Der Kinderfreibetrag stellt das sächliche Existenzminimum sowie den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) des Kindes steuerfrei. Über die Günstigerprüfung vergleicht das Finanzamt ihn mit dem Kindergeld.
Kindergeld oder Freibetrag
Eltern erhalten entweder Kindergeld oder – bei höherem Einkommen günstiger – die Steuerersparnis aus dem Freibetrag. Das gezahlte Kindergeld wird dann angerechnet. Der Freibetrag steht beiden Elternteilen je zur Hälfte zu.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Kinderfreibetrag zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Bekomme ich beides?
Nein, entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag – das Finanzamt gewährt automatisch die günstigere Variante.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

