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Glossar · Umsatzsteuer§ 18j UStGDefinition

One-Stop-Shop (OSS)

Zentrale Meldung der Umsatzsteuer für EU-weite Verkäufe an Privatkunden.

Das Wichtigste in Kürze

Über das One-Stop-Shop-Verfahren können Unternehmer die im EU-Ausland anfallende Umsatzsteuer auf Fernverkäufe an Privatkunden zentral über eine einzige Meldung im Inland erklären – ohne sich in jedem Zielland registrieren zu müssen.

Rechtsgrundlage: § 18j UStG Bereich: Umsatzsteuer

Lieferschwelle

Ab einem EU-weiten Schwellenwert von 10.000 € gilt die Besteuerung im Bestimmungsland. Das OSS-Verfahren bündelt die Meldung und Zahlung und vereinfacht so den grenzüberschreitenden Onlinehandel erheblich.

Eckdaten · One-Stop-Shop (OSS)
EU-Lieferschwelle10.000 €

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Für wen ist OSS relevant?

Vor allem für Onlinehändler, die Waren an Privatkunden in anderen EU-Staaten liefern.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 18j UStG – One-Stop-Shop. Gesetze im Internet.
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