Miete am Studienort ist grundsätzlich private Lebensführung. Abziehbar wird sie nur, wenn neben der Zweitwohnung ein eigener Haupthausstand unterhalten wird – dann greift die doppelte Haushaltsführung mit Unterkunft, Heimfahrten und Verpflegungspauschalen.
Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: 13. August 2026
Bei doppelter Haushaltsführung sind Unterkunftskosten bis 1.000 € monatlich, eine Heimfahrt je Woche mit der Entfernungspauschale und Verpflegungspauschalen für die ersten drei Monate abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Voraussetzung ist ein eigener Haupthausstand mit finanzieller Beteiligung von mehr als 10 % der laufenden Kosten. Der Umzug ist bei beruflicher Veranlassung zusätzlich abziehbar.
Die zwei Voraussetzungen
Erstens muss ein eigener Hausstand außerhalb des Studienortes bestehen: eine Wohnung, die aus eigenem Recht genutzt wird und den Lebensmittelpunkt bildet. Zweitens ist eine finanzielle Beteiligung an den laufenden Kosten dieser Wohnung erforderlich – mehr als 10 % der monatlich anfallenden Kosten für Miete, Nebenkosten und Lebensmittel.
Genau hier scheitern die meisten Fälle: Ein Zimmer im Elternhaus ohne eigene Kostenbeteiligung genügt nicht. Anerkannt werden regelmäßige Überweisungen mit Verwendungszweck, ein schriftlicher Untermietvertrag oder die dokumentierte Übernahme laufender Kosten wie Strom, Internet oder Versicherungen.
| Position | Umfang | Hinweis |
|---|---|---|
| Unterkunft am Studienort | bis 1.000 € monatlich | Miete, Nebenkosten, Zweitwohnungsteuer |
| Erstausstattung | zusätzlich abziehbar | Möbel und Hausrat nicht im Höchstbetrag |
| Heimfahrten | eine je Woche | Entfernungspauschale, einfache Strecke |
| Verpflegung | 3 Monate ab Bezug | Pauschalen nach Abwesenheitsdauer |
| Umzug zum Studienort | tatsächliche Kosten | Spedition, Fahrten, Kartons |
| Maklerkosten Mietwohnung | in voller Höhe | bei Kauf nicht abziehbar |
Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für Möbel und Hausrat der Zweitwohnung nicht in den Höchstbetrag von 1.000 € einzurechnen sind – sie sind daneben als sonstige notwendige Mehraufwendungen abziehbar. Rechnungen für Bett, Schreibtisch und Küchenausstattung lohnen daher das Aufbewahren.
Umzugskosten richtig ansetzen
Ein Umzug ist beruflich veranlasst, wenn er der Aufnahme oder Fortsetzung der Ausbildung dient oder sich die täglich erforderliche Fahrzeit um mindestens eine Stunde verkürzt. Dann sind Spedition, Mietwagen, Fahrten, Verpackungsmaterial, doppelte Mietzahlungen im Übergangsmonat und Maklerkosten für die neue Mietwohnung abziehbar.
- Berufliche Veranlassung dokumentieren: Immatrikulation, Ausbildungsvertrag, Fahrzeitvergleich.
- Alle Belege sammeln – auch Kleinbeträge für Kartons und Werkzeug.
- Doppelte Mietzahlung im Übergangsmonat gesondert ausweisen.
- Fahrten mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer ansetzen und jede Fahrt einzeln erfassen.
- Umzugskostenpauschale prüfen: Sie deckt sonstige Kosten ohne Einzelnachweis ab.
- Bei Erstausbildung im Sonderausgabenrahmen bleiben, sonst als Werbungskosten mit Verlustvortrag erfassen.
Nachweise, die das Finanzamt sehen will
- Mietvertrag der Zweitwohnung samt Nebenkostenabrechnungen und Zahlungsnachweisen.
- Nachweis der Kostenbeteiligung am Haupthausstand: Daueraufträge, Kontoauszüge, Untermietvertrag.
- Meldebescheinigungen für Haupt- und Nebenwohnsitz.
- Fahrtenaufstellung der Heimfahrten mit Datum und Entfernung.
- Lebensmittelpunkt plausibel machen: Vereinsmitgliedschaften, Hausarzt, soziale Bindungen am Heimatort.
Ein Studienjahr mit eigenem Haupthausstand
Im Zweitstudium wandert der Betrag in den Verlustvortrag – bei 32 % Grenzsteuersatz später rund 3.530 € Erstattung.
Die häufigsten Fehler
- Zweitwohnung geltend gemacht, ohne die Kostenbeteiligung am Haupthausstand nachzuweisen.
- Erstausstattung in den 1.000-€-Höchstbetrag eingerechnet statt gesondert angesetzt.
- Mehr als eine Heimfahrt pro Woche abgerechnet.
- Verpflegungspauschalen über die Dreimonatsfrist hinaus angesetzt.
- Umzugskosten vergessen, obwohl der Umzug ausbildungsbedingt war.
- Lebensmittelpunkt am Heimatort nicht plausibel dargelegt – das Finanzamt verneint dann den eigenen Hausstand.
Zweitwohnung und Umzug absichern
6 Punkte · § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG- Eigener Haupthausstand?Wohnung aus eigenem Recht.
- Kostenbeteiligung belegtMehr als 10 % der laufenden Kosten.
- Mietvertrag und ZahlungenZweitwohnung vollständig belegt.
- Erstausstattung getrenntNeben dem Höchstbetrag ansetzen.
- Heimfahrten dokumentiertEine je Woche, einfache Strecke.
- Umzug geprüftBerufliche Veranlassung nachweisen.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich meine Studentenwohnung absetzen?
Nur im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG. Voraussetzung ist ein eigener Haupthausstand außerhalb des Studienortes mit finanzieller Beteiligung von mehr als 10 % der laufenden Kosten. Fehlt diese Beteiligung, sind die Mietkosten private Lebensführung.
Wie weise ich die Kostenbeteiligung nach?
Am sichersten über regelmäßige Überweisungen mit Verwendungszweck an die Eltern oder Mitbewohner, ergänzt um einen schriftlichen Untermietvertrag. Auch die dokumentierte Übernahme laufender Kosten – Strom, Internet, Versicherungen – wird anerkannt. Barzahlungen erkennt das Finanzamt regelmäßig nicht an.
Zählt die Erstausstattung zum 1.000-€-Höchstbetrag?
Nein. Nach der Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen für Möbel und Hausrat keine Unterkunftskosten und daher neben dem Höchstbetrag abziehbar. Bewahre die Rechnungen auf und erfasse sie getrennt von der Miete.
Wie viele Heimfahrten sind abziehbar?
Eine Fahrt je Woche mit der Entfernungspauschale für die einfache Strecke – 0,38 € ab dem ersten Entfernungskilometer. Weitere Fahrten sind nicht abziehbar; alternativ können bei ÖPNV-Nutzung die tatsächlichen Kosten angesetzt werden.
Wie lange gibt es Verpflegungspauschalen?
Für die ersten drei Monate nach Bezug der Zweitwohnung. Danach entfällt der Ansatz. Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen – etwa durch die Semesterferien am Heimatort – lässt die Dreimonatsfrist neu beginnen.
Sind Umzugskosten zum Studienort abziehbar?
Ja, wenn der Umzug der Ausbildung dient oder sich die täglich erforderliche Fahrzeit um mindestens eine Stunde verkürzt. Abziehbar sind Spedition, Mietwagen, Fahrten, Verpackungsmaterial, doppelte Miete im Übergangsmonat und Maklerkosten für eine Mietwohnung.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG – doppelte Haushaltsführung.
- § 9 Abs. 4a EStG – Verpflegungspauschalen.
- BFH zur Erstausstattung der Zweitwohnung.


