SteuerNest
Begriff suchenZum Glossar
Glossar · Familie & Kinder§ 32 Abs. 6 EStGDefinition

Kinderfreibetrag

Freibetrag, der das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei stellt.

Das Wichtigste in Kürze

Der Kinderfreibetrag stellt das sächliche Existenzminimum sowie den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) des Kindes steuerfrei. Über die Günstigerprüfung vergleicht das Finanzamt ihn mit dem Kindergeld.

Rechtsgrundlage: § 32 Abs. 6 EStG Bereich: Familie & Kinder

Kindergeld oder Freibetrag

Eltern erhalten entweder Kindergeld oder – bei höherem Einkommen günstiger – die Steuerersparnis aus dem Freibetrag. Das gezahlte Kindergeld wird dann angerechnet. Der Freibetrag steht beiden Elternteilen je zur Hälfte zu.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Kinderfreibetrag zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Bekomme ich beides?

Nein, entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag – das Finanzamt gewährt automatisch die günstigere Variante.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 32 EStG – Kinder, Freibeträge. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Kinderfreibetrag?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert