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Glossar · Umsatzsteuer§ 27b UStGDefinition

Umsatzsteuer-Nachschau

Unangekündigte Prüfung umsatzsteuerlicher Sachverhalte.

Das Wichtigste in Kürze

Bei der Umsatzsteuer-Nachschau kann das Finanzamt ohne vorherige Ankündigung Geschäftsräume betreten und umsatzsteuerlich relevante Unterlagen prüfen – etwa zur Kontrolle von Vorsteuer-Erstattungen bei Existenzgründern.

Rechtsgrundlage: § 27b UStG Bereich: Umsatzsteuer

Übergang zur Außenprüfung

Ergeben sich Beanstandungen, kann ohne gesonderte Prüfungsanordnung zur Außenprüfung übergegangen werden. Die Nachschau dient der zeitnahen Sachverhaltsaufklärung.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Umsatzsteuer-Nachschau zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss die Nachschau angekündigt werden?

Nein, die Umsatzsteuer-Nachschau erfolgt unangekündigt während der Geschäftszeiten.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 27b UStG – Umsatzsteuer-Nachschau. Gesetze im Internet.
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