Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine Gegenüberstellung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Betriebseinnahmen des Jahres minus Betriebsausgaben des Jahres. Maßgeblich ist, wann Geld tatsächlich geflossen ist.
Das Ergebnis überträgst du in die Anlage S (freiberuflich) oder Anlage G (gewerblich). Die EÜR ist ab dem ersten Euro Gewinn elektronisch zu übermitteln – eine formlose Aufstellung genügt seit Jahren nicht mehr.
Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
EÜR ist zulässig bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn – darüber beginnt die Bilanzierungspflicht. Für Nebentätigkeiten gelten Freibeträge: Übungsleiterpauschale 3.300 € und Ehrenamtspauschale 960 €. Der Härteausgleich stellt Nebeneinkünfte bis 410 € steuerfrei und mildert sie bis 820 € ab.
Zufluss und Abfluss – die wichtigste Regel
Eine Rechnung, die du im Dezember schreibst und die im Januar bezahlt wird, gehört ins neue Jahr. Umgekehrt zählt eine im Dezember bezahlte Ausgabe noch ins alte Jahr.
Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (Miete, Umsatzsteuer-Vorauszahlung, Beiträge) innerhalb von zehn Tagen um den Jahreswechsel werden dem Jahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören – nicht dem Zahlungszeitpunkt.
Betriebsausgaben, die häufig fehlen
- Arbeitszimmer oder Tagespauschale: 1.260 € Jahrespauschale oder 6 € je Arbeitstag.
- Fahrtkosten: Dienstfahrten mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer; Fahrten zur Betriebsstätte nur mit der Entfernungspauschale.
- Telefon und Internet: geschätzter beruflicher Anteil, häufig 50 %.
- Fachliteratur, Software, Weiterbildung.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto: sofort abziehbar.
- Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG: bis 50 % geplanter Anschaffungen vorziehen.
- Beiträge zur Berufshaftpflicht, Kammer, Verband.
Der Weg durch die Formulare
- 1. EÜR ausfüllen: Einnahmen nach Steuersätzen getrennt, Ausgaben nach Kategorien, AfA-Übersicht.
- 2. Ergebnis übertragen: Gewinn aus Zeile „Ergebnis" in die Anlage S (freiberuflich) oder Anlage G.
- 3. Umsatzsteuererklärung: separat, falls kein Kleinunternehmer.
- 4. Anlage Vorsorgeaufwand: Kranken- und Rentenbeiträge nicht vergessen – sie sind Sonderausgaben, keine Betriebsausgaben.
Vorauszahlungen: die zweite Rechnung im ersten Jahr
Nach dem ersten Bescheid setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest – oft rückwirkend für das laufende Jahr. Wer damit nicht rechnet, zahlt im gleichen Quartal die Nachzahlung für das Vorjahr und die erste Vorauszahlung.
Faustregel: 30 bis 40 % des Gewinns zurücklegen, bei Umsatzsteuerpflicht zusätzlich die vereinnahmte Umsatzsteuer separat parken.
Gewinn- und Steuerrechner für Selbstständige
Einnahmen, Ausgaben und Vorsorgebeiträge eingeben – der Rechner ermittelt Gewinn, Steuer und die empfohlene Rücklage.
Deine Checkliste: EÜR erstellen
Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Anlage S & EÜR
6 Punkte · Selbständige- 1. Kontoauszüge durchgehenZufluss-Abfluss-Prinzip beachten.
- 2. Ausgaben kategorisierenDie EÜR verlangt feste Kategorien.
- 3. AfA-Liste führenAnschaffungen über 800 € netto abschreiben.
- 4. Privatanteile herausrechnenTelefon, Kfz, Arbeitszimmer.
- 5. Freibeträge prüfenÜbungsleiter 3.300 €, Ehrenamt 960 €.
- 6. Rücklage bilden30 bis 40 % des Gewinns für Steuer und Vorauszahlung.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich die EÜR auch bei kleinem Gewinn abgeben?
Ja. Sie ist ab dem ersten Euro Gewinn elektronisch zu übermitteln. Nur bei steuerbegünstigten Einnahmen unterhalb der Freibeträge kann sie entfallen.
Was unterscheidet Anlage S von Anlage G?
Die Anlage S erfasst freiberufliche Einkünfte nach § 18 EStG (Katalogberufe wie Ärzte, Anwälte, Journalisten, Designer). Gewerbliche Einkünfte laufen über die Anlage G und lösen zusätzlich Gewerbesteuer aus.
Sind Krankenkassenbeiträge Betriebsausgaben?
Nein. Sie sind Sonderausgaben und gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand – auch bei hauptberuflich Selbstständigen.
Wie hoch sollte meine Steuerrücklage sein?
30 bis 40 % des Gewinns sind ein belastbarer Richtwert; bei hohem Gewinn eher mehr. Umsatzsteuer gehört zusätzlich und getrennt zurückgelegt – sie war nie dein Geld.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


