SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
News · Familie§ 66 EStGKindergeld2026

Kindergeld 2026: 259 € je Kind und Monat

Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € pro Kind. Wir erklären das Zusammenspiel mit dem Kinderfreibetrag, wie die Günstigerprüfung automatisch die für dich bessere Variante wählt und worauf es bei Antrag und Anspruchsdauer ankommt.

Familie bei der Beratung zu KindergeldKindergeld und Kinderfreibetrag verfolgen dasselbe Ziel – das Finanzamt gewährt automatisch die günstigere Variante.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag? Beides zugleich gibt es nicht – das Finanzamt rechnet für dich und gewährt, was mehr bringt.

Zuletzt fachlich geprüft am 19. Juni 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € je Kind und Monat. Alternativ steht Eltern der Kinderfreibetrag zu. Im Rahmen der Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist. Anspruch besteht in der Regel bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung oder Studium bis maximal 25 Jahre.

Die Höhe 2026

Seit der letzten Anhebung wird das Kindergeld einheitlich für jedes Kind gezahlt – die frühere Staffelung nach Anzahl der Kinder ist entfallen. Für 2026 beträgt es 259 € monatlich je Kind.

Kindergeld & Kinderfreibetrag 2026
GrößeWert 2026
Kindergeld je Kind / Monat259 €
Kindergeld je Kind / Jahr3.108 €
Kinderfreibetrag (beide Eltern)anteilig, sachl. Existenzminimum Kind
Freibetrag für Betreuung/Erziehung/Ausbildung (BEA)zusätzlich

Das Kindergeld wird von der Familienkasse monatlich ausgezahlt. Es wirkt als Steuervergütung und ist keine Sozialleistung im engeren Sinn.

Kindergeld oder Freibetrag – die Günstigerprüfung

Eltern erhalten entweder Kindergeld oder die Steuerersparnis aus den Kinderfreibeträgen – nicht beides. Das Finanzamt führt bei der Veranlagung automatisch eine Günstigerprüfung durch: Es vergleicht die Entlastung durch die Freibeträge mit dem gezahlten Kindergeld und gewährt die für dich vorteilhaftere Variante.

Wann der Freibetrag gewinnt

Bei höherem Einkommen kann die Steuerersparnis aus dem Kinderfreibetrag das Kindergeld übersteigen. Dann rechnet das Finanzamt das bereits gezahlte Kindergeld an und berücksichtigt nur die darüber hinausgehende Entlastung.

Anspruch und Anspruchsdauer

Anspruch haben in der Regel die Eltern für jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Befindet sich das Kind in Ausbildung oder Studium, verlängert sich der Anspruch bis maximal zum 25. Geburtstag. Für arbeitslos gemeldete Kinder gilt eine Grenze von 21 Jahren.

  • Der Antrag wird schriftlich bei der Familienkasse gestellt und benötigt die steuerliche Identifikationsnummer von Kind und Antragsteller.
  • Bei volljährigen Kindern in Ausbildung sind Nachweise (Immatrikulation, Ausbildungsvertrag) vorzulegen.
  • Für ein Kind erhält immer nur eine berechtigte Person das Kindergeld (Obhutsprinzip).
Rechenbeispiel · zwei Kinder

Kindergeld pro Jahr

Kind 1 (259 € × 12)3.108 €
Kind 2 (259 € × 12)3.108 €
Kindergeld gesamt / Jahr6.216 €

Ob stattdessen der Kinderfreibetrag günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch bei der Einkommensteuerveranlagung.


Deine Checkliste

Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.

Kindergeld sichern

8 Punkte
  • Antrag stellenSchriftlich bei der Familienkasse.
  • Steuer-IDs bereithaltenVon Kind und Antragsteller.
  • Höhe kennen259 € je Kind und Monat.
  • Anspruchsdauer prüfen18, bei Ausbildung bis 25 Jahre.
  • Nachweise liefernImmatrikulation, Ausbildungsvertrag.
  • Günstigerprüfung verstehenAutomatisch bei der Veranlagung.
  • Änderungen meldenAusbildungsende, Umzug, Wechsel der Obhut.
  • Kinderfreibetrag mitdenkenWirkt in der Steuererklärung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

Es beträgt 259 € je Kind und Monat, einheitlich für jedes Kind. Über das Jahr ergeben sich damit 3.108 € pro Kind.

Bekomme ich Kindergeld und Kinderfreibetrag zugleich?

Nein. Es gibt entweder das Kindergeld oder die Steuerersparnis aus dem Kinderfreibetrag. Das Finanzamt gewährt über die Günstigerprüfung automatisch die vorteilhaftere Variante.

Wie funktioniert die Günstigerprüfung?

Bei der Einkommensteuerveranlagung vergleicht das Finanzamt die Entlastung durch die Kinderfreibeträge mit dem gezahlten Kindergeld. Ist der Freibetrag günstiger, wird das Kindergeld angerechnet und nur die Mehrentlastung berücksichtigt.

Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?

Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Bei Ausbildung oder Studium bis maximal 25 Jahre, bei arbeitslos gemeldeten Kindern bis 21 Jahre.

Wo beantrage ich Kindergeld?

Schriftlich bei der zuständigen Familienkasse. Erforderlich sind unter anderem die steuerlichen Identifikationsnummern von Kind und Antragsteller.

Wer bekommt das Kindergeld bei getrennten Eltern?

Nach dem Obhutsprinzip erhält es der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Für ein Kind wird das Kindergeld immer nur einmal gezahlt.

Schadet ein Nebenjob des Kindes dem Anspruch?

Bei einer ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium ist der Umfang einer Erwerbstätigkeit unerheblich. Nach abgeschlossener Erstausbildung kann eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden schädlich sein.

Wird Kindergeld rückwirkend gezahlt?

Kindergeld wird nur für die letzten sechs Monate vor Antragseingang rückwirkend ausgezahlt. Ein rechtzeitiger Antrag ist daher wichtig.

Was ist der BEA-Freibetrag?

Neben dem Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum gibt es den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA). Beide zusammen bilden die steuerliche Freistellung des Kinderbedarfs.

Wo ist das Kindergeld geregelt?

Die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe ergeben sich aus den §§ 62 ff. EStG. Der Kinderfreibetrag ist in § 32 EStG geregelt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 19. Juni 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 66 EStG – Höhe des Kindergeldes. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 32 EStG – Kinderfreibetrag. Gesetze im Internet.
  3. Familienkasse – Kindergeld. Bundesagentur für Arbeit, 2026.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

Kontakt

Frage rund um Kindergeld & Familie?

Schreib uns deine Frage zum Thema. Unsere Redaktion erklärt die allgemeinen Regeln und verweist dich auf die passenden Ratgeber, Tools und Vorlagen – kostenlos und unverbindlich.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos & unverbindlich
  • DSGVO-konform – keine Weitergabe deiner Daten

Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.

* Pflichtfeld · Deine Anfrage ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Familie & Steuer

Sag SteuerNest deine Familiensituation – es zeigt dir alle Vorteile.

Der KI-Assistent erklärt Kindergeld, Freibeträge und Betreuungskosten für deinen Fall.

Link kopiert