammengerechnet. Durch gestaffelte Übertragung lassen sich die Freibeträge mehrfach nutzen – ein zentrales Instrument der vorweggenommenen Erbfolge.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Schenkungsteuer zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie kann ich Schenkungsteuer sparen?

Durch Nutzung der Freibeträge im Zehn-Jahres-Rhythmus und Gestaltungen wie Nießbrauchsvorbehalt oder Kettenschenkung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz. Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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