Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, soll ab 2026 einen Teil des Arbeitslohns steuerfrei erhalten – ein starker Anreiz gegen den Fachkräftemangel.
Zuletzt fachlich geprüft am 20. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze können ab 2026 bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erzielen. Der übersteigende Betrag wird regulär versteuert. Die gesetzliche Rente bleibt daneben bestehen.
Wer die Aktivrente nutzen kann
Begünstigt sind Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis weiterarbeiten. Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag auf den Arbeitslohn – die Rente selbst wird unverändert nach den Regeln der Rentenbesteuerung behandelt.
Selbständige Einkünfte und Kapitalerträge fallen nach derzeitigem Stand nicht unter den Freibetrag. Maßgeblich ist der Bruttoarbeitslohn aus aktiver Beschäftigung.
So wirkt der Freibetrag
Monatlicher Arbeitslohn 2.600 €
Nur die 600 € über dem Freibetrag unterliegen dem persönlichen Steuersatz. Sozialversicherungsbeiträge richten sich nach den allgemeinen Regeln für Beschäftigte im Rentenalter.
Grenzen und offene Punkte
Der Freibetrag gilt pro Monat und ist nicht auf das Jahr übertragbar. Wer mehrere Beschäftigungen ausübt, sollte die Aufteilung mit dem Arbeitgeber und Finanzamt klären. Da die Regelung auf einem Gesetzesvorhaben beruht, können sich Details im Verfahren noch ändern.
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Aktivrente prüfen
6 Punkte- Regelaltersgrenze erreicht?Nur dann greift die Aktivrente.
- Beschäftigung sozialversicherungspflichtig?Minijobs und Selbständigkeit sind gesondert zu prüfen.
- Freibetrag einordnen2.000 € je Monat steuerfrei, Rest regulär.
- Rente separat betrachtenDie gesetzliche Rente bleibt steuerpflichtig.
- Steuerklasse prüfenGgf. Anpassung beim Lohnsteuerabzug sinnvoll.
- Beratung einholenBei mehreren Einkünften individuell klären.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel bleibt steuerfrei?
Bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat aus einer aktiven Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Gilt das auch für Selbständige?
Nach derzeitigem Stand begünstigt die Aktivrente Arbeitslohn aus abhängiger Beschäftigung, nicht selbständige Einkünfte.
Wird meine Rente dadurch gekürzt?
Nein. Nach der Regelaltersgrenze gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr; die Rente bleibt bestehen.
Fallen Sozialabgaben an?
Für die Beschäftigung gelten die allgemeinen Regeln zur Sozialversicherung im Rentenalter; hier gibt es Besonderheiten je Zweig.
Ab wann gilt die Aktivrente?
Sie ist für 2026 vorgesehen. Maßgeblich ist das endgültige Inkrafttreten des Gesetzes.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 20. Juli 2026 anhand der folgenden Primärquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


