Die Absenkung ist einfach zu verstehen und schwer umzusetzen: Jede Rechnung, jedes Menü und jeder Kassenbon muss Speisen und Getränke sauber trennen – sonst drohen Nachforderungen bei der Betriebsprüfung.
Fachlich geprüft · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Getränke bleiben beim Regelsteuersatz von 19 %. Kombiangebote wie Menüs müssen aufgeteilt werden; eine pauschale Zuordnung ist nicht zulässig. Kassensysteme, Speisekarten und Rechnungsformulare brauchen eine saubere Trennung der Steuersätze.
Was mit 7 % besteuert wird
Erfasst ist die Abgabe von Speisen – ob zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen. Damit entfällt die frühere Streitfrage, ob ein Dienstleistungselement (Tische, Geschirr, Bedienung) den Regelsteuersatz auslöst. Für die Speiseabgabe selbst ist die Unterscheidung wirtschaftlich entschärft.
- 7 %: Speisen im Restaurant, Lieferdienst, Imbiss, Catering-Speisenanteil, Kantinenessen;
- 19 %: alle Getränke, auch alkoholfreie – Wasser, Kaffee, Saft, Limonade;
- Aufteilung: Menüs, Buffets und Pauschalen sind nach einer sachgerechten Methode zu trennen.
Die Trennlinie zu den Getränken
| Leistung | Satz | Hinweis |
|---|---|---|
| Hauptgericht à la carte | 7 % | unabhängig von Verzehr im Haus oder außer Haus |
| Softdrink zum Essen | 19 % | getrennt auszuweisen |
| Menü mit Getränk | gemischt | Aufteilung nach Einzelverkaufspreisen |
| Frühstücksbuffet im Hotel | gemischt | Speisen 7 %, Getränke 19 % |
| Catering mit Personal | gemischt | Speisenanteil ermäßigt, Serviceleistungen prüfen |
Umstellung im Betrieb
- Artikelstamm im Kassensystem auf zwei Steuersätze umstellen und testen.
- Menüs kalkulieren: Aufteilung nach Einzelverkaufspreisen dokumentieren – sie muss bei einer Prüfung nachvollziehbar sein.
- Belegausgabe prüfen: Der Bon muss die Entgelte je Steuersatz ausweisen.
- Verfahrensdokumentation der Kasse aktualisieren – die Umstellung gehört dokumentiert.
- Preise überdenken: Die Entlastung muss nicht weitergegeben werden, die Kalkulation aber stimmen.
Deine Checkliste: Umstellung in der Gastronomie
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Umstellung in der Gastronomie
5 Punkte · § 12 Abs. 2 UStG- 1. Kassensystem auf 7/19 umstellenArtikelstamm und Bonlayout prüfen.
- 2. Menüaufteilung dokumentierenNach Einzelverkaufspreisen, nachvollziehbar.
- 3. Speisekarte und Preise prüfenKalkulation nach neuem Satz.
- 4. Verfahrensdokumentation aktualisierenUmstellungsdatum festhalten.
- 5. Voranmeldung korrekt ausfüllenEntgelte je Steuersatz getrennt.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt der ermäßigte Satz auch für Lieferdienste?
Ja. Die Abgabe von Speisen wird mit 7 % besteuert, unabhängig davon, ob im Lokal, zum Mitnehmen oder per Lieferung.
Welche Getränke sind ermäßigt?
Keine. Getränke unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 % – auch Wasser und Kaffee.
Wie teile ich ein Menü auf?
Nach einer sachgerechten Methode, üblicherweise im Verhältnis der Einzelverkaufspreise. Die Berechnung muss dokumentiert sein.
Muss ich die Ersparnis an Gäste weitergeben?
Nein. Die Preisgestaltung ist unternehmerische Entscheidung; die korrekte Steuerausweisung ist dagegen Pflicht.
Was gilt für Hotelfrühstück?
Der Speisenanteil wird ermäßigt besteuert, Getränke mit 19 %. Die Übernachtung folgt ihrer eigenen Regelung.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 17. August 2026. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den aktuellen Stand anhand der Primärquellen.

