Ausländische Unternehmer ohne inländische Umsätze können sich die in Deutschland gezahlte Vorsteuer im besonderen Vergütungsverfahren erstatten lassen. Für EU-Unternehmer läuft der Antrag elektronisch über das Ansässigkeitsland.
Verfahren
EU-Unternehmer nutzen das Portal ihres Heimatstaats; Drittlandsunternehmer beantragen die Vergütung beim Bundeszentralamt für Steuern. Es gelten Mindestbeträge und Antragsfristen.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Umsatzsteuer-Erstattung an Unternehmer im Ausland zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wer nutzt das Vorsteuervergütungsverfahren?
Im Ausland ansässige Unternehmer, die in Deutschland Vorsteuer gezahlt, aber hier keine steuerpflichtigen Umsätze haben.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

