Die USt-IdNr. weist einen Unternehmer im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr aus. Sie ist Voraussetzung für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen und die korrekte Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens.
Beantragung und Prüfung
Die USt-IdNr. wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Die Gültigkeit der USt-IdNr. des Geschäftspartners lässt sich online bestätigen (qualifizierte Bestätigungsabfrage), was für die Steuerfreiheit wichtig ist.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Brauche ich eine USt-IdNr.?
Für innergemeinschaftliche Geschäfte ja; rein inländisch tätige Unternehmer benötigen sie in der Regel nicht zwingend.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

