Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre sind zu zwei Dritteln, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr, als Sonderausgaben abziehbar – etwa Kita, Tagesmutter oder Hort.
Voraussetzungen
Erforderlich sind Rechnung und unbare Zahlung. Nicht begünstigt sind Kosten für Verpflegung, Nachhilfe oder Freizeitaktivitäten. Der Höchstbetrag gilt je Kind.
| abziehbar | 2/3 der Kosten |
|---|---|
| Höchstbetrag | 4.800 €/Kind/Jahr |
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Bis zu welchem Alter gilt das?
Grundsätzlich bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

