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Steuerticker · Arbeitnehmer§ 6 EStG0,25 %Elektro

E-Dienstwagen: die Viertel-Regel für mehr Modelle

Reine Elektrofahrzeuge werden mit nur einem Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt. Die dafür maßgebliche Preisgrenze steigt – damit fallen deutlich mehr Modelle unter die günstige Bewertung.

Der Unterschied zwischen einem Viertel und der Hälfte des Listenpreises entscheidet über mehrere hundert Euro netto im Monat. Deshalb lohnt der Blick auf die Preisgrenze vor der Bestellung.

Fachlich geprüft · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Bei reinen Elektrofahrzeugen wird für die private Nutzung nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, sofern dieser die maßgebliche Preisgrenze nicht übersteigt. Darüber und bei Hybriden mit ausreichender elektrischer Reichweite gilt die Halbierung. Das Laden beim Arbeitgeber ist steuerfrei; für privates Laden können Pauschalen angesetzt werden.

Die drei Bewertungsstufen

Private Nutzung eines Dienstwagens
FahrzeugAnsatz je MonatBedingung
Elektro bis Preisgrenze0,25 % des Bruttolistenpreisesrein batterieelektrisch
Elektro über Preisgrenze0,5 %rein batterieelektrisch
Plug-in-Hybrid0,5 %Mindestreichweite oder CO₂-Grenze
Verbrenner1 %oder Fahrtenbuch

Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen 0,03 % je Entfernungskilometer hinzu – bei Elektrofahrzeugen anteilig entsprechend der günstigeren Bemessung. Wer selten fährt, kann statt der Monatspauschale die Einzelbewertung mit 0,002 % je Fahrt nutzen.

Laden und Ladeinfrastruktur

  • Laden im Betrieb: steuerfrei, unabhängig vom Fahrzeugtyp;
  • Überlassene Wallbox: steuerfrei bei Zusätzlichkeit, Übereignung pauschal besteuerbar;
  • Laden zuhause: Erstattung durch den Arbeitgeber steuerfrei bis zu monatlichen Pauschalen;
  • Nachweis: ein separater Zähler ersetzt die Pauschale und erlaubt die genaue Abrechnung.

Vor der Bestellung prüfen

  1. Bruttolistenpreis prüfen: maßgeblich ist der Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung – nicht der Kaufpreis.
  2. Ausstattung kalkulieren: Optionen können die Preisgrenze reißen und die Steuer verdoppeln.
  3. Fahrtenbuch gegenrechnen, wenn der private Anteil gering ist.
  4. Ladelösung vereinbaren – Wallbox, Ladekarte oder Pauschale.
  5. Überlassungsvertrag schriftlich fixieren, inklusive Regelungen zu Ladekosten.

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E-Dienstwagen

5 Punkte · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG
  • 1. Bruttolistenpreis inkl. Ausstattung ermittelnEntscheidet über 0,25 oder 0,5 Prozent.
  • 2. Fahrzeugtyp einordnenRein elektrisch oder Hybrid?
  • 3. Pendelstrecke berücksichtigen0,03 % oder Einzelbewertung.
  • 4. Ladelösung regelnWallbox, Ladekarte, Pauschale.
  • 5. Fahrtenbuch prüfenBei geringer Privatnutzung oft günstiger.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann gilt die 0,25-Prozent-Regel?

Bei rein batterieelektrischen Fahrzeugen, deren Bruttolistenpreis die maßgebliche Grenze nicht übersteigt.

Was gilt für Plug-in-Hybride?

Für sie ist die Halbierung des Listenpreises vorgesehen, wenn die Anforderungen an Reichweite oder CO₂-Ausstoß erfüllt sind.

Ist Laden beim Arbeitgeber steuerpflichtig?

Nein, das Aufladen im Betrieb ist steuerfrei.

Zählt der Kaufpreis oder der Listenpreis?

Der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung einschließlich Sonderausstattung, unabhängig von Rabatten.

Lohnt sich ein Fahrtenbuch?

Häufig ja, wenn der private Nutzungsanteil gering ist – der Aufwand muss aber lückenlos betrieben werden.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 17. August 2026. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den aktuellen Stand anhand der Primärquellen.

  1. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG – private Nutzung von Kraftfahrzeugen. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 3 Nr. 46 EStG – steuerfreies Laden beim Arbeitgeber. Gesetze im Internet.
  3. BMF – Schreiben zur Dienstwagenbesteuerung bei Elektrofahrzeugen. Bundesministerium der Finanzen. Verwaltungsanweisung – Datum und Geschäftszeichen im BMF-Schreiben-Verzeichnis unter dem genannten Titel.
SteuerNest Redaktion
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Wir verfolgen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen und übersetzen sie in verständliche Sprache. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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