Erwerber müssen einen erbschaft- oder schenkungsteuerpflichtigen Vorgang beim Finanzamt anzeigen; auf Aufforderung ist eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben. Darin werden Nachlasswerte und Nachlassverbindlichkeiten erklärt.
Anzeigepflicht
Der Erwerb ist binnen drei Monaten anzuzeigen. Banken und Nachlassgerichte melden Vermögensübergänge ebenfalls. Die eigentliche Erklärung fordert das Finanzamt gesondert an.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Erbschaftsteuererklärung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich jede Erbschaft anzeigen?
Grundsätzlich ja innerhalb von drei Monaten; das Finanzamt entscheidet, ob eine förmliche Erklärung nötig ist.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

