SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
Ratgeber · Vorsorge§ 10a EStGZulagenAlternativen

Riester kündigen oder ruhen lassen: was steuerlich passiert

Eine Kündigung ist die teuerste aller Optionen: Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert. Meist gibt es bessere Wege – vier davon lohnen den Vergleich.

Beratungsgespräch zur AltersvorsorgeBeitragsfreistellung erhält den Vertrag – Kündigung löst die Rückforderung aus.

„Schädliche Verwendung“ ist der amtliche Begriff – und er beschreibt die Folge einer Kündigung sehr treffend.

Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Wer einen Riester-Vertrag kündigt und sich das Kapital auszahlen lässt, verwendet ihn schädlich: Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert, Erträge sind zu versteuern. Wirtschaftlich meist besser sind Beitragsfreistellung (Vertrag ruht, Zulagen bleiben), Beitragsanpassung auf den Sockelbetrag von 60 € im Jahr, Anbieterwechsel oder die Wohnförderung für eine selbst genutzte Immobilie. In der Auszahlungsphase ist die Rente voll zu versteuern.

Kündigung: was zurückgefordert wird

Eine Kündigung mit Kapitalauszahlung gilt als schädliche Verwendung. Der Anbieter behält die Förderung ein und leitet sie an die Zentrale Zulagenstelle weiter.

Folgen einer Kündigung
PositionFolge
Grundzulage (bis 175 € je Jahr)wird zurückgefordert
Kinderzulage (300 € je Kind)wird zurückgefordert
Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzugwird zurückgefordert
Erwirtschaftete Erträgesteuerpflichtig
Abschluss- und Verwaltungskostenbleiben verloren
Kündigungsfristmeist zum Quartalsende
Nach der Kündigungkein Wiedereinstieg in denselben Vertrag
Beispiel · zehn Jahre Riester

Was von 12.000 € bleibt

Eigenbeiträge8.400 €
Zulagen2.800 €
Erträge800 €
Vertragsguthaben12.000 €
Rückforderung Zulagen und Steuervorteilrund 3.900 €
Auszahlung nach Steuernrund 7.900 €

Werte gerundet und beispielhaft. Bei fondsgebundenen Verträgen wirken zusätzlich Marktwertschwankungen.

Die vier besseren Wege

Alternativen im Vergleich
OptionWirkung
Beitragsfrei stellenVertrag ruht, Guthaben bleibt gefördert, keine neuen Zulagen
Beiträge senkenSockelbetrag 60 € im Jahr sichert die volle Zulage nur bei entsprechender Mindesteigenleistung; anteilige Zulage möglich
Anbieter wechselnGuthaben wird übertragen, Förderung bleibt erhalten; Wechselkosten prüfen
Wohnförderung nutzenEntnahme für selbst genutzte Immobilie – gefördert, aber mit Wohnförderkonto
Zulage ohne eigene BeiträgeNur bei mittelbarer Zulagenberechtigung des Partners
Auszahlung erst zur RenteBis 30 % Teilkapitalauszahlung förderunschädlich
Ruhen lassen kostet nichts

Wer sich unsicher ist, stellt den Vertrag zunächst beitragsfrei. Das Guthaben bleibt investiert und gefördert; später kann wieder eingezahlt werden. Diese Option verlangt keine Entscheidung über die Zukunft.

Wohnförderung: Riester für die Immobilie

Für eine selbst genutzte Wohnung kann gefördertes Kapital entnommen werden – für Kauf, Bau oder die Entschuldung eines Darlehens. Das ist keine schädliche Verwendung, sondern gesetzlich vorgesehen.

  • Der entnommene Betrag wird auf einem Wohnförderkonto erfasst und mit 2 % pro Jahr fortgeschrieben.
  • In der Rentenphase wird das Wohnförderkonto besteuert – verteilt bis zum 85. Lebensjahr oder auf Antrag einmalig mit 70 % des Betrags.
  • Die Immobilie muss dauerhaft selbst genutzt werden; bei Aufgabe der Selbstnutzung droht Rückabwicklung.
  • Auch Tilgungsleistungen für ein Immobiliendarlehen können gefördert werden – über einen Wohn-Riester-Vertrag.

Auszahlungsphase und Besteuerung

Riester ist nachgelagert besteuert: In der Ansparphase wirken Zulagen und Sonderausgabenabzug, in der Rentenphase ist die Leistung voll steuerpflichtig nach § 22 Nr. 5 EStG.

Auszahlung im Überblick
MerkmalRegelung
Beginnfrühestens mit 62 Jahren (Verträge ab 2012)
Formlebenslange Rente, bis 30 % Teilkapital möglich
Besteuerungvoll steuerpflichtig, persönlicher Steuersatz
KleinbetragsrenteAbfindung in einer Summe möglich, Fünftelregelung anwendbar
KrankenversicherungPflichtversicherte Rentner zahlen Beiträge auf die Riester-Rente
Vererbungnur eingeschränkt förderunschädlich – Übertrag auf Ehegatten möglich

Weil in der Rente meist ein niedrigerer Steuersatz gilt als im Berufsleben, bleibt der Fördereffekt in vielen Fällen positiv – entscheidend sind Kostenquote des Vertrags und Zulagenhöhe.

So entscheidest du strukturiert

  1. 1. Standmitteilung prüfen: Guthaben, garantierte Leistung, laufende Kosten.
  2. 2. Zulagensumme der letzten Jahre ermitteln – bei Kindern ist Riester oft überdurchschnittlich attraktiv.
  3. 3. Prüfen, ob Zulagen vollständig geflossen sind: Ohne 4 % des Vorjahresbruttos (max. 2.100 € inkl. Zulagen) werden sie gekürzt.
  4. 4. Kostenquote mit einem Alternativprodukt vergleichen – Wechsel statt Kündigung.
  5. 5. Immobilienpläne einbeziehen: Wohnförderung kann den Vertrag sinnvoll machen.
  6. 6. Erst danach über Kündigung entscheiden – und die Rückforderung konkret berechnen lassen.

Deine Checkliste

Hak ab, was du erledigt hast – dein Fortschritt wird im Browser gespeichert.

Riester-Vertrag prüfen

0 von 8 erledigt
  • Standmitteilung lesenGuthaben, Garantie, Kosten.
  • Zulagenhistorie prüfenWurden alle Zulagen gezahlt?
  • Mindesteigenbeitrag berechnen4 % des Vorjahresbruttos, max. 2.100 €.
  • Dauerzulagenantrag prüfenVerhindert vergessene Anträge.
  • Beitragsfreistellung erwägenStatt Kündigung.
  • Anbieterwechsel vergleichenFörderung bleibt erhalten.
  • Wohnförderung prüfenBei Immobilienplänen.
  • Rückforderung berechnen lassenVor jeder Kündigung.

Häufige Fragen (FAQ)

Was passiert bei einer Riester-Kündigung?

Die Auszahlung gilt als schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert, Erträge sind zu versteuern.

Ist Beitragsfreistellung besser als Kündigung?

In der Regel ja. Das Guthaben bleibt gefördert und investiert, es fließen nur keine neuen Zulagen. Eine Wiederaufnahme ist später möglich.

Kann ich den Anbieter wechseln?

Ja. Das Guthaben wird übertragen, die Förderung bleibt erhalten. Prüfe die Wechselkosten beim alten und neuen Anbieter.

Wie wird die Riester-Rente besteuert?

Voll mit dem persönlichen Steuersatz nach § 22 Nr. 5 EStG. Der Fördereffekt entsteht durch den in der Rente meist niedrigeren Satz.

Kann ich Riester für ein Haus nutzen?

Ja, über die Wohnförderung für eine selbst genutzte Immobilie. Der entnommene Betrag wird im Wohnförderkonto erfasst und in der Rentenphase besteuert.

Wie hoch sind die Zulagen 2026?

Grundzulage bis 175 € je Jahr, Kinderzulage 300 € je Kind für Geburten ab 2008 bzw. 185 € für frühere Geburtsjahre – bei Erfüllung des Mindesteigenbeitrags.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 10a EStG – Zusätzliche Altersvorsorge. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 22 Nr. 5 EStG – Besteuerung von Altersvorsorgeleistungen. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  3. BMF – Schreiben und Merkblätter. Bundesministerium der Finanzen, 2026. Verwaltungsanweisung – Datum und Geschäftszeichen im BMF-Schreiben-Verzeichnis unter dem genannten Titel.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

Kontakt

Riester behalten oder beenden?

Nenne uns Vertragsart, Guthaben, Zulagen und ob eine Immobilie geplant ist. Wir zeigen dir, welche der vier Alternativen wirtschaftlich sinnvoll ist.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos & unverbindlich
  • DSGVO-konform – keine Weitergabe deiner Daten

Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.

* Pflichtfeld · Deine Anfrage ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Vorsorge ordnen

Sag SteuerNest, was in deiner Standmitteilung steht.

Der KI-Assistent vergleicht Kündigung, Ruhen, Wechsel und Wohnförderung.

Link kopiert