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Glossar · Umsatzsteuer§ 18 Abs. 9 UStGDefinition

Umsatzsteuer-Erstattung an Unternehmer im Ausland

Erstattung von Vorsteuer an nicht im Inland ansässige Unternehmer.

Das Wichtigste in Kürze

Ausländische Unternehmer ohne inländische Umsätze können sich die in Deutschland gezahlte Vorsteuer im besonderen Vergütungsverfahren erstatten lassen. Für EU-Unternehmer läuft der Antrag elektronisch über das Ansässigkeitsland.

Rechtsgrundlage: § 18 Abs. 9 UStG Bereich: Umsatzsteuer

Verfahren

EU-Unternehmer nutzen das Portal ihres Heimatstaats; Drittlandsunternehmer beantragen die Vergütung beim Bundeszentralamt für Steuern. Es gelten Mindestbeträge und Antragsfristen.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Umsatzsteuer-Erstattung an Unternehmer im Ausland zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer nutzt das Vorsteuervergütungsverfahren?

Im Ausland ansässige Unternehmer, die in Deutschland Vorsteuer gezahlt, aber hier keine steuerpflichtigen Umsätze haben.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 18 UStG – Besteuerungsverfahren. Gesetze im Internet.
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