„Schädliche Verwendung“ ist der amtliche Begriff – und er beschreibt die Folge einer Kündigung sehr treffend.
Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Wer einen Riester-Vertrag kündigt und sich das Kapital auszahlen lässt, verwendet ihn schädlich: Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert, Erträge sind zu versteuern. Wirtschaftlich meist besser sind Beitragsfreistellung (Vertrag ruht, Zulagen bleiben), Beitragsanpassung auf den Sockelbetrag von 60 € im Jahr, Anbieterwechsel oder die Wohnförderung für eine selbst genutzte Immobilie. In der Auszahlungsphase ist die Rente voll zu versteuern.
Kündigung: was zurückgefordert wird
Eine Kündigung mit Kapitalauszahlung gilt als schädliche Verwendung. Der Anbieter behält die Förderung ein und leitet sie an die Zentrale Zulagenstelle weiter.
| Position | Folge |
|---|---|
| Grundzulage (bis 175 € je Jahr) | wird zurückgefordert |
| Kinderzulage (300 € je Kind) | wird zurückgefordert |
| Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug | wird zurückgefordert |
| Erwirtschaftete Erträge | steuerpflichtig |
| Abschluss- und Verwaltungskosten | bleiben verloren |
| Kündigungsfrist | meist zum Quartalsende |
| Nach der Kündigung | kein Wiedereinstieg in denselben Vertrag |
Was von 12.000 € bleibt
Werte gerundet und beispielhaft. Bei fondsgebundenen Verträgen wirken zusätzlich Marktwertschwankungen.
Die vier besseren Wege
| Option | Wirkung |
|---|---|
| Beitragsfrei stellen | Vertrag ruht, Guthaben bleibt gefördert, keine neuen Zulagen |
| Beiträge senken | Sockelbetrag 60 € im Jahr sichert die volle Zulage nur bei entsprechender Mindesteigenleistung; anteilige Zulage möglich |
| Anbieter wechseln | Guthaben wird übertragen, Förderung bleibt erhalten; Wechselkosten prüfen |
| Wohnförderung nutzen | Entnahme für selbst genutzte Immobilie – gefördert, aber mit Wohnförderkonto |
| Zulage ohne eigene Beiträge | Nur bei mittelbarer Zulagenberechtigung des Partners |
| Auszahlung erst zur Rente | Bis 30 % Teilkapitalauszahlung förderunschädlich |
Wer sich unsicher ist, stellt den Vertrag zunächst beitragsfrei. Das Guthaben bleibt investiert und gefördert; später kann wieder eingezahlt werden. Diese Option verlangt keine Entscheidung über die Zukunft.
Wohnförderung: Riester für die Immobilie
Für eine selbst genutzte Wohnung kann gefördertes Kapital entnommen werden – für Kauf, Bau oder die Entschuldung eines Darlehens. Das ist keine schädliche Verwendung, sondern gesetzlich vorgesehen.
- Der entnommene Betrag wird auf einem Wohnförderkonto erfasst und mit 2 % pro Jahr fortgeschrieben.
- In der Rentenphase wird das Wohnförderkonto besteuert – verteilt bis zum 85. Lebensjahr oder auf Antrag einmalig mit 70 % des Betrags.
- Die Immobilie muss dauerhaft selbst genutzt werden; bei Aufgabe der Selbstnutzung droht Rückabwicklung.
- Auch Tilgungsleistungen für ein Immobiliendarlehen können gefördert werden – über einen Wohn-Riester-Vertrag.
Auszahlungsphase und Besteuerung
Riester ist nachgelagert besteuert: In der Ansparphase wirken Zulagen und Sonderausgabenabzug, in der Rentenphase ist die Leistung voll steuerpflichtig nach § 22 Nr. 5 EStG.
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Beginn | frühestens mit 62 Jahren (Verträge ab 2012) |
| Form | lebenslange Rente, bis 30 % Teilkapital möglich |
| Besteuerung | voll steuerpflichtig, persönlicher Steuersatz |
| Kleinbetragsrente | Abfindung in einer Summe möglich, Fünftelregelung anwendbar |
| Krankenversicherung | Pflichtversicherte Rentner zahlen Beiträge auf die Riester-Rente |
| Vererbung | nur eingeschränkt förderunschädlich – Übertrag auf Ehegatten möglich |
Weil in der Rente meist ein niedrigerer Steuersatz gilt als im Berufsleben, bleibt der Fördereffekt in vielen Fällen positiv – entscheidend sind Kostenquote des Vertrags und Zulagenhöhe.
So entscheidest du strukturiert
- 1. Standmitteilung prüfen: Guthaben, garantierte Leistung, laufende Kosten.
- 2. Zulagensumme der letzten Jahre ermitteln – bei Kindern ist Riester oft überdurchschnittlich attraktiv.
- 3. Prüfen, ob Zulagen vollständig geflossen sind: Ohne 4 % des Vorjahresbruttos (max. 2.100 € inkl. Zulagen) werden sie gekürzt.
- 4. Kostenquote mit einem Alternativprodukt vergleichen – Wechsel statt Kündigung.
- 5. Immobilienpläne einbeziehen: Wohnförderung kann den Vertrag sinnvoll machen.
- 6. Erst danach über Kündigung entscheiden – und die Rückforderung konkret berechnen lassen.
Deine Checkliste
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Riester-Vertrag prüfen
0 von 8 erledigt- Standmitteilung lesenGuthaben, Garantie, Kosten.
- Zulagenhistorie prüfenWurden alle Zulagen gezahlt?
- Mindesteigenbeitrag berechnen4 % des Vorjahresbruttos, max. 2.100 €.
- Dauerzulagenantrag prüfenVerhindert vergessene Anträge.
- Beitragsfreistellung erwägenStatt Kündigung.
- Anbieterwechsel vergleichenFörderung bleibt erhalten.
- Wohnförderung prüfenBei Immobilienplänen.
- Rückforderung berechnen lassenVor jeder Kündigung.
Häufige Fragen (FAQ)
Was passiert bei einer Riester-Kündigung?
Die Auszahlung gilt als schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert, Erträge sind zu versteuern.
Ist Beitragsfreistellung besser als Kündigung?
In der Regel ja. Das Guthaben bleibt gefördert und investiert, es fließen nur keine neuen Zulagen. Eine Wiederaufnahme ist später möglich.
Kann ich den Anbieter wechseln?
Ja. Das Guthaben wird übertragen, die Förderung bleibt erhalten. Prüfe die Wechselkosten beim alten und neuen Anbieter.
Wie wird die Riester-Rente besteuert?
Voll mit dem persönlichen Steuersatz nach § 22 Nr. 5 EStG. Der Fördereffekt entsteht durch den in der Rente meist niedrigeren Satz.
Kann ich Riester für ein Haus nutzen?
Ja, über die Wohnförderung für eine selbst genutzte Immobilie. Der entnommene Betrag wird im Wohnförderkonto erfasst und in der Rentenphase besteuert.
Wie hoch sind die Zulagen 2026?
Grundzulage bis 175 € je Jahr, Kinderzulage 300 € je Kind für Geburten ab 2008 bzw. 185 € für frühere Geburtsjahre – bei Erfüllung des Mindesteigenbeitrags.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


