Die Anlage Kind ist die einzige Anlage, die du mehrfach ausfüllst – einmal je Kind. Sie entscheidet über Kinderfreibeträge, Betreuungskosten, Ausbildungsfreibetrag, Schulgeld und die Übertragung von Freibeträgen bei getrennt lebenden Eltern.
Das Kindergeld selbst beantragst du nicht hier, sondern bei der Familienkasse. In der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist.
Zuletzt fachlich geprüft am 12. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
2026 beträgt das Kindergeld 259 € je Kind und Monat. Kinderbetreuungskosten sind zu 80 % abziehbar, höchstens 4.800 € je Kind. Für auswärts untergebrachte volljährige Kinder in Ausbildung gibt es den Ausbildungsfreibetrag von 1.200 €, für Privatschulen 30 % des Schulgelds (max. 5.000 €). Die Günstigerprüfung läuft automatisch.
Für welche Kinder du die Anlage brauchst
- Bis 18 Jahre: immer.
- 18 bis 25 Jahre: wenn das Kind in Ausbildung, Studium, Übergangszeit oder Freiwilligendienst ist.
- Ohne Altersgrenze: bei Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und Selbstunterhalt ausschließt.
Auch wenn du Kindergeld erhältst, brauchst du die Anlage: Sie steuert Freibeträge, Betreuungskosten und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Kinderbetreuungskosten: 80 %, maximal 4.800 €
Abziehbar sind Kita, Hort, Tagesmutter, Kindergarten, Ferienbetreuung und die Betreuung durch Angehörige – aber nur mit Rechnung und unbarer Zahlung. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an, auch nicht mit Quittung.
320 € Betreuungsanteil im Monat
Nicht abziehbar sind Verpflegung, Nachhilfe, Sportverein und Musikunterricht. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Kinderbetreuung mindern den Abzug.
Ausbildungsfreibetrag und Schulgeld
Der Ausbildungsfreibetrag beträgt 1.200 € im Jahr. Voraussetzung: Das Kind ist volljährig, befindet sich in Berufsausbildung und ist auswärtig untergebracht – klassisch das Kind in der Studienstadt. Eigene Einkünfte des Kindes kürzen den Freibetrag nicht.
Beim Schulgeld für Privatschulen sind 30 % abziehbar, höchstens 5.000 € je Elternpaar und Kind. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung zählen nicht mit.
Getrennt lebende Eltern: Freibeträge übertragen
Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag stehen beiden Elternteilen je zur Hälfte zu. Auf Antrag lassen sie sich vollständig auf einen Elternteil übertragen, wenn der andere seiner Unterhaltspflicht zu weniger als 75 % nachkommt oder das Kind nur bei einem Elternteil gemeldet ist.
Alleinerziehende erhalten 4.260 € plus 240 € je weiterem Kind – aber nur, wenn keine weitere volljährige Person im Haushalt lebt. Der Eintrag erfolgt in der Anlage Kind.
Kindervorteil-Rechner 2026
Betreuungskosten, Ausbildungsfreibetrag und Schulgeld in einem Schritt – mit Schätzung deiner Steuerersparnis.
Deine Checkliste: Anlage Kind
Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Anlage Kind 2026
6 Punkte · Familie- 1. Je Kind eine AnlageAuch für volljährige Kinder in Ausbildung.
- 2. Betreuungsrechnungen sammelnNur unbar bezahlte Beträge zählen.
- 3. Verpflegungsanteil herausrechnenKita-Bescheinigungen weisen ihn meist aus.
- 4. Ausbildungsnachweis beilegenImmatrikulation oder Ausbildungsvertrag.
- 5. Schulgeld aufteilenNur Unterricht, nicht Unterkunft und Verpflegung.
- 6. Entlastungsbetrag prüfenAlleinerziehend? 4.260 € plus 240 € je weiterem Kind.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich Kindergeld in der Anlage Kind angeben?
Ja. Das Finanzamt braucht den Anspruch, um die Günstigerprüfung durchzuführen – maßgeblich ist der Anspruch, nicht die tatsächliche Auszahlung.
Kann ich Betreuung durch die Großeltern absetzen?
Ja, wenn ein wie unter Fremden üblicher Vertrag besteht, die Leistung tatsächlich erbracht und per Überweisung bezahlt wird. Fahrtkosten allein reichen als Vereinbarung nicht.
Wie wirkt der Kinderfreibetrag auf meiner Lohnabrechnung?
Der Kinderfreibetragszähler in ELStAM senkt nur Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer. Die volle Wirkung entsteht erst in der Veranlagung.
Was gilt, wenn das Kind eigenes Geld verdient?
Seit 2012 spielen eigene Einkünfte für Kindergeld und Freibeträge keine Rolle mehr. Nur bei einer Zweitausbildung ist die Erwerbstätigkeit auf 20 Wochenstunden begrenzt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 12. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


