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Glossar · Erbschaft & Schenkung§ 31 ErbStGDefinition

Erbschaftsteuererklärung

Erklärung des Erwerbs von Todes wegen oder durch Schenkung.

Das Wichtigste in Kürze

Erwerber müssen einen erbschaft- oder schenkungsteuerpflichtigen Vorgang beim Finanzamt anzeigen; auf Aufforderung ist eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben. Darin werden Nachlasswerte und Nachlassverbindlichkeiten erklärt.

Rechtsgrundlage: § 31 ErbStG Bereich: Erbschaft & Schenkung

Anzeigepflicht

Der Erwerb ist binnen drei Monaten anzuzeigen. Banken und Nachlassgerichte melden Vermögensübergänge ebenfalls. Die eigentliche Erklärung fordert das Finanzamt gesondert an.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Erbschaftsteuererklärung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich jede Erbschaft anzeigen?

Grundsätzlich ja innerhalb von drei Monaten; das Finanzamt entscheidet, ob eine förmliche Erklärung nötig ist.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 31 ErbStG – Steuererklärung. Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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