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Steuerticker · Arbeitnehmer§ 40 EStGbis 2.400 €Gesetzgebung

Mobilitätsbudget: 25 Prozent statt Lohnsteuer

Statt Dienstwagen ein Budget für Bahn, Leihrad, Carsharing und Taxi: Arbeitgeber sollen ein Mobilitätsbudget bis 2.400 € im Jahr pauschal versteuern dürfen – ohne individuelle Lohnabrechnung je Fahrt.

Das Mobilitätsbudget schließt eine Lücke: Wer keinen Dienstwagen will, hatte bisher kaum eine steuerlich attraktive Alternative. Die Pauschalbesteuerung macht die Abrechnung für Arbeitgeber überhaupt erst praktikabel.

Fachlich geprüft · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Vorgesehen ist eine Pauschalbesteuerung mit 25 % für ein arbeitgeberfinanziertes Mobilitätsbudget bis 2.400 € im Kalenderjahr. Begünstigt sind kurzfristige, gelegentliche Mobilitätsleistungen – Carsharing, Leihräder, E-Scooter, Taxi, Fernbus. Nicht erfasst sind Dienstwagen, Leasingfahrzeuge zur dauerhaften Überlassung und Luftfahrzeuge. Das Deutschlandticket bleibt daneben nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei.

Was das Budget umfasst

Gemeint ist die außerdienstliche Nutzung von Mobilitätsangeboten, die der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn finanziert. Typisch sind Guthaben auf einer Mobilitätskarte oder App, aus denen Beschäftigte je nach Bedarf auswählen.

  • Begünstigt: Carsharing, Bikesharing, E-Scooter, Taxi und Mietwagen für einzelne Fahrten, Fernbus und Bahn außerhalb der Jobticket-Regelung;
  • Nicht begünstigt: dauerhafte Fahrzeugüberlassung, Leasing eines Dienstwagens oder Dienstrads, Luftverkehr;
  • Zusätzlichkeit: Gehaltsumwandlung ist ausgeschlossen – das Budget muss on top kommen.

Wo die Grenzen liegen

Mobilitätsleistungen im Vergleich
LeistungBehandlungGrenze
Deutschlandticket / Jobticketsteuerfrei, § 3 Nr. 15 EStGkeine betragsmäßige Grenze, mindert die Entfernungspauschale
Mobilitätsbudgetpauschal 25 %2.400 € im Kalenderjahr
Dienstradsteuerfrei bei Zusätzlichkeiteigene Regelung, § 3 Nr. 37 EStG
Dienstwagen1-%-Regelung oder Fahrtenbuchkein Budget-Bestandteil

So setzt du es um

  1. Budget definieren – Jahresbetrag, zugelassene Anbieter, Abrechnungsweg.
  2. Zusätzlichkeit dokumentieren: schriftliche Zusage neben dem Arbeitsvertrag, keine Umwandlung.
  3. Abgrenzen: Reisekosten für Dienstreisen bleiben Reisekosten und laufen nicht über das Budget.
  4. Lohnkonto führen: pauschal besteuerte Beträge gesondert aufzeichnen.
  5. Sozialversicherung prüfen: Pauschalbesteuerung führt in der Regel zur Beitragsfreiheit – die konkrete Ausgestaltung entscheidet.

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Mobilitätsbudget einführen

5 Punkte · § 40 EStG
  • 1. Bedarf im Betrieb erhebenWelche Verkehrsmittel nutzen Beschäftigte tatsächlich?
  • 2. Budgetrahmen festlegenMaximal 2.400 € pro Person und Jahr.
  • 3. Zusätzlichkeit schriftlich regelnGehaltsumwandlung ist ausgeschlossen.
  • 4. Anbieter und Abrechnung klärenMobilitätskarte, App oder Erstattung gegen Beleg.
  • 5. Lohnkonto und Pauschalsteuer sauber führenGetrennt von Reisekosten und Jobticket.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Pauschalsteuersatz?

Vorgesehen sind 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, getragen vom Arbeitgeber.

Zählt das Deutschlandticket zum Budget?

Nein. Es bleibt nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei und wird gesondert behandelt – mindert allerdings die abziehbare Entfernungspauschale.

Kann ich Gehalt in ein Mobilitätsbudget umwandeln?

Nein. Die Begünstigung setzt voraus, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird.

Ist ein Dienstwagen über das Budget möglich?

Nein. Die dauerhafte Überlassung eines Fahrzeugs ist ausgenommen und folgt weiter der 1-%-Regelung oder dem Fahrtenbuch.

Fallen Sozialabgaben an?

Pauschal besteuerte Bezüge sind regelmäßig beitragsfrei. Die konkrete Beurteilung hängt von der Ausgestaltung ab.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 17. August 2026. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den aktuellen Stand anhand der Primärquellen.

  1. § 40 EStG – Pauschalierung der Lohnsteuer. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 3 Nr. 15 EStG – steuerfreie Job- und Deutschlandtickets. Gesetze im Internet.
  3. BMF – Gesetzentwürfe und Referentenentwürfe. Bundesministerium der Finanzen.
SteuerNest Redaktion
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Wir verfolgen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen und übersetzen sie in verständliche Sprache. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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