Das Mobilitätsbudget schließt eine Lücke: Wer keinen Dienstwagen will, hatte bisher kaum eine steuerlich attraktive Alternative. Die Pauschalbesteuerung macht die Abrechnung für Arbeitgeber überhaupt erst praktikabel.
Fachlich geprüft · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Vorgesehen ist eine Pauschalbesteuerung mit 25 % für ein arbeitgeberfinanziertes Mobilitätsbudget bis 2.400 € im Kalenderjahr. Begünstigt sind kurzfristige, gelegentliche Mobilitätsleistungen – Carsharing, Leihräder, E-Scooter, Taxi, Fernbus. Nicht erfasst sind Dienstwagen, Leasingfahrzeuge zur dauerhaften Überlassung und Luftfahrzeuge. Das Deutschlandticket bleibt daneben nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei.
Was das Budget umfasst
Gemeint ist die außerdienstliche Nutzung von Mobilitätsangeboten, die der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn finanziert. Typisch sind Guthaben auf einer Mobilitätskarte oder App, aus denen Beschäftigte je nach Bedarf auswählen.
- Begünstigt: Carsharing, Bikesharing, E-Scooter, Taxi und Mietwagen für einzelne Fahrten, Fernbus und Bahn außerhalb der Jobticket-Regelung;
- Nicht begünstigt: dauerhafte Fahrzeugüberlassung, Leasing eines Dienstwagens oder Dienstrads, Luftverkehr;
- Zusätzlichkeit: Gehaltsumwandlung ist ausgeschlossen – das Budget muss on top kommen.
Wo die Grenzen liegen
| Leistung | Behandlung | Grenze |
|---|---|---|
| Deutschlandticket / Jobticket | steuerfrei, § 3 Nr. 15 EStG | keine betragsmäßige Grenze, mindert die Entfernungspauschale |
| Mobilitätsbudget | pauschal 25 % | 2.400 € im Kalenderjahr |
| Dienstrad | steuerfrei bei Zusätzlichkeit | eigene Regelung, § 3 Nr. 37 EStG |
| Dienstwagen | 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch | kein Budget-Bestandteil |
So setzt du es um
- Budget definieren – Jahresbetrag, zugelassene Anbieter, Abrechnungsweg.
- Zusätzlichkeit dokumentieren: schriftliche Zusage neben dem Arbeitsvertrag, keine Umwandlung.
- Abgrenzen: Reisekosten für Dienstreisen bleiben Reisekosten und laufen nicht über das Budget.
- Lohnkonto führen: pauschal besteuerte Beträge gesondert aufzeichnen.
- Sozialversicherung prüfen: Pauschalbesteuerung führt in der Regel zur Beitragsfreiheit – die konkrete Ausgestaltung entscheidet.
Deine Checkliste: Mobilitätsbudget einführen
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Mobilitätsbudget einführen
5 Punkte · § 40 EStG- 1. Bedarf im Betrieb erhebenWelche Verkehrsmittel nutzen Beschäftigte tatsächlich?
- 2. Budgetrahmen festlegenMaximal 2.400 € pro Person und Jahr.
- 3. Zusätzlichkeit schriftlich regelnGehaltsumwandlung ist ausgeschlossen.
- 4. Anbieter und Abrechnung klärenMobilitätskarte, App oder Erstattung gegen Beleg.
- 5. Lohnkonto und Pauschalsteuer sauber führenGetrennt von Reisekosten und Jobticket.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Pauschalsteuersatz?
Vorgesehen sind 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, getragen vom Arbeitgeber.
Zählt das Deutschlandticket zum Budget?
Nein. Es bleibt nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei und wird gesondert behandelt – mindert allerdings die abziehbare Entfernungspauschale.
Kann ich Gehalt in ein Mobilitätsbudget umwandeln?
Nein. Die Begünstigung setzt voraus, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird.
Ist ein Dienstwagen über das Budget möglich?
Nein. Die dauerhafte Überlassung eines Fahrzeugs ist ausgenommen und folgt weiter der 1-%-Regelung oder dem Fahrtenbuch.
Fallen Sozialabgaben an?
Pauschal besteuerte Bezüge sind regelmäßig beitragsfrei. Die konkrete Beurteilung hängt von der Ausgestaltung ab.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 17. August 2026. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den aktuellen Stand anhand der Primärquellen.

