Derselbe Bitcoin-Kurs, drei Steuerergebnisse: steuerfrei nach einem Jahr, dauerhaft abgeltungsteuerpflichtig oder als Fondsanteil ohne Teilfreistellung. Die Wahl der Hülle ist damit eine Steuerentscheidung.
Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: 13. August 2026
Beim Direktkauf von Kryptowerten gilt § 23 EStG: nach über einem Jahr Haltedauer sind Gewinne steuerfrei, die Freigrenze liegt bei 1.000 €. Krypto-ETP, ETN und ETC sind rechtlich Schuldverschreibungen und damit regelmäßig Kapitalanlagen nach § 20 EStG – ohne Haltefrist, aber mit Sparerpauschbetrag und Verlustverrechnung im Depot. Krypto-Fonds fallen unter das InvStG und erhalten keine Teilfreistellung, weil Kryptowerte keine Kapitalbeteiligungen sind.
Drei Wege zum Basiswert
Wer auf Kryptowerte setzt, kann sie direkt auf einer Börse oder Wallet halten, ein börsengehandeltes Wertpapier auf den Kurs kaufen (ETP/ETN/ETC) oder in einen Fonds investieren, der Kryptowerte oder Krypto-Derivate hält. Wirtschaftlich ähnlich, steuerlich grundverschieden – und in der Praxis die häufigste Fehlerquelle in Krypto-Depots.
Direktinvestment: § 23 EStG
Kryptowerte im Direktbestand sind andere Wirtschaftsgüter. Verkäufe innerhalb eines Jahres sind private Veräußerungsgeschäfte; danach bleiben Gewinne steuerfrei. Es gibt keinen Steuerabzug an der Quelle, keine automatische Verlustverrechnung und keinen Sparerpauschbetrag – aber die Chance auf vollständige Steuerfreiheit.
- Haltefrist: mehr als ein Jahr, taggenau, je Tranche nach FIFO;
- Freigrenze: 1.000 € Gesamtgewinn im Jahr – ein Euro darüber macht alles steuerpflichtig;
- Steuersatz: persönlicher Einkommensteuersatz, nicht 25 %;
- Verluste: nur mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar.
ETP, ETN und ETC: § 20 EStG
Krypto-ETP sind rechtlich Inhaberschuldverschreibungen, meist besichert durch eingelagerte Coins. Steuerlich sind sie damit regelmäßig Kapitalforderungen: Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag – unabhängig von der Haltedauer.
Was du an Haltefrist verlierst, gewinnst du an Komfort: Steuerabzug durch die Bank, automatische Verlustverrechnung im Verlustverrechnungskreis für sonstige Kapitalerträge, Sparerpauschbetrag, Freistellungsauftrag und eine Jahressteuerbescheinigung.
Sonderfall Lieferanspruch
Einige ETP verbriefen einen Anspruch auf physische Lieferung der Coins. Wird dieser Anspruch tatsächlich ausgeübt und werden die Coins ins eigene Wallet geliefert, kommt eine Behandlung wie bei einer Sachlieferung in Betracht – mit möglichen Folgen für Anschaffungszeitpunkt und Jahresfrist der gelieferten Coins. Die Abgrenzung ist einzelfallabhängig, in Teilen umstritten und wird von Depotbanken unterschiedlich abgewickelt.
„Nach einem Jahr steuerfrei“ gilt für ETP nicht allein deshalb, weil ein Lieferanspruch im Prospekt steht. Bei größeren Beträgen ist eine verbindliche Auskunft nach § 89 AO der sichere Weg.
Krypto-Fonds und InvStG
Fonds mit Kryptowerten – etwa Spezial-AIF oder Mischfonds mit Krypto-Quote – fallen unter das Investmentsteuergesetz. Erträge werden über Ausschüttung, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinn besteuert. Weil Kryptowerte keine Kapitalbeteiligungen im Sinne des § 2 InvStG sind, gibt es dafür keine Teilfreistellung; nur der Aktienanteil eines Mischfonds kann eine Quote von 15 % begründen.
| Direktkauf | ETP / ETN / ETC | Krypto-Fonds | |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 23 EStG | § 20 EStG | InvStG |
| Haltefrist 1 Jahr | ja | nein | nein |
| Steuersatz | persönlicher Tarif | 25 % + Soli | 25 % + Soli |
| Sparerpauschbetrag | nein | ja | ja |
| Teilfreistellung | – | – | 0 % (Mischfonds ggf. 15 %) |
| Steuerabzug durch Bank | nein | ja | ja |
| Erklärung | Anlage SO | Anlage KAP | Anlage KAP / KAP-INV |
Vergleich & Entscheidungshilfe
Direktkauf vs. ETP
Umgekehrt kann das ETP im Verlustfall vorteilhaft sein: Verluste sind dort mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar, beim Direktbestand nur mit privaten Veräußerungsgeschäften.

„Die steuerliche Frage bei Krypto lautet nicht ‚welcher Coin?‘, sondern ‚welches Rechtskleid?‘.“
– SteuerNest Redaktion, geprüft nach § 20 und § 23 EStG
Die häufigsten Fehler
- Haltefrist auf ETP übertragen. Wertpapiere kennen keine Jahresfrist.
- Freigrenze und Pauschbetrag verwechseln. 1.000 € Freigrenze bei § 23, 1.000 € Pauschbetrag bei § 20.
- Verluste im falschen Kreis verrechnen. § 23 und § 20 sind getrennt.
- Krypto-Fonds Teilfreistellung unterstellen. Kryptowerte sind keine Kapitalbeteiligungen.
- Lieferanspruch ohne Prüfung ausüben. Die Folgen sind einzelfallabhängig.
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Schritt für Schritt
6 Punkte · § 20 EStG, § 23 EStG, InvStG- 1. Produktart im Factsheet klären: Coin, ETP oder FondsRechtsform entscheidet die Steuer.
- 2. Bei ETP Emittent und Besicherung prüfenSchuldverschreibung mit Emittentenrisiko.
- 3. Haltefrist nur beim Direktbestand einplanenTaggenau, FIFO je Wallet.
- 4. Verlustverrechnungskreis richtig zuordnen§ 23 und § 20 getrennt.
- 5. Anlage SO oder Anlage KAP wählenJe nach Produktart.
- 6. Bei großen Beträgen verbindliche Auskunft prüfen§ 89 AO gibt Rechtssicherheit.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist ein Bitcoin-ETP nach einem Jahr steuerfrei?
In der Regel nicht. ETP sind Wertpapiere und unterliegen als Kapitalforderung der Abgeltungsteuer – unabhängig von der Haltedauer.
Warum ist der Direktkauf nach einem Jahr steuerfrei?
Kryptowerte im Direktbestand sind andere Wirtschaftsgüter nach § 23 EStG. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer bleibt der Gewinn außer Ansatz.
Bekommen Krypto-Fonds eine Teilfreistellung?
Nein. Kryptowerte sind keine Kapitalbeteiligungen im Sinne des InvStG. Nur ein ausreichender Aktienanteil kann eine Mischfondsquote von 15 % begründen.
Kann ich Verluste aus einem Krypto-ETP mit Aktiengewinnen verrechnen?
Verluste aus sonstigen Kapitalforderungen sind mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar, unterliegen aber den Beschränkungen ihres Verlustverrechnungskreises.
Was gilt bei einem ETP mit Lieferanspruch?
Wird der Anspruch ausgeübt und werden Coins tatsächlich geliefert, kann eine Behandlung als Sachlieferung in Betracht kommen. Die Einordnung ist einzelfallabhängig – hier lohnt fachliche Prüfung.
Wo trage ich die Erträge ein?
Direktbestand in die Anlage SO, ETP und Fonds über die Anlage KAP bzw. bei Auslandsdepots über die Anlage KAP-INV.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


