Die Formel ist einfach: Mindestlohn mal 130, geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro. Damit bleibt die zulässige Arbeitszeit im Minijob konstant bei rund zehn Stunden pro Woche.
Fachlich geprüft · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Die Minijob-Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und wird jährlich fortgeschrieben. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben zur Kranken- und Rentenversicherung sowie eine Pauschsteuer von 2 %, die Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer abgilt. Beschäftigte sind in der Rentenversicherung pflichtig, können sich aber auf Antrag befreien lassen. Oberhalb der Grenze beginnt der Übergangsbereich (Midijob).
So wird die Grenze berechnet
Die Formel orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum jeweils geltenden Mindestlohn. Damit soll verhindert werden, dass Minijobber bei steigendem Mindestlohn immer weniger arbeiten dürfen.
- Jahresbetrachtung: Maßgeblich ist das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt im Durchschnitt;
- Gelegentliches Überschreiten ist in engen Grenzen unschädlich – etwa bei Krankheitsvertretung;
- Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet;
- Neben einer Hauptbeschäftigung ist ein Minijob möglich, ein zweiter wird dagegen sozialversicherungspflichtig.
Abgaben und Pauschsteuer
| Abgabe | Träger |
|---|---|
| Pauschalbeitrag Krankenversicherung | Arbeitgeber |
| Pauschalbeitrag Rentenversicherung | Arbeitgeber |
| Pauschsteuer 2 % | Arbeitgeber (Abwälzung möglich) |
| Eigenanteil Rentenversicherung | Beschäftigter, Befreiung auf Antrag |
| Umlagen U1, U2, Insolvenzgeld | Arbeitgeber |
Im Privathaushalt gelten geringere Pauschalen; zusätzlich können Auftraggeber 20 % der Kosten über § 35a EStG als Steuerermäßigung geltend machen, höchstens 510 € im Jahr.
Über der Grenze: Midijob
Oberhalb der Minijob-Grenze beginnt der Übergangsbereich: Die Beiträge des Beschäftigten steigen gleitend an, bis die volle Beitragslast erreicht ist. Der Vorteil: kein abrupter Sprung in der Abgabenlast. Steuerlich gilt der normale Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse.
Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, spart wenige Euro im Monat, verzichtet aber auf vollwertige Beitragszeiten und Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente.
Deine Checkliste: Minijob sauber führen
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Minijob sauber führen
5 Punkte · § 8 SGB IV, § 40a EStG- 1. Regelmäßiges Entgelt prognostizierenJahresbetrachtung, nicht Einzelmonat.
- 2. Arbeitszeit dokumentierenAufzeichnungspflicht nach Mindestlohngesetz.
- 3. Mehrfachbeschäftigungen prüfenMinijobs werden zusammengerechnet.
- 4. Befreiung von der RV bewusst entscheidenAntrag über den Arbeitgeber.
- 5. Bei Privathaushalt § 35a nutzen20 %, maximal 510 € Ermäßigung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Minijob-Grenze?
Sie ergibt sich dynamisch aus dem gesetzlichen Mindestlohn bei zehn Wochenstunden und wird jährlich angepasst.
Darf ich die Grenze überschreiten?
Gelegentlich und unvorhersehbar ja, in engen Grenzen. Ein dauerhaftes Überschreiten führt in den Übergangsbereich.
Wer zahlt die Pauschsteuer?
Grundsätzlich der Arbeitgeber; eine Abwälzung auf den Beschäftigten ist arbeitsrechtlich möglich, aber unüblich.
Kann ich mehrere Minijobs haben?
Ja, aber die Entgelte werden zusammengerechnet. Neben einer Hauptbeschäftigung bleibt nur ein Minijob abgabenbegünstigt.
Lohnt die Befreiung von der Rentenversicherung?
Selten. Der Eigenanteil ist gering, der Verlust an Rentenanwartschaften und Absicherung dagegen dauerhaft.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 17. August 2026. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den aktuellen Stand anhand der Primärquellen.

