Die Schenkungsteuer erfasst Vermögensübertragungen zu Lebzeiten. Es gelten dieselben Steuerklassen, Freibeträge und Tarife wie bei der Erbschaftsteuer – die Freibeträge leben jedoch alle zehn Jahre wieder auf.
Zehn-Jahres-Zeitraum
Schenkungen innerhalb von zehn Jahren an dieselbe Person werden zusammengerechnet. Durch gestaffelte Übertragung lassen sich die Freibeträge mehrfach nutzen – ein zentrales Instrument der vorweggenommenen Erbfolge.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie kann ich Schenkungsteuer sparen?
Durch Nutzung der Freibeträge im Zehn-Jahres-Rhythmus und Gestaltungen wie Nießbrauchsvorbehalt oder Kettenschenkung.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

