Ohne Antrag gilt die Sollversteuerung – die Steuer entsteht dann bereits mit der Leistung.
Fachlich geprüft · Rechtsstand: 7. September 2026
Bei der Istversteuerung entsteht die Umsatzsteuer erst mit dem Zahlungseingang, nicht schon mit der Leistungserbringung. Zulässig ist sie auf Antrag für Unternehmen mit einem Gesamtumsatz bis 800.000 Euro im Vorjahr sowie für Freiberufler ohne Buchführungspflicht unabhängig von der Höhe. Die Anhebung von 600.000 auf 800.000 Euro soll dauerhaft im Gesetz verankert werden. Der Vorsteuerabzug bleibt vom Zahlungszeitpunkt unabhängig.
Der Unterschied in der Praxis
Bei Sollversteuerung meldet man die Umsatzsteuer im Voranmeldungszeitraum der Leistung – auch wenn der Kunde erst Wochen später zahlt. Bei langen Zahlungszielen finanziert das Unternehmen die Steuer vor. Die Istversteuerung dreht das: Gemeldet wird, was tatsächlich eingegangen ist.
Beim Wechsel ist wichtig, dass jeder Umsatz genau einmal erfasst wird. Für Leistungen aus der Zeit der Sollversteuerung, die erst später bezahlt werden, ist die Steuer bereits abgeführt.
Wer die Grenze prüft
Maßgeblich ist der Gesamtumsatz des Vorjahres nach § 19 Abs. 3 UStG. Bei Neugründung wird der voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres hochgerechnet. Wird die Grenze überschritten, ist ab dem folgenden Kalenderjahr zur Sollversteuerung zu wechseln.
- 1. Vorjahresumsatz ermitteln: Gesamtumsatz, nicht Gewinn
- 2. Antrag stellen: formfrei beim Finanzamt, Genehmigung erforderlich
- 3. Buchhaltung umstellen: Erfassung nach Zahlungseingang
- 4. Übergang dokumentieren: Doppelerfassung vermeiden
Was du jetzt tun kannst
Wer regelmäßig auf Zahlungen wartet, sollte den Antrag prüfen – der Liquiditätseffekt entspricht einem zinslosen Aufschub. Freiberufler ohne Buchführungspflicht können die Istversteuerung unabhängig von der Umsatzhöhe nutzen.
Achte auf die Rechnungsstellung: An der Pflicht, die Umsatzsteuer offen auszuweisen, ändert die Istversteuerung nichts. Nur der Zeitpunkt der Abführung verschiebt sich.
Die Istversteuerung gilt erst ab Genehmigung durch das Finanzamt. Wer eigenmächtig umstellt, riskiert Nachzahlungen und Zinsen.
Deine Checkliste: Wechsel zur Istversteuerung
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Wechsel zur Istversteuerung
5 Punkte · § 20 UStG, § 13 Abs. 1 Nr. 1 UStG- 1. Vorjahresumsatz prüfenGesamtumsatz unter 800.000 Euro?
- 2. Antrag einreichenFormfrei, mit Angabe des gewünschten Zeitpunkts.
- 3. Genehmigung abwartenErst danach umstellen.
- 4. Buchhaltung anpassenErfassung nach Zahlungseingang einrichten.
- 5. Übergangsfälle listenAlte Leistungen, spätere Zahlung.
Häufige Fragen (FAQ)
Ändert sich etwas beim Vorsteuerabzug?
Nein. Die Vorsteuer wird abgezogen, sobald Leistung und ordnungsgemäße Rechnung vorliegen – unabhängig von der eigenen Zahlung.
Gilt die Grenze für Freiberufler auch?
Freiberufler ohne Buchführungspflicht können die Istversteuerung unabhängig von der Umsatzhöhe beantragen.
Was passiert beim Überschreiten der Grenze?
Ab dem folgenden Kalenderjahr ist zur Sollversteuerung zu wechseln. Das Finanzamt widerruft die Genehmigung.
Muss ich die Rechnungen anders schreiben?
Nein. Die Rechnungsanforderungen bleiben unverändert; nur der Zeitpunkt der Steuerentstehung verschiebt sich.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 2. September 2026. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den aktuellen Stand anhand der Primärquellen.

