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Steuerticker · Gesundheit§ 3 Nr. 6 EStGohne ProgressionsvorbehaltBFH 2026

Entschädigung aus öffentlichen Mitteln – steuerfrei

Wer eine Entschädigung für eine im Dienst erlittene Beschädigung erhält, kann sie steuerfrei vereinnahmen – nach dem BFH auch dann, wenn sie aus ausländischen öffentlichen Mitteln stammt.

Das Tatbestandsmerkmal „aus öffentlichen Mitteln“ ist nicht national begrenzt. Damit fallen auch Leistungen ausländischer Staaten unter die Steuerbefreiung.

Fachlich geprüft · Rechtsstand: 18. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

Das in § 3 Nr. 6 EStG enthaltene Merkmal „aus öffentlichen Mitteln“ ist nicht auf inländische Mittel beschränkt. Eine Invaliditätsentschädigung, die ein früherer Angehöriger der US-Streitkräfte für eine im Dienst erlittene Beschädigung erhält, ist danach steuerfrei – und zwar ohne Progressionsvorbehalt.

Die Entscheidung

Der BFH legt die Vorschrift ihrem Zweck entsprechend weit aus: Begünstigt sind Bezüge aus öffentlichen Mitteln, die wegen einer Dienstbeschädigung gezahlt werden. Auf die Herkunft der Mittel – inländisch oder ausländisch – kommt es nicht an.

Weil die Leistung steuerfrei ist und nicht lediglich freigestellt, wirkt sie auch nicht über den Progressionsvorbehalt auf den Steuersatz der übrigen Einkünfte.

Wer betroffen ist

Praktisch relevant ist das für Menschen mit Wohnsitz in Deutschland, die Versorgungsleistungen aus dem Ausland beziehen – etwa nach Dienstzeiten bei ausländischen Streitkräften oder in ausländischem öffentlichem Dienst.

  • 1. Art der Leistung prüfen: Entschädigung für Dienstbeschädigung oder allgemeine Altersversorgung;
  • 2. Zahlstelle klären: Zahlung aus öffentlichen Mitteln des ausländischen Staates;
  • 3. Bescheide übersetzen: Leistungsbescheid und Rechtsgrundlage beifügen;
  • 4. Abkommensrecht prüfen: Das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen bleibt zu beachten.

Was du jetzt tun kannst

Wurde die Leistung bisher als steuerpflichtig erklärt oder vom Finanzamt so behandelt, lohnt der Blick auf offene Bescheide. Ein Einspruch ist binnen eines Monats möglich; bei Vorbehalt der Nachprüfung kommt auch ein Änderungsantrag in Betracht.

Reiche mit dem Antrag den Leistungsbescheid, die Rechtsgrundlage der Zahlung und eine Übersetzung ein. Das erspart Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung.

Abgrenzung zur Altersrente

Steuerfrei sind Leistungen wegen einer Dienstbeschädigung. Eine reguläre ausländische Altersrente fällt nicht darunter und wird nach den allgemeinen Regeln besteuert.


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ausländische Entschädigung erklären

5 Punkte · § 3 Nr. 6 EStG
  • 1. Leistungsart bestimmenDienstbeschädigung oder Altersversorgung.
  • 2. Nachweise beschaffenBescheid, Rechtsgrundlage, Übersetzung.
  • 3. Erklärung anpassenSteuerfreie Bezüge korrekt kennzeichnen.
  • 4. DBA prüfenZuweisung des Besteuerungsrechts klären.
  • 5. Offene Bescheide angreifenEinspruch oder Änderungsantrag.

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt die Befreiung nur für deutsche Leistungen?

Nein. Nach der Entscheidung des BFH erfasst § 3 Nr. 6 EStG auch Leistungen aus ausländischen öffentlichen Mitteln.

Wirkt die Leistung auf meinen Steuersatz?

Nein. Sie ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

Welche Nachweise braucht das Finanzamt?

Den Leistungsbescheid, die Rechtsgrundlage der Zahlung und – bei fremdsprachigen Unterlagen – eine Übersetzung.

Was ist mit ausländischen Altersrenten?

Sie werden nach den allgemeinen Regeln und dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen behandelt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 18. August 2026 anhand der folgenden Quellen. Entscheidungen und Gesetzgebungsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den Stand anhand der Primärquellen.

  1. BFH-Kommentierung: Steuerfreiheit einer ausländischen Invaliditätsentschädigung. Haufe Online-Redaktion, 1. Juni 2026.
  2. § 3 EStG – steuerfreie Einnahmen, Nr. 6. Gesetze im Internet.
  3. BFH – Entscheidungen online. Bundesfinanzhof, Volltextrecherche nach Datum und Aktenzeichen.
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