Der Erbfall-Steuercheck
Beantworte ein paar Fragen zu deinem Erbfall – der Check zeigt dir Steuerklasse und Freibetrag, schätzt die Erbschaftsteuer und weist auf Familienheim-Befreiung, Anzeigepflicht und Stundung hin.
Dein Steuercheck
Die Werte bleiben auf deinem Gerät. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung nach dem Tarif des § 19 ErbStG und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Der Check bildet die Grundstruktur ab (Freibetrag, Tarif). Versorgungsfreibeträge (§ 17), die genaue Familienheim-Befreiung und Betriebsvermögensverschonung sind nicht abgebildet. Maßgeblich ist der Steuerbescheid.
Worauf es beim Erbfall ankommt
Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt von drei Größen ab: dem Verwandtschaftsverhältnis (Steuerklasse und persönlicher Freibetrag, §§ 15, 16 ErbStG), dem Wert des Erwerbs und dem progressiven Steuersatz (§ 19 ErbStG).
- Der Freibetrag wird vom Erwerb abgezogen; nur der Rest ist steuerpflichtig.
- Vorschenkungen der letzten zehn Jahre werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG).
- Das selbstgenutzte Familienheim kann ganz steuerfrei bleiben (§ 13 ErbStG).
- Der Erwerb ist binnen drei Monaten anzuzeigen (§ 30 ErbStG).
Vom Check zur klaren Nachfolge.
Der KI-Assistent hilft dir bei Freibeträgen, Familienheim, Bewertung und Fristen.
