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News · RentnerAktivrenteHinzuverdienst§ 3 EStG

Aktivrente 2026: 2.000 € monatlich steuerfrei

Die Aktivrente soll Menschen belohnen, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. Bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat bleiben steuerfrei. Wir erklären, wer profitiert und worauf zu achten ist.

Ältere Person am ArbeitsplatzWer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, soll ab 2026 monatlich bis zu 2.000 € steuerfrei verdienen können.

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, soll ab 2026 einen Teil des Arbeitslohns steuerfrei erhalten – ein starker Anreiz gegen den Fachkräftemangel.

Zuletzt fachlich geprüft am 20. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze können ab 2026 bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erzielen. Der übersteigende Betrag wird regulär versteuert. Die gesetzliche Rente bleibt daneben bestehen.

Wer die Aktivrente nutzen kann

Begünstigt sind Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis weiterarbeiten. Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag auf den Arbeitslohn – die Rente selbst wird unverändert nach den Regeln der Rentenbesteuerung behandelt.

Selbständige Einkünfte und Kapitalerträge fallen nach derzeitigem Stand nicht unter den Freibetrag. Maßgeblich ist der Bruttoarbeitslohn aus aktiver Beschäftigung.

So wirkt der Freibetrag

Beispiel · Weiterarbeit mit 67

Monatlicher Arbeitslohn 2.600 €

steuerfrei (Aktivrente)2.000 €
steuerpflichtiger Arbeitslohn600 €
zusätzlich: gesetzliche Renteregulär besteuert

Nur die 600 € über dem Freibetrag unterliegen dem persönlichen Steuersatz. Sozialversicherungsbeiträge richten sich nach den allgemeinen Regeln für Beschäftigte im Rentenalter.

Grenzen und offene Punkte

Der Freibetrag gilt pro Monat und ist nicht auf das Jahr übertragbar. Wer mehrere Beschäftigungen ausübt, sollte die Aufteilung mit dem Arbeitgeber und Finanzamt klären. Da die Regelung auf einem Gesetzesvorhaben beruht, können sich Details im Verfahren noch ändern.


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6 Punkte
  • Regelaltersgrenze erreicht?Nur dann greift die Aktivrente.
  • Beschäftigung sozialversicherungspflichtig?Minijobs und Selbständigkeit sind gesondert zu prüfen.
  • Freibetrag einordnen2.000 € je Monat steuerfrei, Rest regulär.
  • Rente separat betrachtenDie gesetzliche Rente bleibt steuerpflichtig.
  • Steuerklasse prüfenGgf. Anpassung beim Lohnsteuerabzug sinnvoll.
  • Beratung einholenBei mehreren Einkünften individuell klären.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel bleibt steuerfrei?

Bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat aus einer aktiven Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Gilt das auch für Selbständige?

Nach derzeitigem Stand begünstigt die Aktivrente Arbeitslohn aus abhängiger Beschäftigung, nicht selbständige Einkünfte.

Wird meine Rente dadurch gekürzt?

Nein. Nach der Regelaltersgrenze gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr; die Rente bleibt bestehen.

Fallen Sozialabgaben an?

Für die Beschäftigung gelten die allgemeinen Regeln zur Sozialversicherung im Rentenalter; hier gibt es Besonderheiten je Zweig.

Ab wann gilt die Aktivrente?

Sie ist für 2026 vorgesehen. Maßgeblich ist das endgültige Inkrafttreten des Gesetzes.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 20. Juli 2026 anhand der folgenden Primärquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. BMF – Aktivrente / steuerfreier Hinzuverdienst. BMF, 2026.
  2. § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  3. Deutsche Rentenversicherung – Arbeiten neben der Rente. DRV, 2026.
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