Der Durchschnittssteuersatz sagt, welchen Anteil deines Einkommens du insgesamt an Steuern zahlst. Der Grenzsteuersatz sagt, wie stark der nächste verdiente Euro belastet wird – und spiegelbildlich, wie viel dir ein Euro Abzug spart.
Weil der Grundfreibetrag steuerfrei bleibt und der Tarif erst allmählich ansteigt, liegt der Durchschnittssatz immer deutlich unter dem Grenzsatz. Bei 60.000 € zu versteuerndem Einkommen sind es rund 26 % gegenüber 42 %.
Zuletzt fachlich geprüft am 12. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
2026 bleiben 12.348 € steuerfrei. Danach steigt der Grenzsteuersatz von 14 % bis auf 42 % ab 69.879 €; ab 277.826 € gelten 45 %. Der Durchschnittssteuersatz erreicht diese Werte nie – er nähert sich ihnen nur an. Für jede Abzugsentscheidung zählt allein der Grenzsteuersatz.
Der Unterschied in einer Tabelle
| zvE | Einkommensteuer | Durchschnitt | Grenzsatz |
|---|---|---|---|
| 20.000 € | ca. 1.500 € | ca. 7 % | ca. 25 % |
| 40.000 € | ca. 7.800 € | ca. 19 % | ca. 34 % |
| 60.000 € | ca. 15.700 € | ca. 26 % | ca. 41 % |
| 90.000 € | ca. 27.100 € | ca. 30 % | 42 % |
Zwischen den beiden Sätzen liegen also gut 10 bis 18 Prozentpunkte – der häufigste Grund für Missverständnisse in Gehaltsverhandlungen.
Warum der Grenzsatz über Abzüge entscheidet
Jeder Euro Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen mindert das zu versteuernde Einkommen – und zwar von oben. Die Ersparnis entspricht deshalb genau dem Grenzsteuersatz (plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer).
Ersparnis nach Einkommen
Was man daraus macht
- Ausgaben bündeln: Größere Anschaffungen in ein Jahr legen, in dem der Grenzsatz hoch ist.
- Einnahmen glätten: Bei stark schwankenden Einkünften prüfen, ob sich Zahlungen ins Folgejahr verschieben lassen.
- Fünftelregelung nutzen: Abfindungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit werden rechnerisch auf fünf Jahre verteilt.
- Splitting berücksichtigen: Bei Ehepaaren zählt der gemeinsame Tarif – ein Abzug beim Geringverdiener wirkt genauso wie beim Besserverdiener.
Kalte Progression: der unsichtbare Effekt
Steigt dein Lohn nur im Ausmaß der Inflation, rutschst du dennoch in höhere Tarifzonen – real bleibt weniger. Der Gesetzgeber gleicht das seit einigen Jahren aus, indem die Tarifeckwerte jährlich verschoben werden. Vollständig ist der Ausgleich nicht: Wer real mehr verdient, zahlt zu Recht mehr; wer nur nominal mehr verdient, profitiert von der Verschiebung.
Steuersatz-Rechner 2026
Zu versteuerndes Einkommen eingeben – der Rechner zeigt beide Sätze und was 1.000 € zusätzlicher Abzug bringen.
Deine Checkliste: den Tarif nutzen
Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Steuersätze verstehen
6 Punkte · Steuerplanung- 1. Eigenen Grenzsatz kennenEr bestimmt jede Abzugsentscheidung.
- 2. Große Ausgaben terminierenIn das Jahr mit hohem Grenzsatz legen.
- 3. Fünftelregelung prüfenBei Abfindung oder Nachzahlung für mehrere Jahre.
- 4. Sonderzahlungen einplanenRürup-Beiträge zum Jahresende wirken mit dem Grenzsatz.
- 5. Splitting rechnenEhepaare: gemeinsamer Tarif, gemeinsame Planung.
- 6. Vorauszahlungen anpassenBei sinkendem Einkommen sofort beantragen.
Häufige Fragen (FAQ)
Ab wann zahle ich 42 % Steuern?
Der Grenzsteuersatz von 42 % greift 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 € – und auch dann nur auf den Teil oberhalb dieser Schwelle.
Was ist der Unterschied zum Steuersatz auf der Lohnabrechnung?
Auf der Abrechnung siehst du den Effekt des Lohnsteuerabzugs, also näherungsweise den Durchschnittssatz zuzüglich Soli und Kirchensteuer – nicht den Grenzsteuersatz.
Warum lohnen sich Abzüge bei niedrigem Einkommen weniger?
Weil der Grenzsteuersatz dort niedriger ist. Unterhalb des Grundfreibetrags bringen Werbungskosten gar keine Ersparnis – dafür kann ein Verlustvortrag entstehen.
Zählt der Soli noch mit?
Nur bei hohen Einkommen: Der Solidaritätszuschlag fällt erst ab einer festgesetzten Einkommensteuer von 20.350 € (Einzel) bzw. 40.700 € (Splitting) an, in der Milderungszone anteilig.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 12. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


