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Glossar · Umsatzsteuer§ 27a UStGDefinition

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

EU-weite Kennung für Unternehmer im grenzüberschreitenden Handel.

Das Wichtigste in Kürze

Die USt-IdNr. weist einen Unternehmer im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr aus. Sie ist Voraussetzung für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen und die korrekte Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens.

Rechtsgrundlage: § 27a UStG Bereich: Umsatzsteuer

Beantragung und Prüfung

Die USt-IdNr. wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Die Gültigkeit der USt-IdNr. des Geschäftspartners lässt sich online bestätigen (qualifizierte Bestätigungsabfrage), was für die Steuerfreiheit wichtig ist.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Brauche ich eine USt-IdNr.?

Für innergemeinschaftliche Geschäfte ja; rein inländisch tätige Unternehmer benötigen sie in der Regel nicht zwingend.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 27a UStG – Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Gesetze im Internet.
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