Der Abzug ist keine Werbungskosten- oder Sonderausgabenposition, sondern eine Ermäßigung direkt von der Steuer. Deshalb wirkt jeder abziehbare Euro voll – und deshalb schaut das Finanzamt genau hin.
Fachlich geprüft · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Abziehbar sind 20 % der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt, höchstens 1.200 € im Jahr. Für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt ein eigener Höchstbetrag von 4.000 €, für Minijobs im Haushalt 510 €. Voraussetzung sind eine Rechnung und die unbare Zahlung; Materialkosten sind nie begünstigt. Barzahlung schließt den Abzug vollständig aus.
Was abziehbar ist
| Position | Abziehbar |
|---|---|
| Arbeitslohn | ja, 20 % |
| Fahrt- und Anfahrtskosten | ja |
| Maschinenkosten | ja |
| Verbrauchsmittel | ja |
| Material, Ersatzteile | nein |
| Entsorgung als Hauptleistung | nein |
Wichtig ist, dass die Rechnung die Arbeitskosten gesondert ausweist. Eine Gesamtsumme ohne Aufteilung reicht nicht – notfalls beim Handwerker eine ergänzte Rechnung anfordern.
Die beiden Formalien
- Rechnung: auf den Namen des Steuerpflichtigen, mit gesondertem Ausweis der Arbeitskosten.
- Unbare Zahlung: Überweisung, Lastschrift oder Karte. Barzahlung – auch gegen Quittung – führt zur vollständigen Versagung.
- Haushaltsbezug: Die Leistung muss im Haushalt erbracht werden; Arbeiten in der Werkstatt des Handwerkers sind grundsätzlich nicht begünstigt.
- Zeitpunkt: maßgeblich ist das Jahr der Zahlung, nicht der Leistung.
Handwerker oder haushaltsnah?
Die Zuordnung entscheidet über den Höchstbetrag. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die üblicherweise Haushaltsmitglieder erledigen – Reinigung, Gartenpflege, Pflege und Betreuung. Handwerkerleistungen sind Renovierung, Erhaltung und Modernisierung. Wer beide Töpfe kennt, kann Rechnungen im Jahreswechsel so verteilen, dass keiner der Höchstbeträge verfällt.
Rechnung 9.000 €
Der Höchstbetrag von 1.200 € wäre erst bei 6.000 € Arbeitskosten ausgeschöpft.
Deine Checkliste: Handwerkerkosten absetzen
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Handwerkerkosten absetzen
5 Punkte · § 35a EStG- 1. Arbeitskosten gesondert ausweisen lassenOhne Aufteilung kein Abzug.
- 2. Immer unbar zahlenBarzahlung streicht den gesamten Posten.
- 3. Rechnungen aufbewahrenKontoauszug als Zahlungsnachweis.
- 4. Töpfe trennen1.200 € Handwerker, 4.000 € haushaltsnah.
- 5. Zahlungszeitpunkt steuernBei ausgeschöpftem Höchstbetrag ins Folgejahr.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Höchstbetrag?
20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € Steuerermäßigung im Jahr für Handwerkerleistungen.
Kann ich bar bezahlen?
Nein. Eine Barzahlung führt zur vollständigen Versagung – auch mit Quittung.
Sind Materialkosten abziehbar?
Nein, nur Arbeits-, Fahrt-, Maschinen- und Verbrauchsmittelkosten.
Gilt das auch für Mieter?
Ja. Der Anteil aus der Nebenkostenabrechnung kann geltend gemacht werden, wenn er dort ausgewiesen ist.
Was zählt zum Haushalt?
Die selbst genutzte Wohnung samt Grundstück, auch eine Zweitwohnung im Inland oder EU-Ausland.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 17. August 2026. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den aktuellen Stand anhand der Primärquellen.

