Für Erbschaft- und Schenkungsteuer werden Erwerber in drei Steuerklassen eingeteilt. Klasse I (Ehegatte, Kinder) hat die höchsten Freibeträge und niedrigsten Sätze, Klasse III (Nichtverwandte) die höchsten Sätze.
Steuersätze
Die Sätze reichen in Klasse I von 7 % bis 30 %, in Klasse III von 30 % bis 50 % – gestaffelt nach dem steuerpflichtigen Erwerb. Der Verwandtschaftsgrad bestimmt also maßgeblich die Belastung.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Erbschaftsteuerklassen zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Steuerklasse hat ein Geschwisterteil?
Geschwister fallen in Steuerklasse II mit einem Freibetrag von 20.000 € und höheren Sätzen als bei Kindern.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

