Die Entfernungspauschale mindert das zu versteuernde Einkommen – ihr Wert hängt damit vom persönlichen Steuersatz ab.
Fachlich geprüft · Rechtsstand: 7. September 2026
Heute wirkt jeder Entfernungskilometer als Werbungskosten; die Ersparnis richtet sich nach dem Grenzsteuersatz. Ein Mobilitätsgeld wäre ein fester Betrag je Kilometer, unabhängig vom Einkommen – ähnlich der bestehenden Mobilitätsprämie für Geringverdiener. Der Vorstoß ist bislang ein Prüfauftrag, keine Gesetzesvorlage.
So wirkt die Pauschale heute
Die Entfernungspauschale gilt je Entfernungskilometer der einfachen Strecke und unabhängig vom Verkehrsmittel. Sie wirkt erst, wenn die Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.
Für Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags gibt es die Mobilitätsprämie – ein Ausgleich, weil der Werbungskostenabzug dort ins Leere läuft.
- 1. Entfernungspauschale: Werbungskosten je Entfernungskilometer, einfache Strecke
- 2. Wirkung: abhängig vom persönlichen Steuersatz
- 3. Mobilitätsprämie: für Einkommen unter dem Grundfreibetrag
- 4. Vorschlag: einheitlicher Betrag je Kilometer für alle
Wer gewinnt, wer verliert
Ein einkommensunabhängiger Betrag stärkt kleine und mittlere Einkommen mit langen Wegen. Höhere Einkommen mit weiten Strecken würden schlechter fahren.
Verwaltungstechnisch wäre der Umbau anspruchsvoll: Aus einem Abzugsposten würde eine Leistung, die berechnet, festgesetzt und ausgezahlt werden muss.
Was jetzt zu tun ist
Nichts überstürzen: Für den Veranlagungszeitraum 2026 gilt unverändert die Entfernungspauschale. Wichtig bleibt die Dokumentation der Arbeitstage und Wege.
Wer die Mobilitätsprämie beanspruchen kann, sollte die Anlage Mobilitätsprämie ausfüllen – der Anspruch verfällt sonst.
Die Zahl der Fahrten ist der häufigste Streitpunkt. Ein einfacher Kalender mit Homeoffice-, Dienstreise- und Bürotagen genügt und schützt vor Kürzungen.
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5 Punkte · § 9 EStG, § 101 EStG, § 9a EStG- 1. Arbeitstage zählenBürotage, Homeoffice und Dienstreisen trennen.
- 2. Entfernung bestimmenKürzeste Straßenverbindung, Ausnahmen begründen.
- 3. Pauschbetrag übersteigenAlle Werbungskosten zusammenrechnen.
- 4. Mobilitätsprämie prüfenEinkommen unter dem Grundfreibetrag?
- 5. Nachweise sammelnFahrkarten, Tankbelege, Arbeitgeberbestätigung.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt schon ein Mobilitätsgeld?
Nein. Es handelt sich um einen Vorstoß aus den Ländern. Aktuell gilt weiterhin die Entfernungspauschale.
Ist die Pauschale vom Verkehrsmittel abhängig?
Nein. Sie gilt unabhängig davon, ob du mit Auto, Rad, Bus oder Bahn fährst.
Was ist die Mobilitätsprämie?
Eine Leistung für Steuerpflichtige mit Einkommen unter dem Grundfreibetrag, weil der Werbungskostenabzug dort nicht wirkt.
Zählt die Hin- und Rückfahrt?
Nein, nur die einfache Entfernung – dafür für jeden Arbeitstag mit Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 7. September 2026 anhand der folgenden Quellen. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungsverfahren geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich kurzfristig ändern.

