Der Splittingvorteil entsteht durch die Progression: Beim Splitting wird der Tarif auf das halbe gemeinsame Einkommen angewandt und das Ergebnis verdoppelt. Je weiter die Einkommen auseinanderliegen, desto größer der Vorteil.
Bei gleich hohen Einkommen ist der Vorteil gleich null – dann entscheiden Sonderfälle, welche Veranlagung günstiger ist.
Zuletzt fachlich geprüft am 12. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Voraussetzung ist, dass beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben – ein Tag Zusammenleben im Jahr genügt. Die Wahl wird jährlich neu getroffen und ist bis zur Bestandskraft des Bescheids änderbar. Maximaler Splittingvorteil: rund 19.000 € bei extremer Einkommensdifferenz, typisch sind 1.000 bis 5.000 €.
Wann das Splitting gewinnt
| Partner A / B | Vorteil (überschlägig) |
|---|---|
| 50.000 € / 50.000 € | 0 € |
| 60.000 € / 30.000 € | ca. 1.400 € |
| 80.000 € / 20.000 € | ca. 4.400 € |
| 100.000 € / 0 € | ca. 8.900 € |
Vier Fälle für die Einzelveranlagung
- 1. Lohnersatzleistungen: Bezieht ein Partner Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld, wirkt der Progressionsvorbehalt bei Zusammenveranlagung auf beide Einkommen. Einzeln kann das günstiger sein.
- 2. Abfindung mit Fünftelregelung: Die Tarifermäßigung entfaltet mehr Wirkung, wenn das übrige Einkommen niedrig ist.
- 3. Hohe außergewöhnliche Belastungen: Die zumutbare Belastung richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte – bei Einzelveranlagung ist sie für den Belasteten niedriger.
- 4. Verluste eines Partners: Bei Verlustvorträgen kann die getrennte Betrachtung sinnvoll sein, etwa um den Verlust nicht mit Gewinnen zu verrechnen.
Seit 2013 werden Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen demjenigen zugerechnet, der sie wirtschaftlich getragen hat. Auf gemeinsamen Antrag ist eine hälftige Aufteilung möglich.
Trennungsjahr und Scheidung
Im Jahr der Trennung ist die Zusammenveranlagung noch möglich – Voraussetzung ist, dass die Eheleute an mindestens einem Tag des Jahres nicht dauernd getrennt gelebt haben. Ab dem Folgejahr scheidet sie aus.
Verweigert ein Partner die Zustimmung zur Zusammenveranlagung, besteht familienrechtlich häufig ein Anspruch darauf – gegen Ausgleich des entstehenden Nachteils.
Wahl ändern: bis wann geht das?
Die Veranlagungsart kann bis zur Unanfechtbarkeit des Bescheids geändert werden, also innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat. Danach ist eine Änderung nur noch möglich, wenn der Bescheid aus anderen Gründen geändert wird – und dann nur unter engen Voraussetzungen des § 26 Abs. 2 Satz 4 EStG.
Veranlagungs-Vergleichsrechner
Beide Einkommen eingeben – der Rechner vergleicht Splitting und Einzelveranlagung und zeigt den Vorteil in Euro.
Deine Checkliste: Veranlagung wählen
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Zusammen oder einzeln
6 Punkte · Ehe & Familie- 1. Beide Einkommen ermittelnJe Partner das zu versteuernde Einkommen.
- 2. Lohnersatz prüfenElterngeld und Co. verschieben das Ergebnis.
- 3. Sonderfälle checkenAbfindung, hohe Krankheitskosten, Verluste.
- 4. Beide Varianten rechnenELSTER erlaubt den Vergleich vor dem Absenden.
- 5. Zuordnung klärenWer hat Sonderausgaben wirtschaftlich getragen?
- 6. Frist beachtenÄnderung bis zur Bestandskraft des Bescheids.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Splittingvorteil maximal?
Bei extremer Einkommensdifferenz und hohem Gesamteinkommen liegt er bei rund 19.000 € im Jahr. Bei zwei gleich hohen Einkommen beträgt er null.
Können wir die Wahl später ändern?
Ja, bis zur Bestandskraft des Bescheids – also innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist. Danach nur noch in engen Ausnahmefällen.
Lohnt sich die Einzelveranlagung bei Elterngeld?
Manchmal. Der Progressionsvorbehalt wirkt bei Zusammenveranlagung auf das gesamte gemeinsame Einkommen. Rechne beide Varianten – der Unterschied liegt oft im dreistelligen Bereich.
Gilt das auch für eingetragene Lebenspartnerschaften?
Ja, sie sind Ehegatten steuerlich vollständig gleichgestellt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 12. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


