Bei der Umsatzsteuer-Nachschau kann das Finanzamt ohne vorherige Ankündigung Geschäftsräume betreten und umsatzsteuerlich relevante Unterlagen prüfen – etwa zur Kontrolle von Vorsteuer-Erstattungen bei Existenzgründern.
Übergang zur Außenprüfung
Ergeben sich Beanstandungen, kann ohne gesonderte Prüfungsanordnung zur Außenprüfung übergegangen werden. Die Nachschau dient der zeitnahen Sachverhaltsaufklärung.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Umsatzsteuer-Nachschau zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss die Nachschau angekündigt werden?
Nein, die Umsatzsteuer-Nachschau erfolgt unangekündigt während der Geschäftszeiten.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

