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Ratgeber · Überblick2026PauschbeträgeTabelle

Freibeträge und Pauschbeträge 2026: die komplette Übersicht

Freibetrag, Pauschbetrag, Freigrenze – drei Begriffe, drei Wirkungen. Diese Übersicht listet die Beträge, die 2026 für Privatpersonen zählen, und erklärt, wie sie zusammenspielen.

Beratungsgespräch zu FreibeträgenPauschbeträge wirken ohne Nachweis – erst darüber lohnt der Einzelnachweis.

Wer die drei Grundbegriffe auseinanderhält, versteht sofort, warum sich ein Beleg lohnt – oder eben nicht.

Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei, nur der Rest wird versteuert. Eine Freigrenze kippt: Wird sie überschritten, ist der volle Betrag steuerpflichtig. Ein Pauschbetrag wird ohne Nachweis abgezogen – höhere Kosten musst du einzeln belegen. 2026 gelten unter anderem Grundfreibetrag 12.348 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Sparerpauschbetrag 1.000 € und Kinderfreibetrag 6.828 €.

Freibetrag, Freigrenze, Pauschbetrag

Die drei Wirkungsweisen
BegriffWirkung
FreibetragBleibt steuerfrei, der übersteigende Teil wird versteuert. Beispiel: Sparerpauschbetrag.
FreigrenzeWird sie überschritten, ist alles steuerpflichtig. Beispiel: 256 € bei sonstigen Einkünften.
PauschbetragWird ohne Nachweis berücksichtigt. Höhere Kosten nur mit Belegen. Beispiel: Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

Der Unterschied entscheidet über deine Strategie: Bei Freigrenzen zählt jeder Euro darüber, bei Pauschbeträgen lohnt Sammeln erst, wenn du sie überschreitest.

Tarif und persönliche Freibeträge

Grundwerte 2026
PositionBetrag 2026
Grundfreibetrag12.348 € (Ehepaare 24.696 €)
Kinderfreibetrag inkl. BEA6.828 € je Kind (beide Eltern zusammen)
Kindergeld259 € je Kind und Monat
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende4.260 € plus 240 € ab dem zweiten Kind
Ausbildungsfreibetrag1.200 € bei auswärtiger Unterbringung
Altersentlastungsbetragabschmelzend nach Geburtsjahr
Solidaritätszuschlag – FreigrenzeErst ab höherer Einkommensteuer relevant

Arbeitnehmer: Pauschalen ohne Nachweis

Werbungskosten und Gehaltsextras
PositionBetrag 2026
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €
Entfernungspauschale0,38 € ab dem ersten Entfernungskilometer
Homeoffice-Tagespauschale6 € je Tag, maximal 1.260 €
Verpflegungspauschale Inland32 € ganztägig, 16 € An- und Abreise
Kontoführungsgebühren16 € pauschal ohne Nachweis
Sachbezugsfreigrenze50 € je Monat
Betriebsveranstaltung110 € je Veranstaltung, zweimal jährlich
Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen60 € je Anlass
Pauschbetrag heißt nicht Obergrenze

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wird automatisch abgezogen. Sammeln lohnt sich erst darüber – dann aber vollständig, denn der Pauschbetrag entfällt und die tatsächlichen Kosten treten an seine Stelle.

Sonderausgaben, Ehrenamt, Gesundheit

Weitere Beträge 2026
PositionBetrag 2026
Sonderausgaben-Pauschbetrag36 € (Ehepaare 72 €)
Übungsleiterpauschale3.300 € je Jahr
Ehrenamtspauschale960 € je Jahr
Kinderbetreuungskosten80 % der Kosten, maximal 4.800 € je Kind
Behinderten-Pauschbetrag384 € bis 7.400 € je nach Grad der Behinderung
Pflege-Pauschbetrag600 € bis 1.800 € je nach Pflegegrad
Unterhalt an Angehörigebis 12.348 € je unterstützte Person
Zumutbare Belastung1 % bis 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte

Kapital, Verkäufe und Nebeneinkünfte

Freibeträge und Freigrenzen
PositionBetrag 2026
Sparerpauschbetrag1.000 € (Ehepaare 2.000 €)
Private VeräußerungsgeschäfteFreigrenze 1.000 € je Jahr
Sonstige Einkünfte (z. B. Staking)Freigrenze 256 € je Jahr
Härteausgleich bei Nebeneinkünftenbis 410 € voll, gleitend bis 820 €
Minijob-Grenze603 € je Monat
Photovoltaik steuerfreibis 30 kWp je Einfamilienhaus
Geschenke an Geschäftspartner35 € je Empfänger und Jahr
Kleinunternehmergrenze § 19 UStG25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr
Beispiel · Freigrenze kippt

256-€-Grenze bei sonstigen Einkünften

Einnahmen aus Lending250 €
Steuerpflichtig0 €
Einnahmen im Folgejahr260 €
Steuerpflichtig260 € – vollständig

Bei Freigrenzen entscheidet ein einziger Euro über die komplette Steuerpflicht.

Wie du die Beträge zusammen nutzt

Freibeträge wirken nebeneinander. Wer strategisch plant, verschiebt Ausgaben und Einnahmen so, dass Grenzen möglichst nicht überschritten werden – und Pauschbeträge in beiden Jahren voll ausgeschöpft sind.

  • Werbungskosten bündeln: Größere Anschaffungen in ein Jahr legen, damit die 1.230 € übertroffen werden.
  • Sparerpauschbetrag verteilen: Freistellungsaufträge auf mehrere Banken splitten, damit nichts verfällt.
  • Handwerkerleistungen strecken: Die Höchstbeträge nach § 35a EStG gelten je Kalenderjahr.
  • Freibetrag eintragen lassen: Wer hohe Werbungskosten hat, kann sie über das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren schon monatlich nutzen.

Deine Checkliste

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Freibeträge ausschöpfen

0 von 7 erledigt
  • Freistellungsaufträge prüfen1.000 € pro Person – auf Banken verteilt.
  • Werbungskosten hochrechnenÜber 1.230 €? Dann alles sammeln.
  • Homeoffice-Tage zählen6 € je Tag, maximal 1.260 €.
  • Ehrenamt prüfen3.300 € Übungsleiter oder 960 € Ehrenamt.
  • Kinderbetreuung eintragen80 %, maximal 4.800 € je Kind.
  • Pflege- und Behindertenpauschbetrag prüfenGilt auch rückwirkend bei Rückwirkung des Bescheids.
  • Freigrenzen im Blick behalten256 € und 1.000 € kippen komplett.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

12.348 € je Person, bei Zusammenveranlagung 24.696 €. Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an.

Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze?

Beim Freibetrag bleibt der Betrag steuerfrei und nur der Rest wird versteuert. Bei einer Freigrenze wird bei Überschreiten der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Muss ich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag beantragen?

Nein, er wird automatisch berücksichtigt. Nur höhere Werbungskosten musst du erklären und belegen können.

Gilt der Sparerpauschbetrag pro Bank?

Nein, pro Person und Jahr. Du kannst ihn aber über Freistellungsaufträge auf mehrere Banken aufteilen.

Kann ich Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale kombinieren?

Für dieselbe Tätigkeit nicht. Bei verschiedenen Tätigkeiten und getrennter Abrechnung ist eine Kombination möglich.

Ändern sich die Beträge jedes Jahr?

Tarifwerte wie Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag werden regelmäßig angepasst. Pauschbeträge wie die 1.230 € bleiben oft über Jahre unverändert.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. Einkommensteuergesetz (EStG). Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. BMF – Schreiben und Merkblätter. Bundesministerium der Finanzen, 2026. Verwaltungsanweisung – Datum und Geschäftszeichen im BMF-Schreiben-Verzeichnis unter dem genannten Titel.
  3. Statistisches Bundesamt – Preis- und Einkommensdaten. Destatis, 2026.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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