Über das One-Stop-Shop-Verfahren können Unternehmer die im EU-Ausland anfallende Umsatzsteuer auf Fernverkäufe an Privatkunden zentral über eine einzige Meldung im Inland erklären – ohne sich in jedem Zielland registrieren zu müssen.
Lieferschwelle
Ab einem EU-weiten Schwellenwert von 10.000 € gilt die Besteuerung im Bestimmungsland. Das OSS-Verfahren bündelt die Meldung und Zahlung und vereinfacht so den grenzüberschreitenden Onlinehandel erheblich.
| EU-Lieferschwelle | 10.000 € |
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Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit One-Stop-Shop (OSS) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Für wen ist OSS relevant?
Vor allem für Onlinehändler, die Waren an Privatkunden in anderen EU-Staaten liefern.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

