Ein eingetragener Freibetrag senkt die monatliche Lohnsteuer – dafür wird die Steuererklärung für das Jahr zur Pflicht.
Fachlich geprüft · Rechtsstand: 7. September 2026
Im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren lassen sich Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen vorab als Freibetrag berücksichtigen. Der Antrag für 2027 kann ab dem 1. Oktober 2026 gestellt werden. Es gilt eine Antragsgrenze von 600 Euro: Nur was über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und den Pauschalen liegt, zählt mit. Wer einen Freibetrag eintragen lässt, muss für dieses Jahr eine Steuererklärung abgeben.
Worum es geht
Der Freibetrag wird in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen gespeichert und vom Arbeitgeber automatisch berücksichtigt. Typische Fälle sind ein langer Arbeitsweg, doppelte Haushaltsführung, hohe Fortbildungskosten, Unterhaltszahlungen oder ein Behinderten-Pauschbetrag.
Nicht in die Antragsgrenze eingerechnet werden Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene sowie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei weiteren Kindern – diese werden ohne Schwelle eingetragen.
So kommt der Betrag zusammen
Für die 600-Euro-Grenze zählen nur Beträge, die über den Pauschalen liegen: Werbungskosten über 1.230 Euro, Sonderausgaben über dem Pauschbetrag und außergewöhnliche Belastungen über der zumutbaren Belastung.
- 1. Werbungskosten schätzen: Fahrten, Fortbildung, Arbeitsmittel, Zweitwohnung
- 2. Pauschbetrag abziehen: nur der Überhang über 1.230 Euro zählt
- 3. Weitere Posten addieren: Unterhalt, Kinderbetreuung, Handwerkerleistungen
- 4. Grenze prüfen: Summe über 600 Euro? Dann ist der Antrag möglich
Was du jetzt tun kannst
Den Antrag stellst du beim Wohnsitzfinanzamt – online über ELSTER oder mit dem amtlichen Vordruck. Wer ihn im Oktober oder November stellt, hat den Freibetrag ab Januar in der Abrechnung. Später gestellte Anträge verteilen den Jahresbetrag auf die restlichen Monate.
Achtung bei Änderungen: Fallen die Kosten weg, ist das dem Finanzamt anzuzeigen. Sonst droht am Jahresende eine Nachzahlung.
Mit einem eingetragenen Freibetrag – außer beim reinen Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag – wird die Einkommensteuererklärung für das Jahr zur Pflichtabgabe.
Deine Checkliste: Freibetrag für 2027 beantragen
Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Freibetrag für 2027 beantragen
5 Punkte · § 39a EStG, § 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG- 1. Kosten für 2027 schätzenFahrten, Fortbildung, Unterhalt, Betreuung.
- 2. Antragsgrenze prüfenMehr als 600 Euro über den Pauschalen?
- 3. Antrag ab Oktober stellenELSTER oder amtlicher Vordruck beim Wohnsitzfinanzamt.
- 4. Abrechnung kontrollierenFreibetrag muss in der Januar-Abrechnung stehen.
- 5. Erklärungspflicht einplanenSteuererklärung für 2027 wird Pflicht.
Häufige Fragen (FAQ)
Bis wann kann ich den Antrag stellen?
Für 2027 spätestens bis zum 30. November 2027. Je früher der Antrag, desto gleichmäßiger verteilt sich die Entlastung.
Lohnt sich das gegenüber der Erstattung?
Finanziell ist es dasselbe Geld – nur früher. Wer monatlich mehr Netto braucht, profitiert; wer die Erstattung als Sparposten schätzt, kann darauf verzichten.
Gilt die 600-Euro-Grenze immer?
Nein. Pauschbeträge für Behinderung und Hinterbliebene werden ohne Antragsgrenze eingetragen, ebenso Erhöhungsbeträge für Alleinerziehende.
Was passiert bei einem Jobwechsel?
Der Freibetrag bleibt in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen gespeichert und wird vom neuen Arbeitgeber übernommen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 6. September 2026. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den aktuellen Stand anhand der Primärquellen.

