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Glossar · Erbschaft & Schenkung§ 15 ErbStGDefinition

Erbschaftsteuerklassen

Einteilung der Erwerber nach Verwandtschaftsgrad mit unterschiedlichen Sätzen.

Das Wichtigste in Kürze

Für Erbschaft- und Schenkungsteuer werden Erwerber in drei Steuerklassen eingeteilt. Klasse I (Ehegatte, Kinder) hat die höchsten Freibeträge und niedrigsten Sätze, Klasse III (Nichtverwandte) die höchsten Sätze.

Rechtsgrundlage: § 15 ErbStG Bereich: Erbschaft & Schenkung

Steuersätze

Die Sätze reichen in Klasse I von 7 % bis 30 %, in Klasse III von 30 % bis 50 % – gestaffelt nach dem steuerpflichtigen Erwerb. Der Verwandtschaftsgrad bestimmt also maßgeblich die Belastung.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Erbschaftsteuerklassen zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Steuerklasse hat ein Geschwisterteil?

Geschwister fallen in Steuerklasse II mit einem Freibetrag von 20.000 € und höheren Sätzen als bei Kindern.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 15 ErbStG – Steuerklassen. Gesetze im Internet.
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