Bislang wurde jeder Euro Hinzuverdienst neben der Rente voll besteuert – häufig mit einem hohen Grenzsteuersatz, weil die Rente den Tarif nach oben schiebt. Genau dort setzt die Aktivrente an.
Fachlich geprüft · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Vorgesehen ist ein Steuerfreibetrag von 2.000 € monatlich für Arbeitslohn aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Begünstigt ist nur nichtselbständige Arbeit – Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Vermietung sind nicht erfasst. Die Rente selbst bleibt in bisheriger Höhe steuerpflichtig; Sozialversicherungsbeiträge fallen weiterhin nach den allgemeinen Regeln an.
Wer profitiert
Angesprochen sind Beschäftigte, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben und in einem Arbeitsverhältnis bleiben oder eines neu aufnehmen – vom Facharbeiter über die Pflegekraft bis zur Bürokraft in Teilzeit. Der Freibetrag wirkt monatlich, nicht als Jahresbetrag mit freier Verteilung.
- Voraussetzung: Erreichen der Regelaltersgrenze nach SGB VI – nicht schon der vorzeitige Rentenbeginn;
- Beschäftigung: sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, auch in Teilzeit;
- Bezug der Rente: ist nicht zwingend Voraussetzung, wer die Rente aufschiebt, kann ebenfalls profitieren.
Was nicht begünstigt ist
| Einkunftsart | Aktivrente |
|---|---|
| Arbeitslohn nach Regelaltersgrenze | bis 2.000 € im Monat steuerfrei |
| Selbständige Tätigkeit, Gewerbe | nicht begünstigt |
| Minijob | eigene Pauschalregelung, keine Kumulation |
| Vermietung, Kapitalerträge | nicht begünstigt |
| Gesetzliche Rente | bleibt nach bisherigem Besteuerungsanteil steuerpflichtig |
Was das konkret bringt
1.600 € Monatslohn neben der Rente
Beispielhafte Größenordnung. Sozialversicherungsbeiträge und Kirchensteuer sind nicht berücksichtigt; die endgültige Ausgestaltung des Gesetzes ist maßgeblich.
Details zu Anrechnung, Progressionsvorbehalt und Nachweisführung können sich bis zur Verkündung ändern. Arbeitsverträge sollten deshalb keine feste Nettozusage enthalten, die auf der Steuerfreiheit aufbaut.
Deine Checkliste: Weiterarbeit im Ruhestand
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Weiterarbeit im Ruhestand
5 Punkte · § 3 EStG (Entwurf), SGB VI- 1. Regelaltersgrenze prüfenJahrgangsabhängig nach SGB VI.
- 2. Beschäftigungsform klärenNur nichtselbständige Arbeit ist begünstigt.
- 3. Rentenbeginn und Aufschub durchrechnenZuschläge bei späterem Rentenbeginn.
- 4. Sozialversicherung klärenBeitragspflichten ändern sich mit der Altersgrenze.
- 5. Lohnsteuerabzug beobachtenFreibetrag muss im Abzugsverfahren berücksichtigt werden.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Freibetrag?
Vorgesehen sind 2.000 € Arbeitslohn im Monat, die steuerfrei bleiben, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist.
Gilt das auch für Selbständige?
Nein. Begünstigt ist ausschließlich Arbeitslohn aus nichtselbständiger Tätigkeit.
Muss ich Rente beziehen, um zu profitieren?
Nach dem Konzept ist das Erreichen der Regelaltersgrenze entscheidend, nicht der tatsächliche Rentenbezug.
Bleibt meine Rente steuerpflichtig?
Ja. Der Besteuerungsanteil der Rente ändert sich durch die Aktivrente nicht.
Fallen Sozialabgaben an?
Ja, nach den allgemeinen Regeln für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze – die Steuerfreistellung betrifft nur die Lohnsteuer.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 17. August 2026. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den aktuellen Stand anhand der Primärquellen.

