ViDA verschiebt die Umsatzsteuer von der Meldung im Nachhinein zur Datenlieferung nahe am Geschäftsvorfall.
Fachlich geprüft · Rechtsstand: 7. September 2026
Das Paket besteht aus drei Bausteinen: Plattformregeln für Vermietung und Personentransport, die einheitliche Registrierung mit Ausweitung des One-Stop-Shop und – zeitlich zuletzt – die digitale Meldepflicht für grenzüberschreitende Umsätze auf Basis strukturierter E-Rechnungen. Für die Praxis heißt das: Stammdaten, USt-IdNr.-Prüfung und Rechnungsformate müssen belastbar sein.
Die drei Bausteine
Erstens werden Plattformen in bestimmten Bereichen zur fiktiven Leistungserbringerin: Sie schulden die Umsatzsteuer, wenn der eigentliche Anbieter sie nicht abführt. Zweitens sollen Unternehmen sich für viele Geschäftsmodelle nur noch in einem Mitgliedstaat registrieren müssen. Drittens ersetzt eine digitale Meldung die heutige Zusammenfassende Meldung.
Die Stufen greifen zeitlich versetzt. Wer heute innergemeinschaftlich handelt, sollte vor allem die Datenqualität in den Griff bekommen – sie ist in allen drei Stufen die Grundlage.
- 1. Plattformen: Haftung und Aufzeichnungspflichten für Vermittlungsgeschäfte
- 2. Registrierung: Ausweitung des One-Stop-Shop, weniger lokale Registrierungen
- 3. Meldung: strukturierte Daten je Umsatz statt Sammelmeldung
- 4. Rechnung: E-Rechnung nach EN 16931 wird zum Standardfall
Was in Deutschland schon gilt
Deutschland ist mit der B2B-E-Rechnungspflicht vorgeprescht: Der Empfang strukturierter Rechnungen ist Pflicht, die Ausstellungspflicht greift stufenweise. Wer das umgesetzt hat, erfüllt einen großen Teil der ViDA-Vorarbeit.
Offen bleibt die technische Anbindung der Meldung. Bis dahin gilt: Formate sauber halten, Archivierung nach GoBD sicherstellen und Prozessverantwortliche benennen.
Vorbereitung ohne Fehlinvestition
Investiere zuerst in Datenqualität, nicht in Speziallösungen: vollständige Adress- und Steuernummerndaten, korrekte Leistungsbeschreibungen, eindeutige Artikel- und Steuerschlüssel.
Prüfe im zweiten Schritt, ob deine Software Formate nach EN 16931 erzeugt und empfangen kann und wie Belege revisionssicher abgelegt werden.
Wer über Portale vermietet oder Fahrten vermittelt, sollte Verträge und Abrechnungen jetzt sichten: Die Rolle als fiktive Leistungserbringerin verschiebt Steuerschuld und Rechnungspflichten – mit Folgen für Preisgestaltung und Kalkulation.
Deine Checkliste: ViDA-Vorbereitung im Unternehmen
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ViDA-Vorbereitung im Unternehmen
5 Punkte · MwStSystRL, § 14 UStG, GoBD- 1. Stammdaten bereinigenAnschriften, USt-IdNr., Leistungsbeschreibungen prüfen.
- 2. Formate testenKann die Software EN 16931 senden und empfangen?
- 3. Archivierung klärenRevisionssichere Ablage der strukturierten Datei.
- 4. Plattformgeschäfte einordnenBist du Anbieter, Vermittler oder Plattform?
- 5. Verantwortliche benennenWer pflegt Formate, Fristen und Fehlerprotokolle?
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich jetzt schon etwas melden?
Nein. Die digitale Meldepflicht kommt erst mit der letzten Stufe. Vorher gelten die bekannten Meldewege wie die Zusammenfassende Meldung.
Betrifft ViDA auch Kleinunternehmer?
Indirekt. Wer Rechnungen empfängt, muss strukturierte Formate verarbeiten können. Eigene Meldepflichten entstehen vor allem bei grenzüberschreitenden Umsätzen.
Reicht eine PDF-Rechnung künftig noch?
Für den innergemeinschaftlichen B2B-Bereich nicht. Dort wird die strukturierte Rechnung zum Standard, das PDF ist nur noch Sichtkopie.
Was ist mit dem One-Stop-Shop?
Er wird ausgeweitet. Ziel ist, dass Unternehmen ihre Umsätze in mehreren Mitgliedstaaten über eine Registrierung erklären können.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 7. September 2026 anhand der folgenden Quellen. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungsverfahren geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich kurzfristig ändern.

