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Glossar · Grundlagen & System§ 31, § 32d Abs. 6 EStGDefinition

Günstigerprüfung

Automatischer Vergleich des Finanzamts, welche von zwei Varianten günstiger ist.

Das Wichtigste in Kürze

Bei mehreren möglichen Besteuerungsvarianten ermittelt das Finanzamt automatisch die für den Steuerpflichtigen günstigere – etwa zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag oder zwischen Abgeltungsteuer und tariflicher Besteuerung.

Rechtsgrundlage: § 31, § 32d Abs. 6 EStG Bereich: Grundlagen & System

Typische Anwendungsfälle

Neben Kindergeld/Kinderfreibetrag ist die Günstigerprüfung für Kapitalerträge bedeutsam: Wer einen persönlichen Steuersatz unter 25 % hat, beantragt über die Anlage KAP die günstigere tarifliche Besteuerung.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Günstigerprüfung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich die Günstigerprüfung beantragen?

Bei Kindergeld erfolgt sie automatisch; bei Kapitalerträgen ist ein Antrag über die Anlage KAP nötig.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 31 EStG – Familienleistungsausgleich. Gesetze im Internet.
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