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Ratgeber · Arbeitnehmer & Lohnsteuer§ 32b EStGAb 410 € PflichtNachzahlungs-Rechner

Steuerfrei, aber teuer: der Progressionsvorbehalt

Arbeitslosengeld, Krankengeld und Elterngeld kosten keine Steuer – sie erhöhen aber den Steuersatz auf alles andere. Genau daraus entsteht die typische Nachzahlung.

Person mit Bescheid der Agentur für ArbeitDer Bescheid über Lohnersatz gehört in die Steuererklärung – Pflicht ab 410 €.

Lohnersatzleistungen sind steuerfrei – aber nicht folgenlos. Das Finanzamt rechnet sie zum übrigen Einkommen hinzu, ermittelt daraus einen fiktiven Steuersatz und wendet diesen auf dein tatsächlich steuerpflichtiges Einkommen an.

Das Ergebnis: Auf deinen Arbeitslohn zahlst du mehr Steuer, obwohl der Lohnersatz selbst unversteuert bleibt. Weil der Arbeitgeber davon beim Lohnsteuerabzug nichts weiß, entsteht die Differenz erst im Bescheid.

Zuletzt fachlich geprüft am 12. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Betroffen sind unter anderem Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld und Übergangsgeld. Ab 410 € im Jahr besteht Abgabepflicht. Nicht betroffen: Bürgergeld bzw. Grundsicherung, Wohngeld, Kindergeld und Arbeitslosengeld II.

So rechnet das Finanzamt

  1. 1. Steuerpflichtiges Einkommen und Lohnersatz werden addiert.
  2. 2. Auf diese Summe wird der Tarif angewandt.
  3. 3. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Steuersatz.
  4. 4. Dieser Satz wird auf das steuerpflichtige Einkommen allein angewandt.
Beispiel · Elternzeit

25.000 € Lohn, 9.000 € Elterngeld

Steuer ohne Progressionsvorbehaltca. 2.010 €
fiktiver Steuersatz auf 34.000 €ca. 13,9 %
Steuer mit Progressionsvorbehaltca. 3.475 €
Mehrbelastungca. 1.465 €

Welche Leistungen zählen – und welche nicht

Progressionsvorbehalt ja oder nein
Leistung§ 32b EStG
Arbeitslosengeld Ija
Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeldja
Elterngeld, Mutterschaftsgeldja
Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeldja
Bürgergeld / Neue Grundsicherungnein
Wohngeld, Kindergeld, BAföG-Zuschussnein

Was die Belastung senkt

  • Werbungskosten im selben Jahr: Sie mindern das steuerpflichtige Einkommen und damit die Bemessungsgrundlage – nicht nur den Satz.
  • Bewerbungskosten und Fortbildung während der Arbeitslosigkeit: voll abziehbar, auch ohne laufenden Lohn.
  • Zusammenveranlagung prüfen: Bei stark unterschiedlichen Einkommen kann die Einzelveranlagung im Ausnahmefall günstiger sein – durchrechnen lohnt.
  • Rücklage bilden: Wer Elterngeld oder längeres Krankengeld bezieht, sollte 10 bis 20 % davon für die Nachzahlung zurücklegen.

Wo es in der Erklärung steht

Lohnersatzleistungen trägst du in der Anlage N ein; Elterngeld und Mutterschaftsgeld erscheinen in der Regel bereits in der Vorbelegung. Die Leistungsträger melden die Beträge elektronisch – Weglassen fällt sofort auf.

Pflicht ab 410 €

Übersteigen die Leistungen 410 € im Jahr, bist du zur Abgabe verpflichtet (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG) – unabhängig davon, ob eine Nachzahlung herauskommt.


Progressions-Rechner 2026

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Progressionsvorbehalt

6 Punkte · Lohnersatz
  • 1. Leistungsbescheide sammelnAgentur für Arbeit, Krankenkasse, Elterngeldstelle.
  • 2. 410-€-Grenze prüfenDarüber ist die Abgabe Pflicht.
  • 3. Rücklage bilden10 bis 20 % der Leistung zur Seite legen.
  • 4. Werbungskosten sammelnBewerbungen und Fortbildung zählen auch ohne Lohn.
  • 5. Veranlagungsart vergleichenZusammen oder einzeln – beides durchrechnen.
  • 6. Vorauszahlungen anpassenBei laufendem Bezug Anpassung beantragen.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich Elterngeld versteuern?

Nein, das Elterngeld selbst bleibt steuerfrei. Es erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen – daraus entsteht die typische Nachzahlung.

Gilt der Progressionsvorbehalt auch beim Bürgergeld?

Nein. Bürgergeld bzw. die Neue Grundsicherung, Wohngeld und Kindergeld unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.

Wie hoch fällt die Nachzahlung typischerweise aus?

Als Faustformel: 10 bis 20 % der bezogenen Leistung, abhängig vom übrigen Einkommen. Bei sehr niedrigem oder sehr hohem Einkommen fällt der Effekt geringer aus.

Kann ich die Nachzahlung stunden lassen?

Ja, bei erheblicher Härte ist eine Stundung nach § 222 AO oder eine Ratenzahlung möglich. Der Antrag sollte vor Fälligkeit gestellt werden.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 12. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 32b EStG – Progressionsvorbehalt. Gesetze im Internet
  2. § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG – Pflichtveranlagung ab 410 €. Gesetze im Internet
  3. Bundesagentur für Arbeit – Leistungsbescheide. abgerufen am 12.8.2026
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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