Forderung zur Insolvenztabelle anmelden
Wer als Gläubiger etwas aus der Insolvenzmasse erhalten will, muss seine Forderung beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden (§ 174 InsO). Der Konfigurator baut ein vollständiges Anmeldeschreiben – mit Grund, Betrag, Nebenforderungen und dem wichtigen Zusatz bei Deliktsforderungen.
Forderungsanmeldung-Konfigurator
Tragen Sie Grund und Betrag Ihrer Forderung ein – unten entsteht das Anmeldeschreiben an den Insolvenzverwalter. Wichtig: Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung müssen ausdrücklich als solche angemeldet werden (§ 174 Abs. 2 InsO), sonst überdauern sie eine Restschuldbefreiung nicht.
Fügen Sie Belege (Rechnungen, Verträge, Titel) bei und beachten Sie die im Eröffnungsbeschluss genannte Anmeldefrist.
Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Was in die Anmeldung gehört
- Grund und Betrag der Forderung (Haupt- und Nebenforderung getrennt)
- Zinsen bis zur Verfahrenseröffnung
- Beigefügte Belege (Rechnung, Vertrag, Titel)
- Bei Deliktsforderungen: ausdrücklicher Zusatz nach § 302 InsO
- ggf. geltend gemachte Sicherungsrechte (Ab-/Aussonderung)
Der § 302-Zusatz entscheidet über Ihr Geld nach der Restschuldbefreiung
- Nur ausdrücklich als „aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung“ angemeldete und festgestellte Forderungen überdauern eine Restschuldbefreiung des Schuldners.
- Legen Sie die Tatsachen dafür schlüssig dar – ein bloßes Schlagwort genügt nicht.
- Mehr dazu im Ratgeber Forderungsanmeldung § 174 InsO.
Häufige Fragen (FAQ)
Bis wann muss ich anmelden?
Bis zu der im Eröffnungsbeschluss genannten Frist. Sie ist keine Ausschlussfrist – spätere Anmeldungen sind möglich, können aber Kosten für einen besonderen Prüfungstermin auslösen und an früheren Verteilungen nicht mehr teilnehmen.
Was kostet die Anmeldung?
Die Anmeldung selbst ist kostenfrei. Nur ein besonderer, verspätet veranlasster Prüfungstermin nach § 177 InsO kann Kosten auslösen.
Warum der Zusatz „unerlaubte Handlung“?
Nur so angemeldete und festgestellte Forderungen bleiben nach einer Restschuldbefreiung des Schuldners bestehen (§ 302 InsO). Er ist bei Betrug, Untreue etc. entscheidend.
Was passiert, wenn der Verwalter bestreitet?
Dann müssen Sie auf Feststellung zur Tabelle klagen (§ 179 InsO). Die widerspruchslose Feststellung wirkt dagegen wie ein rechtskräftiges Urteil.
Muss ich Sicherungsrechte gesondert geltend machen?
Ja. Ab- und Aussonderungsrechte sind zusätzlich zur Forderungsanmeldung gegenüber dem Verwalter geltend zu machen und zu belegen.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Geprüft am 22. Juli 2026. Rechtsstand 2026 (InsO i.d.F. des SanInsFoG, AO, UStG, EStG, KStG). Verwiesen wird auf geltende Gesetze; ohne Gewähr, keine Beratung im Einzelfall.
Wichtiger Hinweis
Dieses Muster bzw. dieser Rechner ist eine unverbindliche, automatisiert erstellte Hilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Insolvenz- und steuerrechtliche Fragen sind komplex und fristgebunden – ziehen Sie im Ernstfall unbedingt einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Insolvenzrecht oder Steuerrecht) bzw. Steuerberater hinzu. Alle Ergebnisse ohne Gewähr.
Frage zu Ihrer Situation?
Schreiben Sie uns Ihre Frage zum Thema. Unsere Redaktion erklärt, welche Schritte das Gesetz vorsieht, und verweist auf die passenden Ratgeber, Konfiguratoren und Vorlagen – kostenlos und unverbindlich. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
- Antwort innerhalb von 24 Stunden
- Kostenlos & unverbindlich
- DSGVO-konform – keine Weitergabe Ihrer Daten
Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.
Als Gläubiger die Quote sichern?
Der KI-Assistent findet das passende Thema und verweist auf die passenden Ratgeber, Rechner und Muster.
