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Zweitjob: warum vom Zweiten so wenig bleibt

In Steuerklasse VI gibt es keine Freibeträge – der zweite Job wird ab dem ersten Euro besteuert. Mit zwei Kniffen bleibt trotzdem deutlich mehr übrig.

Person mit zwei ArbeitsverträgenKlasse VI kennt keine Pauschbeträge – dafür gibt es den Freibetragsübertrag.

Wer zwei sozialversicherungspflichtige Jobs hat, landet im zweiten Arbeitsverhältnis automatisch in Steuerklasse VI. Dort gibt es weder Grundfreibetrag noch Arbeitnehmer-Pauschbetrag noch Vorsorgepauschale – der Abzug ist entsprechend hoch.

Das ist keine Strafsteuer, sondern eine Vorauszahlung: Der Grundfreibetrag ist bereits im Hauptjob verbraucht. Über die Steuererklärung wird alles zusammengerechnet und korrigiert.

Zuletzt fachlich geprüft am 12. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

In Klasse VI beginnt der Steuerabzug bei null Euro. Ein Minijob bis 603 € bleibt daneben abgabenfrei – aber nur einer. Mit einem Freibetragsübertrag nach § 39a EStG lässt sich ein Teil des Grundfreibetrags vom Erst- in den Zweitjob verschieben, wenn der Hauptjob ihn nicht ausschöpft. Die Jahressteuererklärung ist bei Klasse VI Pflicht.

So hoch ist der Abzug wirklich

Zweitjob: was von 800 € brutto bleibt
VarianteAbzügeNetto
Minijob bis 603 €keine (Arbeitgeber pauschal)603 €
Klasse VI, 800 €Sozialabgaben + Lohnsteuerca. 520–560 €
Klasse VI mit FreibetragSozialabgaben, kaum Lohnsteuerca. 620–640 €

Der Vergleich zeigt: Zwischen 603 € und rund 900 € brutto kann der Minijob netto mehr bringen als das reguläre Zweitarbeitsverhältnis.

Der Freibetragsübertrag – der wichtigste Kniff

Verdienst du im Hauptjob so wenig, dass Grundfreibetrag und Pauschbeträge dort nicht aufgebraucht werden, kannst du beim Finanzamt einen Freibetrag für Steuerklasse VI eintragen lassen. Im Gegenzug wird im Hauptjob ein Hinzurechnungsbetrag erfasst.

Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung

Der Antrag läuft über ELSTER oder das amtliche Formular und gilt für bis zu zwei Jahre. Er verschiebt nur den Zeitpunkt der Entlastung – die Jahressteuer bleibt gleich.

Sozialversicherung: die Grenzen gelten gemeinsam

Bei mehreren Beschäftigungen werden die Entgelte für die Beitragsbemessungsgrenzen zusammengerechnet. Übersteigt die Summe die Grenze, verteilen die Arbeitgeber die Beiträge anteilig – zu viel gezahlte Beiträge erstattet die Krankenkasse auf Antrag.

Ein einziger Minijob neben der Hauptbeschäftigung bleibt versicherungsfrei. Ab dem zweiten Minijob werden alle Nebenjobs mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und voll beitragspflichtig.

Pflicht zur Steuererklärung – und die gute Nachricht

Wer in Klasse VI abgerechnet wird, ist zur Abgabe verpflichtet (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Das ist meist ein Vorteil: In der Veranlagung werden beide Jobs zusammengerechnet, der Grundfreibetrag greift einmal richtig – und der überhöhte Abzug aus Klasse VI wird erstattet.

Werbungskosten fallen für beide Tätigkeiten an: Fahrten zu beiden Arbeitsstätten, Arbeitsmittel, Fortbildung. Nur eine der Tätigkeiten kann erste Tätigkeitsstätte sein – die Fahrten zur zweiten sind oft als Dienstreise mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer absetzbar.


Zweitjob-Rechner 2026

Der Rechner vergleicht Minijob, Klasse VI und Klasse VI mit Freibetrag – netto, pro Monat.


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Zweitjob abrechnen

6 Punkte · Arbeitnehmer
  • 1. Arbeitgeber informierenNebentätigkeit ist meist anzeigepflichtig.
  • 2. Steuer-ID beim Zweitarbeitgeber angebenSonst wird nach Klasse VI ohne Merkmale gerechnet.
  • 3. Minijob-Grenze prüfenEin Minijob bleibt abgabenfrei – nur einer.
  • 4. Freibetragsübertrag beantragenWenn der Hauptjob den Grundfreibetrag nicht ausschöpft.
  • 5. Arbeitszeitgesetz beachtenZusammen höchstens 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt.
  • 6. Steuererklärung einplanenBei Klasse VI Pflicht – meist mit Erstattung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel Steuern zahle ich in Steuerklasse VI?

Der Abzug beginnt beim ersten Euro, weil alle Freibeträge im Hauptjob verbraucht sind. Bei 800 € brutto bleiben meist 520 bis 560 € netto. Über die Steuererklärung wird zu viel Gezahltes erstattet.

Kann ich zwei Minijobs haben?

Ja, aber nur der erste bleibt neben der Hauptbeschäftigung abgabenfrei. Der zweite wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und voll sozialversicherungspflichtig.

Wie beantrage ich den Freibetrag für Klasse VI?

Über den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung in ELSTER. Du gibst den Betrag an, der im Hauptjob ungenutzt bleibt; das Finanzamt trägt ihn in Klasse VI ein und rechnet ihn im Hauptjob hinzu.

Darf mein Arbeitgeber den Zweitjob verbieten?

Nur bei berechtigtem Interesse – etwa Konkurrenztätigkeit oder Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz. Ein pauschales Verbot in Arbeitsverträgen ist unwirksam.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 12. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 38b EStG – Lohnsteuerklassen. Gesetze im Internet
  2. § 39a EStG – Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag. Gesetze im Internet
  3. Minijob-Zentrale – Nebenjob neben Hauptbeschäftigung. abgerufen am 12.8.2026
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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