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News · Arbeitnehmer§ 4 EStGHomeoffice2026

Homeoffice-Pauschale dauerhaft: 6 € pro Tag

Die Homeoffice-Pauschale ist dauerhaft im Steuerrecht verankert: 6 € für jeden Tag im Homeoffice, höchstens 1.260 € im Jahr. Wir erklären, wer sie nutzt, wie sie sich zum Arbeitszimmer und zur Pendlerpauschale verhält und wie du sie korrekt ansetzt.

Arbeitsplatz zu Hause6 € je Homeoffice-Tag, maximal 1.260 € im Jahr – die Pauschale gilt auch ohne separates Arbeitszimmer.

Kein eigenes Arbeitszimmer? Kein Problem: Die Tagespauschale gilt auch für den Küchentisch – dauerhaft und unbürokratisch.

Zuletzt fachlich geprüft am 5. Juni 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Die Homeoffice- bzw. Tagespauschale ist dauerhaft entfristet. Für jeden Kalendertag, an dem die berufliche Tätigkeit überwiegend zu Hause ausgeübt wird, können 6 € angesetzt werden – höchstens 1.260 € im Jahr (entspricht 210 Tagen). Ein separates Arbeitszimmer ist nicht erforderlich. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten und wirkt sich nur aus, soweit der Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschritten wird.

Was die Pauschale abdeckt

Die Tagespauschale gilt für Tage, an denen du überwiegend von zu Hause arbeitest. Sie deckt pauschal die Mehraufwendungen der häuslichen Arbeit ab und ersetzt den Einzelnachweis. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht nötig – auch Arbeit am Küchentisch oder in einer Arbeitsecke ist begünstigt.

Homeoffice-Pauschale 2026
GrößeWert
Pauschale je Homeoffice-Tag6 €
Höchstbetrag pro Jahr1.260 €
entspricht Arbeitstagen210
Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten)wirkt zuerst

Verhältnis zu Arbeitszimmer und Pendlerpauschale

Wer ein häusliches Arbeitszimmer unterhält, das den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet, kann stattdessen die tatsächlichen Kosten unbegrenzt absetzen (siehe unser Ratgeber zum Arbeitszimmer). Für denselben Tag lassen sich Tagespauschale und Arbeitszimmerabzug nicht kombinieren.

Pauschale und Pendlerpauschale am selben Tag

Grundsätzlich schließt ein Homeoffice-Tag die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte aus. Für Tage, an denen du zusätzlich auswärts oder beim Kunden tätig bist, gelten die Regeln zur Entfernungspauschale und zu Auswärtstätigkeiten – hier lohnt der genaue Blick.

So setzt du die Pauschale an

Die Pauschale trägst du in der Anlage N als Werbungskosten ein. Führe eine einfache Aufzeichnung der Homeoffice-Tage (Kalender, Liste), damit du die Anzahl belegen kannst. Ein Nachweis über konkrete Kosten ist nicht erforderlich.

Beachte: Werbungskosten wirken sich erst aus, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Zusammen mit weiteren Werbungskosten (Fahrten, Arbeitsmittel, Fortbildung) lohnt sich die Erfassung fast immer.

Rechenbeispiel · 200 Homeoffice-Tage

Tagespauschale

Homeoffice-Tage200
× 6 € je Tag1.200 €
ansetzbar (unter Höchstbetrag)1.200 €

Ab 210 Tagen ist der Höchstbetrag von 1.260 € erreicht. Weitere Homeoffice-Tage erhöhen die Pauschale nicht.


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Homeoffice-Pauschale nutzen

8 Punkte
  • Homeoffice-Tage zählenÜberwiegend zu Hause gearbeitet?
  • 6 € je Tag ansetzenMax. 1.260 € (210 Tage).
  • Aufzeichnung führenKalender oder einfache Liste.
  • Arbeitszimmer prüfenGgf. voller Abzug günstiger.
  • Nicht doppeltPauschale & Arbeitszimmer nicht am selben Tag.
  • Anlage N ausfüllenAls Werbungskosten eintragen.
  • Pauschbetrag beachtenWirkt erst über 1.230 € Werbungskosten.
  • Weitere Kosten sammelnArbeitsmittel, Fahrten, Fortbildung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?

Sie beträgt 6 € für jeden Kalendertag, an dem die Tätigkeit überwiegend zu Hause ausgeübt wird, höchstens 1.260 € im Jahr – das entspricht 210 Arbeitstagen.

Ist die Homeoffice-Pauschale dauerhaft?

Ja. Die ursprünglich befristete Regelung wurde entfristet und ist dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert.

Brauche ich ein eigenes Arbeitszimmer?

Nein. Die Pauschale steht auch ohne separates Arbeitszimmer zu – etwa bei Arbeit am Küchentisch oder in einer Arbeitsecke.

Kann ich die Pauschale und das Arbeitszimmer kombinieren?

Nicht für denselben Tag. Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet, ist der volle Abzug der tatsächlichen Kosten möglich; andernfalls die Tagespauschale.

Darf ich am Homeoffice-Tag auch die Pendlerpauschale ansetzen?

Grundsätzlich nein, da an einem überwiegenden Homeoffice-Tag keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte erfolgt. Bei zusätzlichen Auswärtstätigkeiten gelten gesonderte Regeln.

Wie weise ich die Homeoffice-Tage nach?

Eine einfache Aufzeichnung genügt – etwa ein Kalender oder eine Liste der Tage. Einzelne Kostenbelege sind für die Pauschale nicht erforderlich.

Wirkt sich die Pauschale immer aus?

Sie wirkt sich als Werbungskosten nur aus, soweit der Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschritten wird. Zusammen mit anderen Werbungskosten ist das meist der Fall.

Gilt die Pauschale auch für Selbständige?

Ja. Auch Selbständige können die Tagespauschale als Betriebsausgabe ansetzen, wenn sie überwiegend zu Hause arbeiten.

Bekommen beide Partner im gemeinsamen Haushalt die Pauschale?

Ja. Die Pauschale ist personenbezogen. Arbeiten beide Partner an einem Tag überwiegend zu Hause, kann jeder die 6 € für sich ansetzen.

Wo ist die Homeoffice-Pauschale geregelt?

Sie ergibt sich aus § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG (Tagespauschale) in Verbindung mit § 9 EStG für Werbungskosten.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 5. Juni 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 4 Abs. 5 EStG – Tagespauschale (Homeoffice). Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 9 EStG – Werbungskosten. Gesetze im Internet.
  3. BMF – Homeoffice-Pauschale. Bundesfinanzministerium, 2026.
SteuerNest Redaktion
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